Bundeskanzler/in von Deutschland

Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland leitet die Geschicke des Staates. In der freien Wirtschaft würde man ihn oder sie als Geschäftsführer, Geschäftsführerin oder Direktor, Direktorin bezeichnen. Doch was sind die Aufgaben eines Bundeskanzlers, eine Bundeskanzlerin, wie wird er oder sie gewählt und kann der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin während der Amtszeit auch abgewälzt werden? Hier erfahren Sie alles Wichtige über dieses Amt.

Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist zur Zeit Angela Merkel.

Angela Merkel bei einer Ansprache
Seit 2005 ist Angela Merkel von der CDU die Bundeskanzlerin von Deutschland

Jede Staat hat einen Regierungschef, auch wenn dieses Amt verschieden genannt wird. Der Regierungschef, die Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland wird als Bundeskanzler, Bundeskanzlerin bezeichnet. Zusammen mit den Bundesministern und Bundesministerinnen bildet er oder sie die Bundesregierung.

Auch wenn der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin gemäß Verfassung die Richtlinien der aktuellen Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt, muss er oder sie in der Praxis Rücksicht auf die Vorstellungen der eigenen Partei und die der Koalition nehmen. Geschieht das nicht, riskiert er oder sie im schlimmsten Fall abgewählt und durch einen neuen Bundeskanzler, einer neuen Bundeskanzlerin ersetzt zu werden.

Wer wählt den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin?

Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag gewählt. Der Bundestag, also das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus vom Volk gewählt von Abgeordneten. Alle vier Jahre werden diese Abgeordneten neu gewählt.

Die stärkste Partei, also die Partei mit den meisten Abgeordneten im Bundestag, sucht sich eine oder mehrere andere Parteien, um mit ihnen eine Koalition zu bilden. Das Ziel einer solchen Koalition ist es, die Mehrheit in Bundestag zu erlangen und damit den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin wählen zu können. Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin wird grundsätzlich mit absoluter Mehrheit gewählt. Das heißt, der Kandidat, die Kandidaten benötigt mindestens die Hälfte aller Stimmen plus eine Stimme. Diese Art von Mehrheit wird auch "Kanzlermehrheit" genannt.

Ablauf der Wahl zum Bundeskanzler – zur Bundeskanzlerin

Nach den Koalitionsverhandlungen schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten, eine Kandidatin zur Wahl vor. Die Mandatsträger des Bundestags wählen nach dem Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin, Wenn beim ersten Durchgang bei der Wahl keine absolute Mehrheit erreicht werden kann, folgt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat von diesem Zeitpunkt an 14 Tage Zeit, um einen anderen Kanzler, eine andere Kanzlerin zu wählen. Wie viele Wahlgänge tatsächlich stattfinden, spielt dabei keine Rolle. Auch diese Kanzlerkandidaten müssen die absolute Mehrheit erlangen, für eine erfolgreiche Kandidatur.

Findet der Bundestag auch in dieser Phase keinen Kanzler, keine Kanzlerin, folgt die dritte Phase. Diese Wahl findet unverzüglich statt und zum Kanzler, zur Kanzlerin gewählt ist jene Person, die die relative Mehrheit, also die meisten Stimmen, erhält.

Nach der Wahl des Bundeskanzlers, der Bundeskanzlerin in der ersten oder zweiten Wahlphase, muss der Bundespräsident die gewählte Person innerhalb von sieben Tagen zum Kanzler, zur Kanzlerin ernennen. Wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in der dritten Phase mit relativer Mehrheit gewählt, hat der Bundespräsident die Wahl, ob er die gewählte Person zum Kanzler, zur Kanzlerin ernennt oder ob er den Bundestag auflöst.

Nach seiner eigenen Wahl schlägt der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin dem Bundestag die verschiedenen Minister und Ministerinnen zur Wahl vor. Der Bundestag kann keinen Bundesminister, keine Bundesministerin wählen, der nicht vom Bundeskanzler, von der Bundeskanzlerin vorgeschlagen wurde.

Wen genau der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin für die einzelnen Ministerposten vorschlägt, wird bei den Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien abgesprochen. Die Bundesminister sind zugleich Mitglieder des Bundeskabinetts. Einer dieser Bundesminister wird Vizekanzler. Dieses Amt ist zwar im Grundgesetz nicht vorgesehen, ist aber üblich. Ebenso ist es üblich, dass der Vizekanzler von der Koalitionspartner kommt.

Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin ist sehr oft Vorsitzender, Vorsitzende der eigenen Partei. Doch das muss nicht sein, und es gab in der Vergangenheit auch schon Ausnahmen.

Die drei Prinzipien, die die Arbeit des Bundeskanzlers, der Bundeskanzlerin bestimmen

Das Kanzlerprinzip besagt, dass der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Das bedeutet dass er oder sie die Geschäfte der Bundesregierung leitet. Grundlage hierfür ist eine Geschäftsordnung die vom Kabinett beschlossen wurde. Diese Geschäftsordnung muss zudem vom Bundespräsidenten genehmigt werden.

Das zweite Prinzip, das die Arbeit des Bundeskanzlers, der Bundeskanzlerin bestimmt ist das Kollegialprinzip. Dieses besagt, dass Ministerinnen und Minister sowie der Kanzler oder die Kanzlerin gemeinsam entscheiden, wenn über Angelegenheiten diskutiert wird, die eine allgemeine politische Bedeutung haben. Gibt es Meinungsverschiedenheiten, ist der Kanzler, die Kanzlerin Erster, Erste unter Gleichen. Das bedeutet, der Kanzler, die Kanzlerin schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Ministern und Ministerinnen.. Das Kabinett entscheidet anschließend durch Mehrheit.

