Baggerfahren, Staplerfahren oder Kranfahren: Was braucht man, um selbst damit fahren zu dürfen?

Viele Menschen träumen davon, einmal einen Bagger, Kran oder Stapler zu fahren. Tatsächlich haben große Baumaschinen bis heute kaum an Anziehungskraft verloren. Doch braucht man für das Lenken eines Baggers oder Fahren eines Staplers einen Führerschein? Wie sieht es mit einem Kran aus und welche Qualifikationen müssen vorgelegt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

Roter Gabelstapler fährt Baustellengut vom Straßenrand weg.

Ist ein Führerschein für das Bagger- und Staplerfahren erforderlich?

Jeder, der darüber nachdenkt, selbst einen Bagger oder Stapler zu fahren, sollte sich vorab über die Voraussetzungen informieren. Relevant sind diese außerdem für alle Arbeitgeber, die auf der Suche nach Mitarbeitern sind. Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland klar definiert. Demnach gilt, dass jeder, der über einen B-Führerschein verfügt, auch Baumaschinen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen fahren kann. Dazu gehören vor allem die Maschinen, die beispielsweise auch bei Arbeiten im privaten Umfeld eingesetzt werden. Neben Minibaggern sind hier Rad- und Kompaktlader zu nennen. Unter Umständen kann es jedoch zwischen den Bundesländern zu abweichenden Regeln kommen, sodass sich jeder hier individuell informieren sollte.

Anders ist die Rechtslage bei Baumaschinen mit einem größeren Gewicht. Zunächst einmal wird hier ein Führerschein der Klasse C oder CE gebraucht. Weiterhin muss eine Tauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Eine bestandene Tauglichkeitsprüfung befähigt für maximal fünf Jahre zum Führen der Baumaschinen. Danach muss diese erneuert oder aufgefrischt werden. Wer die Tauglichkeitsprüfung nicht wiederholt beziehungsweise nicht besteht, muss eine Herabstufung des Führerscheins hinnehmen. In diesem Fall wird nur noch die Fahrerlaubnis C1 oder C1E zugesprochen. Damit ist auch nur noch das Führen von Baumaschinen bis zu einem Gewicht von höchstens 7,5 Tonnen möglich.

Führen von Baumaschinen im Straßenverkehr: Diese Besonderheiten gibt es

Das Führen von Baumaschinen auf Baustellen und auf dem eigenen Privatgrundstück ist das eine, für den Straßenverkehr gelten aber mitunter andere Regeln. Auf öffentlichen Straßen muss immer ein gültiger Straßenführerschein vorliegen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Stapler oder Bagger handelt. Bei besonders großen Maschinen sind die Regelungen zudem noch einmal deutlich strenger.

In diesem Fall muss eine Fachausbildung abgeschlossen werden. Diese sich aus theoretischen und praktischen Einheiten zusammensetzende Schulung soll sicherstellen, dass die Maschinen sicher gehandhabt werden können. Zudem können weitere Vorgaben eine Rolle spielen:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • eine spezielle Unterweisung
  • Nachweise zur charakterlichen Eignung
  • schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber

Kranfahren: Wann ist ein Kranschein Pflicht?

Krane haben sich auf vielen Baustellen und auch in zahlreichen Unternehmen als unerlässliche Hilfsmittel einen Namen gemacht. Doch auch für das Führen eines Krans kann es erforderlich sein, eine Ausbildung zu absolvieren, um den Kranführerschein, kurz Kranschein, zu erhalten. Dies gilt vor allem, wenn es um die Bedienung bestimmter Krantypen wie Turmdrehkrane, LKW-Krane, Autokrane und Brückenkrane geht. Auch bei Portal- und Hallenkranen wird ein Kranschein gebraucht.

Die Ausbildung zum Kranführer setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Der Kranschein selbst wird aber erst nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung ausgehändigt. Wichtig ist für alle, die einen Kranführerschein haben, regelmäßig Weiterbildungen zu absolvieren. So wird sichergestellt, dass die eigenen Kenntnisse auf dem neuesten Stand sind. Die Dauer der Kranführer-Ausbildung variiert. Für teilkraftbetriebene Krane gibt es Ein-Tages-Schulungen, bei einem Fahrzeugkran dauert die Ausbildung stattdessen 15 bis 20 Tage.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kranführer

Um sich als Kranführer ausbilden zu lassen und um im Anschluss einen Kran führen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss für den Kranführerschein ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Weiterhin müssen die angehenden Kranführer körperlich und geistig geeignet sein. Bei ortsveränderlichen Kranen muss zudem die Beauftragung durch den Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Unternehmen können es sich an dieser Stelle leicht machen und auf Vorlagen zurückgreifen, die online zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen nur um die individuellen Daten ergänzt werden.

Wann ist ein Baggerschein erforderlich?

Es gibt nicht nur einen Kran-, sondern auch einen Baggerschein. Wer beruflich häufig mit dem Bagger arbeitet, ist mit dem Baggerschein in jedem Fall auf der sicheren Seite. Der Baggerschein wird nach Bewältigung verschiedener Schulungen ausgehändigt und berechtigt zum Führen unterschiedlicher Baggermodelle. Es gibt hier keine offizielle und festgeschriebene Ausbildung. Stattdessen variieren die Angebote hier stark. So stehen Baggerausbildungen zur Verfügung, die nur einen theoretischen Teil abdecken, andere setzen sich wiederum aus Theorie und Praxis zusammen. Da der Umfang und die Inhalte variieren, schwanken natürlich auch die Kosten. Generell ist es jedoch empfehlenswert, die verschiedenen Schulungen in allen Punkten zu vergleichen.

Wer mit dem Bagger nicht nur auf der Baustelle oder dem privaten Grundstück unterwegs ist, sondern sich mit diesem im Straßenverkehr bewegt, muss sich strikt an die Straßenverkehrsordnung halten. Generell ist so bei den Fahrzeugen die Geschwindigkeitsbegrenzung zu berücksichtigen. Radlader dürfen sich etwa nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bewegen. Wichtig ist im Straßenverkehr zudem, dass für die Baumaschinen entsprechende Versicherungen abgeschlossen wurden. Weiterhin müssen die Fahrzeuge über eine passende Beleuchtung verfügen.

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