Der Konsumentenkredit – Wissenswerte Fakten und nützliche Tipps

Konsumentenkredite sind frei verwendbar. Unter anderem wird diese Form auch als Verbraucher- oder Privatkredit bezeichnet. Diese Kredite sind für Privatpersonen gedacht und werden häufig für die Finanzierung des Urlaubs oder zum Ausgleich vorhandener Schulden genutzt.

Zurückgezahlt wird bequem in zuvor festgelegten Raten. In der Regel werden diese Kredite ohne Bürgschaften oder Sicherheiten vergeben. Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung verlangen die Banken dennoch, um zu errechnen, ob Kreditsumme und Monatsrate in Relation zum Nettoeinkommen stehen. Die effektive Jahresverzinsung liegt in den meisten Fällen zwischen 1,99 und 3,99 Prozent.

Für wen sich der Konsumentenkredit tatsächlich lohnt

Der Konsumentenkredit macht immer dann Sinn, wenn man selbst flexibel sein muss. Diese Art von Kredit ist nicht an etliche Sicherheiten gebunden und unterliegt keinem festgelegten Verwendungszweck und ist frei verwendbar.

Der Konsumentenkredit - Wissenswerte Fakten und nützliche Tipps

Als Kreditnehmer kann man so seriös auftreten, wie jeder andere Barzahler auch. Ein weiterer Vorteil sind die Rabatte, von denen man profitieren kann. Viele Händler geben Nachlässe nämlich nur bei dieser Zahlart, insbesondere dann, wenn es sich um hohe Summen handelt. Für Immobilien- oder Modernisierungskredite muss man oft Eigenmittel und Eigentum nachweisen. Hier langt eine gute Bonität und ein ausreichendes Nettoeinkommen. Für Privatpersonen, die größere Anschaffungen planen, eine Umschuldung erwägen oder aber einen kostspieligen Urlaub genießen möchten, ist der Konsumentenkredit bestens geeignet.

Tipp: Für den Kauf eines Autos eignet sich der Konsumentenkredit nicht. Für diese Art von Anschaffung gibt es spezielle Autokredite, die zwar zweckgebunden sind, dafür aber auch deutlich niedrigere Zinsen aufweisen. Grade bei Gebrauchtwagen kommt man damit wesentlich günstiger weg – Erstrecht, wenn diese noch bis zu zehn Jahre nach der Erstzulassung finanziert werden.

Die Möglichkeiten zur Beantragung eines Konsumentenkredits

Der Konsumentenkredit kann über die eigene Hausbank beantragt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich diverse Angebote von Banken über das Internet einzuholen. Der Antrag selbst wird online ausgefüllt, gegebenenfalls können erforderliche Lohn- oder Gehaltsnachweise direkt mitgeschickt werden. Die Übertragung der Daten erfolgt für gewöhnlich über eine sichere SSL-Verbindung. Im Anschluss wird auf dem Postweg ein persönliches Angebot zugeschickt. Bis zur Identifizierung über das PostIdent-Verfahren bleibt man vollkommen anonym. Erst nach diesem Schritt wird der Kreditantrag vollständig und abschließend geprüft. Die Auszahlung erfolgt in einem Zeitraum von zwei bis sieben Werktagen.

Tipp: Die Antragstellung über das Internet ist bei seriösen Banken nicht mit Kosten verbunden.

Welche Voraussetzungen müssen für einen erfolgreichen Antrag erfüllt werden

Ein geregeltes monatliches Einkommen ist für einen erfolgreichen Kreditantrag ebenso unerlässlich, wie die Anstellung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Probezeit. Des Weiteren sind ein fester Wohnsitz sowie die Volljährigkeit zwingend notwendig.

Wie hoch das Mindesteinkommen ausfallen sollte, entscheidet jede Bank anders. Es gibt keine fixen Zahlen. Pauschalbeträge für Unterhalts- und Lebenshaltungskosten werden vom Einkommen auch für weitere Personen im gleichen Haushalt abgezogen. Bei Freiberuflern und Selbstständigen setzen die Banken grundsätzlich ein höheres Mindesteinkommen voraus.

Kredite können unterschieden werden in Ratenkredite und Dispokredite sowie in frei verwendbare und zweckgebundene Kredite.

