Bundeskanzler/in von Deutschland
Das Amt der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers
bundesland24.de bei Google bevorzugenDer oder die Bundeskanzler:in der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland liegt im Herzen Europas und ist mit über 84 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der EU. Die Hauptstadt Berlin ist ein Zentrum für Kultur und Politik. Als führende Industrienation ist Deutschland weltweit für Automobilbau und Maschinenbau bekannt. Geografisch reicht es von der Nord- und Ostsee bis zu den Alpen. leitet die Geschicke des Staates. In der freien Wirtschaft würde man diese Position am ehesten mit der Geschäftsführung vergleichen. Doch was sind die genauen Aufgaben? Wie wird man in dieses Amt gewählt und kann ein:e Regierungschef:in während der Amtszeit auch wieder abgewählt werden? Hier erfahren Sie alles Wichtige über dieses zentrale Amt.
Jeder Staat hat ein Regierungsoberhaupt, auch wenn dieses Amt international unterschiedlich bezeichnet wird. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies der oder die Bundeskanzler:in. Zusammen mit den Bundesminister:innen bildet er oder sie die Bundesregierung (das Kabinett).
Auch wenn der oder die Kanzler:in gemäß der Verfassung die Richtlinien der aktuellen Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt, muss in der Praxis Rücksicht auf die Vorstellungen der eigenen Partei und des Koalitionspartners genommen werden. Geschieht das nicht, riskiert die amtierende Person im schlimmsten Fall, abgewählt und durch eine:n neue:n Bundeskanzler:in ersetzt zu werden.

Wer wählt den oder die Bundeskanzler:in?
Gewählt wird der oder die Bundeskanzler:in vom Bundestag. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten. Regulär werden diese alle vier Jahre neu gewählt.
Die stärkste Partei – also diejenige mit den meisten Sitzen im Bundestag – sucht sich meist eine oder mehrere andere Parteien, um gemeinsam eine Koalition zu bilden. Das Ziel ist es, die Mehrheit im Bundestag zu erlangen und damit die Kanzlerwahl für sich zu entscheiden. Grundsätzlich wird der oder die Bundeskanzler:in mit absoluter Mehrheit gewählt. Das heißt, die kandidierende Person benötigt mindestens die Hälfte aller Stimmen plus eine weitere Stimme. Diese erforderliche Mehrheit wird auch „Kanzlermehrheit" genannt.
Chronologische Übersicht aller Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland seit der Gründung im Jahr 1949
Name |
Partei |
Amtszeit |
|---|---|---|
Konrad Adenauer |
CDU |
1949 – 1963 |
Ludwig Erhard |
CDU |
1963 – 1966 |
Kurt Georg Kiesinger |
CDU |
1966 – 1969 |
Willy Brandt |
SPD |
1969 – 1974 |
Helmut Schmidt |
SPD |
1974 – 1982 |
Helmut Kohl |
CDU |
1982 – 1998 |
Gerhard Schröder |
SPD |
1998 – 2005 |
Angela Merkel |
CDU |
2005 – 2021 |
Olaf Scholz |
SPD |
2021 – 2025 |
Friedrich Merz |
CDU |
seit 2025 |
Ablauf der Wahl
Nach den Koalitionsverhandlungen schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine:n Kandidat:in zur Wahl vor. Die Wahl verläuft in bis zu drei Phasen:
- Erste Wahlphase:Die Abgeordneten stimmen über den Vorschlag des Bundespräsidenten ab. Erreicht die Person im ersten Durchgang die absolute Mehrheit, ist sie gewählt.
- Zweite Wahlphase: Gelingt dies nicht, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, um eine andere Person zu wählen. Wie viele Wahlgänge dabei stattfinden, ist nicht festgelegt. Auch hier ist für eine erfolgreiche Wahl zwingend die absolute Mehrheit erforderlich.
- Dritte Wahlphase: Findet der Bundestag auch in dieser Phase keine absolute Mehrheit, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. Hier reicht nun die relative Mehrheit – gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Nach einer erfolgreichen Wahl in der ersten oder zweiten Phase muss der Bundespräsident die gewählte Person innerhalb von sieben Tagen ernennen. Fällt die Entscheidung in der dritten Phase nur mit relativer Mehrheit, hat der Bundespräsident die Wahl: Er kann die Person ernennen (und so eine Minderheitsregierung zulassen) oder den Bundestag auflösen, was zu Neuwahlen führt.
Nach der eigenen Wahl schlägt der oder die Bundeskanzler:in dem Bundespräsidenten die Minister:innen zur Ernennung vor. Der Bundestag wählt die Minister:innen nicht selbst. Wer genau für die einzelnen Posten nominiert wird, ist in der Regel zuvor in den Koalitionsverhandlungen abgesprochen worden. Eines der Kabinettsmitglieder wird zudem Vizekanzler:in. Dieses Amt ist im Grundgesetz zwar nicht explizit vorgesehen, aber gängige Praxis und wird meist vom kleineren Koalitionspartner besetzt.
