Bundespräsident/in von Deutschland

Das Amt des Bundespräsidenten ist in Deutschland und für alle 16 Bundesländer eine besondere Stellung, die nicht von jedem ausgefüllt werden kann. Deshalb ist die Wahl des Präsidenten auch immer mit vielen Vorüberlegungen verbunden. Wer eignet sich am Besten? Wer füllt dieses Amt so aus, dass nicht nur das Repräsentative, sondern auch die Entscheidungen in den Blickpunkt des Interesses rücken? Was macht also einen Bundespräsidenten oder eine Bundespräsidentin wirklich aus?

der Reichstag bei blauem Himmel
der Reichstag steht in der Hauptstadt Berlin

Was ist ein Bundespräsident/in?

In Deutschland gilt der Bundespräsident als Staatsoberhaupt. Die Abkürzung für Bundespräsident ist BPr. Innerhalb seines Verantwortungsbereiches liegt zum größten Teil die Tagespolitik. Trotz allem ist es vom Bundespräsidenten nicht gewünscht, dass er beispielsweise tagespolitische Stellungnahmen abgibt. Als Staatsoberhaupt hält sich der Bundespräsident bei solchen Dingen zurück. Auch bei der Regierungsarbeit ist der Bundespräsident nicht an vorderster Front zu finden. Diese Arbeit wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Bundeskanzlerin und dem Bundeskabinett vorgenommen. Trotz allem ist die Arbeit des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt. Er hat auch das Recht und gleichzeitig die Pflicht, politisch zu handeln.

Im Rahmen des politischen Systems wird der Bundespräsident nicht den drei klassischen Gewalten zugeordnet. Er ist als Staatsoberhaupt die sogenannte "Einheit des Staates". Der Bundespräsident ist weder der Regierung zugehörig, noch den gesetzgebenden Körperschaften beziehungsweise eines Landes angehörig. Außerdem ist es dem Bundespräsidenten nicht gestattet, ein zusätzliches Amt auszuüben, das besoldet wird. Er darf also in keinem anderen Unternehmen tätig sein, auch nicht als Berater, darf keinen Beruf ausüben und auch kein Gewerbe führen. Aus diesem Grund gilt der Bundespräsident in Deutschland als neutrale Kraft.

Alle Bundespäsidenten der letzten Jahre in Deutschland.

BundespräsidentAmtsjahreLebenslauf
Theodor Heuss1949 – 1959Theodor Heuss
Heinrich Lübke1959 – 1969Heinrich Lübke
Gustav Heinemann1969 – 1974Gustav Heinemann
Walter Scheel1974 – 1979Walter Scheel
Karl Carstens1979 – 1984Karl Carstens
Richard von Weizsäcker1984 – 1994Richard von Weizsäcker
Roman Herzog1994 – 1999Roman Herzog
Johannes Rau1999 – 2004Johannes Rau
Horst Köhler2004 – 2010Horst Köhler
Christian Wulff2010 – 2012Christian Wulff
Joachim Gauck2012 – 2017Joachim Gauck
Frank-Walter Steinmeier2017 –Frank-Walter Steinmeier

Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten/in?

Es war Friedrich Ebert, der gesagt hat, dass die Aufgabe eines Bundespräsidenten die "Hütung der Verfassung" ist. Allerdings tut man sich in Deutschland schwer, die Aufgaben entsprechend in diesem Bereich einzuordnen. Lediglich das Bundesverfassungsgericht denkt in eine ähnliche Richtung.

Die wichtigste Aufgabe eines Bundespräsidenten ist, parteipolitisch neutral zu sein. Diese Neutralität bezieht sich jedoch nicht auf staatspolitische Aspekte. Hier darf und muss sich der Bundespräsident eine Meinung erlauben.

