Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Eltern festlegen, wer sich um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll, falls ihnen etwas zustoßen sollte. Dies kann entweder vorübergehend der Fall sein, etwa bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall, oder auch dauerhaft, z.B. im Falle des Todes der Eltern.
Warum ist eine Sorgerechtsverfügung wichtig?
Eine Sorgerechtsverfügung ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Sie schützen Ihr Kind und geben ihm Sicherheit und Stabilität: Die Sorgerechtsverfügung stellt sicher, dass das Kind in eine vertrauensvolle Umgebung kommt, die den Werten und Vorstellungen der Eltern entspricht.
- Sie schaffen rechtliche Klarheit: Ohne eine Sorgerechtsverfügung kann es zu Unsicherheiten und Streitigkeiten darüber kommen, wer das Sorgerecht übernehmen soll und es wird vermieden, dass das Kind an das Jugendamt übergeben wird.
- Sie erreichen eine emotionale Entlastung: Eltern können beruhigter sein, wenn sie wissen, dass für ihre Kinder im Falle eines Unglücks gesorgt ist.
Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung ist grundsätzlich für jeden, der minderjährige Kinder hat, sinnvoll, unabhängig vom Familienstand:
- Eltern minderjähriger Kinder: Um die Zukunft der Kinder im Ernstfall abzusichern
- Alleinerziehende: Um das Sorgerecht klar zu regeln, falls der andere Elternteil nicht verfügbar ist.
- Eltern mit besonderen Bedürfnissen: Falls ein Kind besondere Betreuung benötigt, kann eine Sorgerechtsverfügung sicherstellen, dass eine geeignete Person für diese Aufgabe bestimmt wird.
Wie wird eine Sorgerechtsverfügung erstellt?
Um eine wirksame Sorgerechtsverfügung zu erstellen, bedarf es der Form eines Testaments. Dies kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. In beiden Fällen muss die Person, die das Testament erstellt, das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Was ist bei dem Inhalt einer Sorgerechtsverfügung zu beachten?
Zunächst sollten Sie sich Gedanken machen, welche Person Sie als Vormund für Ihre Kinder einsetzen möchten. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sehr viel Vertrauen, aber auch zeitliche und finanzielle Investitionen erfordert. Es empfiehlt sich mit der Vertrauensperson vorab ein Gespräch zu führen und abzuklären, ob es eine grundsätzliche Bereitschaft gibt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Neben der Person, die Sie als Vormund bestimmen möchten, sollte die Sorgerechtsverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft Ihrer Kinder beinhalten. Dies kann sich auf die (schulische) Ausbildung, das Umfeld, die Erziehung, Gewohnheiten und den Umgang der Kinder beziehen.
Gleichzeitig können Sie festhalten, wofür der Vormund nicht verantwortlich ist, von welchen Pflichten er befreit wird. Dies könnte z.B. der Umgang mit den Finanzen des Kindes sein.
Es empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen den Inhalt der Sorgerechtsverfügung zu überprüfen. Sind die Inhalte noch Ihren Wünschen entsprechend formuliert? Ist die benannte Person weiterhin in der Lage die verantwortungsvolle Aufgabe des Vormunds zu übernehmen?
Wie wird eine Sorgerechtsverfügung verwahrt?
Für die Verwahrung gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Als sicherster Weg ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht zu empfehlen. Wird die Sorgerechtsverfügung bei einem Notar erstellt, so erfolgt die Hinterlegung beim Nachlassgericht automatisch. Wenn eine handschriftliche Erstellung erfolgt ist, muss die Hinterlegung beim Nachlassgericht selbst veranlasst werden. Dies ist bei jedem Amtsgericht in Deutschland möglich, die Kosten belaufen sich auf ca. 75 Euro für die Hinterlegung und weitere rd. 12 Euro (bei Eheleuten 24 Euro) für die Erfassung im Zentralregister für Testamente in Berlin.
Bestenfalls wird zusätzlich eine Kopie errichtet und an einem sicheren Ort hinterlegt (z.B. in einem Notfallordner), damit auch Ihr direktes Umfeld bei Ihrem Ableben davon Kenntnis erhält. Es könnte auch eine Kopie an die Vertrauensperson sowie an den eigenen Anwalt übergeben werden.
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