Sehr oft ist der oder die Bundeskanzler:in auch Parteivorsitzende:r der eigenen Partei. Dies ist jedoch keine Pflicht, und es gab in der Vergangenheit bereits Ausnahmen.
Die drei Prinzipien der Regierungsarbeit
Die Arbeit innerhalb der Bundesregierung wird durch drei Prinzipien bestimmt:
- Das Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz):Es besagt, dass der oder die Bundeskanzler:in die allgemeinen Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Er oder sie leitet die Geschäfte der Bundesregierung auf Grundlage einer vom Kabinett beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
- Das Kollegialprinzip: Es regelt, dass Kanzler:in und Minister:innen gemeinsam entscheiden, wenn es um Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung geht. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerien fungiert der oder die Kanzler:in als „Erste:r unter Gleichen" und schlichtet. Das Kabinett entscheidet anschließend per Mehrheitsbeschluss.
- Das Ressortprinzip: Gemäß diesem Prinzip leitet jede:r Minister:in den eigenen Aufgabenbereich (das Ressort) selbstständig und in eigener Verantwortung. Das bedeutet, das Regierungsoberhaupt darf sich nicht in die alltäglichen Detailentscheidungen der Ministerien einmischen. Die Minister:innen sind jedoch an die politischen Rahmenbedingungen (die Richtlinien) gebunden.
Amtsperiode, Wiederwahl und Abwahl
Nach der abgeschlossenen Wahl überreicht der Bundespräsident die Ernennungsurkunde. Die Amtszeit endet regulär mit dem ersten Zusammentritt eines neu gewählten Bundestages. Wie oft eine Person in Deutschland wiedergewählt werden kann, ist im Gegensatz zu einigen anderen Staaten gesetzlich nicht begrenzt.
Der Bundestag kann der amtierenden Person auch vorzeitig das Misstrauen aussprechen und sie abwählen. Dies geht jedoch nur über ein konstruktives Misstrauensvotum: Die Abgeordneten müssen in derselben Abstimmung mit absoluter Mehrheit eine:n Nachfolger:in wählen. Dadurch wird verhindert, dass Deutschland handlungsunfähig ohne Regierung dasteht. In der Geschichte der Bundesrepublik führte dieses Votum erst einmal zu einem Regierungswechsel: 1982 wurde Helmut Schmidt (SPD) auf diese Weise durch Helmut Kohl (CDU) ersetzt. Zehn Jahre zuvor war ein ähnlicher Versuch gescheitert.
Voraussetzungen für das Amt:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Mindestens 18 Jahre alt sein
Das klingt simpel, doch vor einer erfolgreichen Wahl sind hohe politische Hürden zu nehmen. Die kandidierende Person muss zwar nicht zwingend ein Bundestagsmandat innehaben, benötigt aber zwingend die politische Mehrheit im Parlament. Normalerweise handelt es sich dabei um die offizielle Kanzlerkandidatur einer Partei.

Die Geschichte des Kanzleramts
Das Amt existiert nicht erst seit 1949. Bereits im Mittelalter gab es am kaiserlichen Hof einen Kanzler. Dieser leitete die kaiserliche Schreibstube (die Kanzlei) und hatte unter den Bediensteten des Kaisers die meiste Macht.
Im Heiligen Römischen Reich gab es das Amt des Erzkanzlers. Dieses zählte zu den begehrten Erzämtern und wurde bis 1806 vom Kurfürsten von Mainz ausgeübt und zusammen mit dem Kurfürstentitel weitervererbt.
Im Deutschen Bund (1815 bis 1866) gab es keinen Kanzler, sondern nur den Bundestag. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) und im darauf folgenden Deutschen Kaiserreich (ab 1871) wurde das Amt als (Reichs-)Kanzler wieder eingeführt. Der Begriff stammte ursprünglich von der Idee einer Geschäftsführung ab, die lediglich die Beschlüsse des Parlaments umsetzt.
Auch die Weimarer Republik kannte die Position des Reichskanzlers. Dieser wurde jedoch vom Reichspräsidenten ernannt und konnte jederzeit entlassen werden. Adolf Hitler vereinigte 1934 schließlich beide Ämter diktatorisch auf seine Person.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Amt im Grundgesetz neu definiert – mit einer starken, aber parlamentarisch streng kontrollierten Stellung, wie wir sie heute kennen. Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik, war bei seiner Wahl 1949 durchaus umstritten. Er gewann die Abstimmung im Bundestag mit einer einzigen Stimme Mehrheit – seiner eigenen.
Die Art seiner Amtsführung prägte das Amt nachhaltig. Indem er wichtige politische Felder zur „Chefsache" erklärte, legte er den Grundstein für die große Macht und den Einfluss, den das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers heute besitzt.