Folgende Aufgaben werden dem Bundespräsidenten innerhalb seines Amtes zugestanden:

  • den Bund völkerrechtlich zu vertreten
  • diplomatische Vertreter zu empfangen und zu beglaubigen
  • das Begnadigungsrecht auf Bundesebene anzuwenden – ohne Amnestie
  • Bundesgesetzte werden durch die Unterschrift des Bundespräsidenten erlassen
  • die Bekanntmachung der Gesetze wird vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt vorgenommen
  • Bundesminister werden durch den Präsidenten ernannt
  • Ernennung und Verabschiedung von Bundesbeamten, Bundesrichtern, Unteroffizieren und Offizieren, wenn keine andere Regelung vorliegt
  • scheitert die Kanzlerwahl drei Mal oder gilt eine Vertrauensfrage als gescheitert, hat der Bundespräsident die Möglichkeit, den Bundestag aufzulösen
  • der Verteidigungsfall wird vom Präsidenten ausgerufen
  • Bundestag kann einberufen werden
  • Staatsakte werden aus wichtigem Anlass vorgenommen
  • Staatssymbole festgelegt
  • Geschäftsordnung vom Bundestag wird vom Bundespräsidenten genehmigt

Kommt es zu einer Krise, werden dem Bundespräsidenten weitere Aufgaben zugesprochen, die ihm auch besondere Befugnisse einräumen. Dabei spricht man von sogenannten "Reservefunktionen", bei denen sich der Präsident auch nicht mit anderen Politikern absprechen muss. Besonders dann nicht, wenn die Handlungsfähigkeit der Regierung durch die Situation eingeschränkt ist.

Was sind die Voraussetzungen, um Bundespräsident/in zu werden?

Auf den ersten Blick sind die Voraussetzungen recht simpel, die für eine Wahl zum Bundespräsidenten erfüllt werden müssen. Laut Grundgesetz Art.54 Abs.1 kann jeder als Kandidat aufgestellt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Auswahl des passenden Kandidaten hängt im Vorfeld sehr stark davon ab, welche politischen Kräfte aktuell in Deutschland am Werk sind. Vorgeschlagen wird jeder Kandidat über ein Mitglied der Bundesversammlung. Dieser Vorschlag muss schriftlich erfolgen und muss eine Zustimmungserklärung des Kandidaten enthalten.

Viele Parteien versuchen, innerhalb der Partei einen passenden Kandidaten zu finden und sind dann daran interessiert, im Rahmen der Bundesversammlung ausreichende Zustimmungen zu erhalten. Da solche Vorüberlegungen und Absprachen oftmals zu Diskussionen führen, wurde bereits überlegt, ob der Bundespräsident nicht mithilfe einer Direktwahl durch das Volk gewählt werden sollte. Es gibt dafür Befürworter, aber auch deutliche Gegenstimmen. Deshalb ist dieses Prozedere im Moment noch nicht zu einem wirklich Thema geworden.

Trotz allem reicht es nicht aus, ein gewisses Alter und eine deutsche Staatsangehörigkeit mit sich zu bringen. Wichtig ist, dass es keine Unvereinbarkeiten gibt. So darf sich ein Bundespräsident ausschließlich auf sein Amt konzentrieren. Anders als beispielsweise Bundestagsabgeordnete darf der Bundespräsident kein weiteres Amt ausfüllen. Er darf bei einer möglichen Parteizugehörigkeit seiner Partei bei Beschlüssen und Gesetzen nicht den Vorrang geben. Er muss neutral agieren und ausschließlich im Interesse der Bevölkerung arbeiten. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit es zu einer Wahl kommen kann. Abweichungen bei dieser Regelung gibt es nicht. Denn die Neutralität des Präsidenten ist die wichtigste Voraussetzung, um dieses Amt ordnungsgemäß ausführen zu können.

Wie wird man Bundespräsident/in?

Für die Wahl des Bundespräsidenten tritt die Bundesversammlung zusammen. Die Wahl erfolgt geheim und ohne vorherige Absprache. Dafür ist wichtig, dass die Zusammensetzung der Bundesversammlung bekannt ist. Denn sie spiegelt das föderative System wider, welches in der Bundesrepublik Deutschland gilt

So besteht die Bundesversammlung aus allen Mitgliedern des Bundestages. In gleicher Anzahl kommen Wahlfrauen und Wahlmänner hinzu, die aus den 16 Landesparlamenten abgeordnet werden. Außerdem sind oftmals Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertreten. Beispielsweise Sportler, Künstler, Schauspieler oder auch Vertreter von diversen Spitzenverbänden. Die Wahlfrauen und Wahlmänner aus den Landesparlamenten und freien Berufen sind an keine Weisungen gebunden. Sie können daher unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit oder ihrer möglichen Weisungen ihre Wahl für den Bundespräsidenten treffen. Dadurch kommt es immer wieder zu überraschenden Wahlergebnissen, die parteipolitisch so eigentlich nicht vorgesehen waren.