Gemäß dem Ressortprinzip leitet jeder Minister und jede Ministerin dem ihm oder ihr zugeteilten Aufgabenbereich selber und in eigener Verantwortung. Das bedeutet, der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin darf sich nicht in die Befugnisse der Ministerinnen und Minister einmischen und in diesen Bereichen Entscheide treffen. Jeder Minister und jede Ministerin ist aber an den politischen Rahmen gebunden, den der Kanzler, die Kanzlerin vorgegeben hat.

Wie lange ist die Dauer einer Amtsperiode, Wiederwahl und Abwahl?

Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin erhält vom Bundespräsidenten nach der abgeschlossenen Wahl zum Kanzler die Ernennungsurkunde. Er oder sie bleibt so lange im Amt, bis es durch eine Neuwahl zum ersten Zusammentritt eines neuen Bundestages kommt. Dann folgen wiederum die Koalitionsverhandlungen und die Wahl zum Bundeskanzler, zur Bundeskanzlerin. Wie oft eine Person wiedergewählt wird, ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten, nicht begrenzt.

Der Bundestag kann dem Kanzler, der Kanzlerin aber auch das Misstrauen aussprechen und ihn oder sie auf diese Weise abwählen. Jedoch müssen die Bundestagsabgeordneten gleichzeitig auch einen Nachfolger, eine Nachfolgerin wählen. Es kann also nicht vorkommen, dass das Parlament dem Kanzler das Misstrauen ausspricht und ihn abwählt und die Bundesrepublik Deutschland dann ohne Nachfolger dasteht. Dieses Vorgehen wird konstruktives Misstrauensvotum genannt.

Es kam in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst einmal vor, dass ein Kanzler durch dieses konstruktive Misstrauensvotum ins Amt kam. Es war 1982 als der amtierende Bundeskanzler Helmut Schmidt durch Helmut Kohl ersetzt wurde, der auf diese Weise der sechste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde. Zehn Jahre zuvor war ein konstruktives Misstrauensvotum gescheitert.

Zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
– mindestens 18 Jahre alt sein
– die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

Dies tönt zwar sehr einfach, das heißt aber nicht, dass jeder einfach Bundeskanzler, Bundeskanzlerin werden kann. Vor einer erfolgreichen Wahl sind noch einige Hürden zu nehmen. Der Kandidat, die Kandidatin muss zwar nicht zwingend ein Mandat im Bundestag haben, muss also nicht Abgeordneter sein, jedoch muss der Bundespräsident den Kandidaten, die Kandidatin auch vorschlagen.

Der Bundespräsident trifft die Entscheidung, wenn er auswählt und als Kandidat, als Kandidatin vorschlägt. Natürlich wird er kaum irgend jemanden vorschlagen, sondern die Person, von der er annimmt, dass er oder sie auch gewählt wird. Normalerweise ist das der Kanzlerkandidat, die Kanzlerkandidatin eine Partei.

Die Geschichte des Kanzlers

Der nächste Bundeskanzler war 1949 Konrad Adenauer . Doch das Amt des Kanzlers ist nicht erst in diesem Jahr entstanden. Bereits im Mittelalter gab es am kaiserlichen Hof einen Kanzler. Diese leitete die kaiserliche Schreibstube, die Kanzlei. Unter den vielen verschiedenen Bediensteten des Kaisers hatte der Kanzler am meisten Macht.

Im Heiligen Römischen Reich gab es das Amt des Erzkanzlers. Diese zählte zu den Erzämtern und war ein sehr begehrtes Amt. Ausgeübt wurde es in Deutschland bis ins Jahr 1806 vom Kurfürsten von Mainz. Der Erzkanzler wurde damals nicht gewählt, sondern das Amt wurde zusammen mit dem Titel des Kurfürsten weitervererbt.

Im darauf folgenden Deutschen Bund von 1818 bis 1866 gab es keine Kanzler, sondern nur den Bundestag. Auf diesen Bund folgte der monarchistische Bundesstaat von 1867 bis 1918. Dieser hatte auf Bundesebene einen einzigen Minister, den Bundeskanzler. Dieses Amt wurde 1871 in Reichskanzler umbenannt. Der Begriff Kanzel kommt daher, dass das Amt des Bundeskanzlers ursprünglich gedacht war als eine Art Geschäftsführer, der die Beschlüsse des Bundestages umsetzt.

Auch die Weimarer Republik kannte die Position des Reichskanzlers. Dieser wurde vom Reichspräsidenten ernannt und konnte auch entlassen werden. Adolf Hitler vereinigte bei den Ämter Reichspräsident und Reichskanzler zu einem Amt, das er innehatte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Amt des Bundeskanzlers geschaffen, wie wird es heute kennen.

Doch auch die Geschichte des Bundeskanzlers, wie das Amt heute kennen, ist sehr interessant. Konrad Adenauer beispielsweise, der erste Bundeskanzler, war bei seiner Wahl sehr umstritten. Er gewann 1949 im Bundestag die Abstimmung mit einer einzigen Stimme Mehrheit – mit seiner eigenen Stimme.

Die Art der Amtsführung und der Stil von Konrad Adenauer haben aber bis heute großen Einfluß auf das Amt des Bundeskanzlers und wie es heute noch ausgeübt wird. Einzelne politische Felder erklärte er zur Chefsache. Ohne Adenauers Einfluss auf das Amt und seine Ausübung hätte der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin heute nicht so viel Macht, wie er, oder sie es hat.

Bildquelle: pixabay.com Angela Merkel