Pflegegrad 2

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Pflegegrad besitzen. Dieser drückt den Grad der Pflegebedürftigkeit aus. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Dieser Artikel befasst sich mit Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2

 

Was genau bedeutet Pflegegrad 2 und welche Beeinträchtigungen liegen vor?

Um Pflegegrad 2 zu beanspruchen, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nachgewiesen werden. Laut Pflegegutachten müssen für die Gewährung von Pflegegrad 2 insgesamt 27 bis 47,5 Punkte erreicht werden.

Die Art der Beeinträchtigung konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  • Mobilität (eigenständige Fortbewegung, Gleichgewicht halten, Treppen steigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierungsvermögen, Entscheidungsfindung, Gesprächsführung, Bedürfnisse kommunizieren, Risiken vorhersehen)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Notwendigkeit der Hilfe bei ängstlichem oder aggressivem Verhalten, Wahnvorstellungen)
  • Selbstversorgung (Durchführung der Körperpflege, Sicherstellung der Ernährung)
  • Eigenständiger Umgang mit Anforderungen und Belastungen der Krankheit und Therapie (notwendige Hilfestellungen wie zum Beispiel Wechseln von Verbänden, Spritzen, Dialyse)
  • Alltagsleben und soziale Kontakte (Planung und Gestaltung des Tagesablaufs, eigenständige Beschäftigung, Pflege sozialer Kontakte)

Wer führt die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades 2 durch?

Um den Grad der Beeinträchtigung zu beurteilen, kommt ein Pflegegutachter zum Antragsteller nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung, sofern dieser dort lebt. Dafür werden Gutachter des Medizinischen Dienstes eingesetzt. Privatversicherte werden von Gutachtern von Medicproof aufgesucht. Dabei handelt es sich generell um Ärzte oder ausgebildete Pflegekräfte.

Welche monatlichen Leistungen erhalten Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege?

Wer Pflegegrad 2 besitzt, kann für die häusliche Pflege monatlich 347 Euro beanspruchen, wenn die Pflege durch Angehörige selbst organisiert wird. Erhält der Pflegebedürftige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, werden 796 Euro gezahlt.

Wichtig: Die Leistungen können miteinander kombiniert werden und es besteht weiterhin Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege und einen Entlastungsbetrag.

Was ist die Kombinationsleistung und wie funktioniert sie bei Pflegegrad 2?

Durch die Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beansprucht werden. Der anteilige Betrag für Pflegesachleistungen wird verbraucht. Der Restbetrag kann als Pflegegeld ausgezahlt werden. Insgesamt darf die Summe von 796 Euro nicht überschritten werden.

Hinweis: Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Berechnung wird monatlich und prozentual vorgenommen.

Welche Leistungen stehen für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung?

Der monatliche Zuschuss für die Tages- und Nachtpflege beläuft sich bei Pflegegrad 2 auf maximal 721 Euro. Die Leistung wird zusätzlich zu Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag gewährt und ist an die Beförderungskosten gebunden.

Welches Budget gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden bei Pflegegrad 2 jährlich bis zu 3.539 Euro gezahlt. Der Betrag ist flexibel nutzbar. Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr wird das Pflegegeld zur Hälfte weiter gewährt.

Welchen Zuschuss erhalten Pflegebedürftige für Maßnahmen der Wohnraumanpassung?

Um den Alltag des Pflegebedürftigen zu erleichtern, werden 4.180 Euro je Maßnahme bereitgestellt.

Dies kann folgende Anpassungen betreffen:

  • bauliche Veränderungen (Badumbau, Türen)
  • technische Hilfsmittel (Einbau von Schränken, Rampen)
  • Selbstständigkeit verbessern (Treppenlift)

Tipp: Pro Haushalt kann der Zuschuss bis zu viermal beantragt werden. Die Leistung erhöht sich damit auf 16.720 Euro.

Wie hoch ist der monatliche Zuschuss für die vollstationäre Pflege in einem Heim?

Ist ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 in einem Heim untergebracht, zahlt die Pflegekasse 805 Euro monatlich. Dieser Betrag soll Pflege- und Betreuungsaufwendungen abdecken. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Bedürftigen und seinen Angehörigen selbst aufzubringen.

Bildquelle:  selber erstellt durch KI