Gewählt wird solange, bis eine absolute Mehrheit auf einen der Kandidaten erzielt werden kann. Nur wenn es nach zwei Wahlgängen nicht möglich war, einen Kandidaten mit der absoluten Mehrheit auszustatten, reicht beim dritten Wahlgang die einfache Mehrheit aus.

Die Wahlgänge ziehen sich in der Regel über mehrere Stunden hin, da die Wahl geheim ist und jeder Teilnehmer einzeln seine Stimme abgeben muss. Hier gilt es, Geduld zu bewahren und vor allen Dingen im Vorfeld auch genau zu überlegen, wen man als Bundespräsidenten haben möchte.

Wie lange ist man Bundespräsident/in?

Die Wahl für den Bundespräsidenten bezieht sich auf eine Amtszeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass man für fünf Jahre dieses Amt begleitet, soweit es zu keinen Unregelmäßigkeiten kommt oder der Bundespräsident aus eigenen zwingenden Gründen das Amt niederlegen muss. Beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen.

Wie oft kann man Bundespräsident/in werden?

Sind die ersten fünf Jahre der Präsidentschaft abgelaufen, ist eine nochmalige Wiederwahl ohne weiteres denkbar. Hierfür muss aber wieder die volle Zustimmung der Bundesversammlung vorliegen. Es wäre im Prinzip auch möglich, eine dritte Amtsperiode einzulegen. Allerdings ist dafür wichtig, dass der Bundespräsident in solch einem Fall mindestens für eine Wahlperiode aussetzt. Er kann also nicht dreimal oder gar viermal hintereinander Bundespräsident sein.

Liegt eine Amtsperiode zwischen der zweiten Amtsperiode und einer möglichen dritten Amtsperiode des Bundespräsidenten, es ist nicht wichtig, dass der andere Bundespräsident seine Amtsperiode über die vollen 5 Jahre erstreckt hat. Wurde der Bundespräsident, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig aus seinem Amt entlassen, kann auch eine vorgezogene dritte Amtszeit möglich sein.

Wer kann alles Bundespräsident/in werden?

Die Voraussetzungen für die Wahl zum Bundespräsidenten sind relativ einfach. Das Alter und die deutsche Staatsbürgerschaft sind die Grundvoraussetzung. Allerdings darf man so einfach nicht denken. Denn es gilt in erster Linie, Mitglieder der Bundesversammlung davon zu überzeugen, dass man als Bundespräsident geeignet ist und aufgestellt wird. Es gibt immer viele Vorschläge, die mitunter nachvollziehbar sind, mitunter aber auch einen unterhaltsamen Charakter haben und in der Regel nicht in die engere Wahl einbezogen werden. Es ist aber möglich, dass sich jeder als Bundespräsident aufstellen lässt. Egal ob er im Vorfeld ein politisches Amt beglichen hat, ob er der breiten Masse bekannt ist oder ob er vielleicht als Künstler, Musiker oder auch Würdenträger, Feuerwehrmann oder Pfarrer gearbeitet hat. Wichtig ist, dass man sich gut präsentiert, dass man Menschen um sich herum sammelt, die die Wahl auch unterstützen und dass man sich zu den anderen möglichen Kandidaten deutlich abgrenzt.

Hier geht es darum, dass das wichtigste Amt im Land besetzt werden muss. Es ist keine Spaßveranstaltung und die Wichtigkeit dieser Position muss den Bewerbern bekannt sein. Denn der Bundespräsident ist mehr als nur ein Grüßaugust. Er ist das Aushängeschild der Bundesrepublik Deutschland und muss sich auch entsprechend präsentieren können.

Wie wird der Bundespräsident/in vereidigt?

Ist der neue Bundespräsident gewählt, erfolgt bei seinem Amtsantritt die Vereidigung. Diese wird in der gemeinsamen Sitzung vom Bundesrat und Bundestag vorgenommen. Dafür muss der Bundespräsident einen Eid schwören, der besagt, dass er alle Voraussetzungen für das Amt erfüllt und es mit Würde und Zuverlässigkeit ausfüllt.

Unser Fazit

Als Bundespräsident oder Bundespräsidentin ist man der höchste Würdenträger im Staat und muss viele Aufgaben übernehmen. Man greift aber nicht politisch ins Geschehen ein. Denn die Politik wird vom Bundeskanzler und dem Bundeskabinet vorangetrieben.

Bildquelle: pixabay.com Reichstag