Privatinsolvenz berechnen & verstehen: So funktioniert das Verfahren Schritt für Schritt

Für viele Menschen mit hohen Schulden ist eine Privatinsolvenz der letzte Ausweg, um wieder schuldenfrei zu werden. Sie ist für die Betroffenen mit einigen Einschränkungen und Konsequenzen verbunden. Der Schritt, eine Privatinsolvenz zu beantragen, sollte daher gut überlegt werden. Wer eine Privatinsolvenz durchläuft, ist nicht mittellos, denn während dieser Zeit steht jedem ein pfändungssicherer Freibetrag zu. Im Internet steht ein kostenloser Insolvenzrechner bereit, der bei der Entscheidung für oder gegen eine Privatinsolvenz hilft.

Privatinsolvenz berechnen & verstehen: So funktioniert das Verfahren Schritt für Schritt

Wie funktioniert eine Privatinsolvenz und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Privatinsolvenz ist nicht an eine bestimmte Höhe von Schulden geknüpft. Menschen, denen die Tilgung ihrer Verbindlichkeiten mit eigenen Mitteln nicht mehr möglich ist, können eine Privatinsolvenz beantragen. Eine Grundvoraussetzung für eine Privatinsolvenz ist also, dass der Betroffene zahlungsunfähig ist. Es reicht nicht aus, Schulden zu haben. Für eine Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet, kommt es darauf an, dass keine Vermögenswerte wie Immobilien oder Lebensversicherungen vorhanden sind.

Für eine Privatinsolvenz müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verschuldung oder drohende Verschuldung, die nicht abzuwenden ist
  • Schuldner ist nicht in der Lage, die Schulden mit eigenen Mitteln zu begleichen
  • keine Vermögenswerte
  • keine selbstständige Tätigkeit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Einigungsversuche mit den Gläubigern sind gescheitert

Eine Privatinsolvenz ist nicht von einem Einkommen oder einer beruflichen Tätigkeit im Arbeitnehmerverhältnis abhängig. Sie kann auch von Rentnern oder arbeitslosen Personen beantragt werden.

Wichtig: Selbstständige, die zahlungsunfähig sind, müssen eine Regelinsolvenz beantragen, die auch für Unternehmen gilt. Es ist jedoch für Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger haben und alle Gehälter und Nebenabgaben bezahlt haben, möglich, eine Verbraucherinsolvenz zu beantragen.

Tipp der Redaktion: Mehr zu rechtlichen Fragen bei Schulden erfahren Sie hier im Ratgeberbeitrag: Was Sie über Insolvenz und Schuldnerrechte wissen müssen

Funktion einer Privatinsolvenz

Das Ziel einer Privatinsolvenz besteht darin, durch eine gerichtliche Schuldenbefreiung wieder schuldenfrei zu werden. Sie ist die letzte Option für Schuldner, die keine andere Möglichkeit haben, um ihre Schulden abzubauen. Nicht nur der Schuldner selbst, sondern auch Gläubiger können für ihre Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn ihre Forderungen nicht beglichen werden.

Bevor ein Schuldner tatsächlich den Schritt einer Privatinsolvenz geht, sollte er eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht kontaktieren, um eine außergerichtliche Einigung anzustreben und Modalitäten für die Rückzahlung zu prüfen. Gemeinsam mit dem Schuldnerberater oder dem Anwalt erarbeitet der Schuldner einen Tilgungsplan, den er den Gläubigern vorlegt. Im Tilgungsplan kann ein Schuldenschnitt enthalten sein. Den Gläubigern kann eine Ratenzahlung, Stundung oder ein teilweiser Schuldenerlass vorgeschlagen werden. Erst dann, wenn eine außergerichtliche Einigung mit einem oder mehreren Gläubigern scheitert, kann die Privatinsolvenz beantragt werden.

Privatinsolvenz berechnen & verstehen: So funktioniert das Verfahren Schritt für Schritt

Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren und welche Phasen gibt es?

Bei einer Privatinsolvenz ist der Schuldner nach drei Jahren schuldenfrei. Die Privatinsolvenz umfasst die folgenden Phasen:

  • Vorbereitungsphase, die ungefähr sechs Wochen dauert und in der geprüft wird, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist
  • Insolvenzantrag und Prüfung durch das Insolvenzgericht, ob ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglich ist, Dauer je nach Komplexität 10 bis 14 Monate
  • Insolvenzeröffnung und Beginn der Wohlverhaltensphase, wenn das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren keinen Erfolg verspricht. In der Wohlverhaltensphase muss sich der Schuldner an die Regelungen halten und darf keine erneuten unangemessenen Schulden mehr machen, da ihm sonst die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Die Wohlverhaltensphase dauert mindestens drei Jahre.
  • Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner die Wohlverhaltensphase durchlaufen und alle Regelungen eingehalten hat. Die Restschuldbefreiung wird von der Schufa nach sechs Monaten gelöscht. Der Schuldner ist schuldenfrei und kann wieder neu beginnen.

In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten. Ist er arbeitslos, muss er einen zumutbaren Job annehmen und seine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen. Der Schuldner kann die Wohlverhaltensphase vorzeitig beenden, wenn sich seine finanzielle Situation verbessert. Erbt er, muss er die Hälfte seines Erbes an den Treuhänder abführen. Einen Lottogewinn muss er in voller Höhe abgeben.

Können in der Wohlverhaltensphase lediglich die Gerichtskosten bezahlt werden, erstreckt sich diese Phase über fünf Jahre.

Wie kann ein Insolvenzrechner helfen, Schulden und mögliche Entschuldung zu berechnen?

Der Insolvenzrechner steht kostenlos zur Verfügung und ist eine nützliche Entscheidungshilfe, ob eine Privatinsolvenz beantragt werden sollte. Schuldner können die geforderten Daten und Informationen angeben. Dazu gehören Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, zum Einkommen und zur Höhe der Schulden. Im Ergebnis wird angezeigt, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist.

Welche finanziellen und rechtlichen Konsequenzen hat eine Privatinsolvenz für Betroffene?

Die Privatinsolvenz ist mit einigen Einschnitten für die Betroffenen verbunden. Anhand einer Pfändungstabelle wird der pfändungssichere Freibetrag ermittelt, der für alleinstehende Personen ohne Unterhaltspflichten 1.500 Euro im Monat beträgt. Für unterhaltspflichtige Personen ist der Betrag entsprechend höher. Beträge, die diesen Pfändungsfreibetrag übersteigen, müssen an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet, kann keine Ratenkäufe vornehmen, keine Kredite beantragen und keinen Dispokredit nutzen.

Der Arbeitgeber muss über die Privatinsolvenz informiert werden, denn bei der Lohnabrechnung wird die Pfändung berücksichtigt. Das Insolvenzgericht macht die Privatinsolvenz öffentlich bekannt. Ein Wohnungswechsel, aber auch der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters könnte aufgrund der Insolvenz schwierig sein. Der Schuldner muss den Insolvenzverwalter über alle Einkommensänderungen, Vermögensänderungen und persönlichen Veränderungen wie den Wechsel des Arbeitgebers informieren. Der Schuldner muss die Kosten für das Gericht und für den Treuhänder tragen.

 

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