Erforderliche Unterlagen zum Konsumentenkredit-Antrag

Zu jedem Konsumentenkredit-Antrag müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Für Angestellte und Rentner bedeutet das zumeist weniger Aufwand, als für Selbstständige oder Freiberufler. Verlangt die Bank Lohnabrechnungen, oder Kontoauszüge, sind diese meist für den Zeitraum der letzten zwei bis drei Monate zu erbringen.

Angestellte in unbefristetem Beschäftigungsverhältnis

  • Kopie des Personalausweises
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • Ggf. lückenlose, ungeschwärzte Kontoauszüge
  • Selbstauskunft

Rentner

  • Kopie des Personalausweises
  • Rentenbescheid
  • Ggf. lückenlose, ungeschwärzte Kontoauszüge
  • Selbstauskunft

Selbstständige und Freiberufler

  • Kopie des Personalausweises
  • Einkommensnachweise (z.B. Kontoauszüge, Verlust- und Gewinnrechnung, Einnahmen- / Überschussrechnung)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Selbstauskunft

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen eines Kreditantrages

Selbstverständlich vergibt keine Bank Kredite ohne eine Art von Sicherheiten. Im Falle des Konsumentenkredits prüft die Bank die gemachten Angaben sehr genau. Neben den oben genannten, erforderlichen Nachweisen ist es wichtig, die Angaben auf dem Kreditantrag sorgfältig und vor allem ehrlich auszufüllen. Die folgenden Punkte finden sich in jedem Antrag wieder:

– Persönliche Angaben
(Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnanschrift)
– Angaben zur Wohnfläche
(Bei Eigentum oder Vermietung)
– Berufsgruppe
(Beispielsweise: Angestellte/r, Facharbeiter/in, Selbstständige/r)
– Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
(Ggf. Befristung)
– finanzielle Verhältnisse
(z.B. Einkommen aus Berufstätigkeit, Unterhaltsbezüge, sonstige Einkünfte)

Die SCHUFA speichert nicht nur aktuelle Adressen, sondern auch die der vergangenen Jahre. Diese Abfrage dient quasi als zusätzliches Merkmal für einen besseren SCHUFA-Abgleich. Bei der Frage nach den finanziellen Verhältnissen sollten immer richtige Nennungen angegeben werden. Im Zweifelsfall muss man die gemachten Angaben ohnehin belegen. Zum einen helfen diese Aussagen bei dem Berechnen der Kredithöhe, der Laufzeit und den zu tilgenden Raten, zum anderen führen falsche Angaben dazu, dass man sich mit Kreditbetrug strafbar machen kann. In § 263 des Gesetzbuches findet man dazu alle Einzelheiten. Selbst unvollständig gemachte Angaben und Unterlagen können als Betrug aufgefasst werden.

Hinweis: Auch während der Kreditlaufzeit ist man dazu verpflichtet, die Bank über Änderungen in den eigenen Vermögensverhältnissen zu informieren.

Kredithöhe, Laufzeit und Kreditrückzahlung

Die Höhe des Konsumentenkredits ist frei wählbar. Je nach Bank können Beträge von 500,00 Euro bis 50.000 Euro beantragt werden. Auch die Dauer der Rückzahlung lässt sich frei wählen. Die Laufzeit des Kredits beträgt zwischen 12 bis hin zu 84 Monaten. Seltener werden Kreditbeträge bis 75.000 Euro und eine Laufzeit von 120 Monaten angeboten.

Die maximal realisierbare Tilgungsrate wird von der Bank berechnet, es ist aber möglich, selbst eine Vorauswahl zu treffen. Die genauen Konditionen und der effektive Jahreszins befinden sich nach dem Einreichen aller erforderlichen Unterlagen im persönlichen Kreditangebot der Bank.

Bonitätsabhängig: die Zinssätze der Bank

Um den Konsumentenkredit für bestmögliche Konditionen zu erhalten, gibt es einige Dinge, die man selbst tun kann. In erster Linie spielt bei den Banken nämlich die eigene Bonität eine große Rolle bei der Kreditvergabe und der Berechnung des Zinssatzes. Das Nettoeinkommen des Haushaltes und die Datensätze, sowie Wahrscheinlichkeitswerte der SCHUFA fließen in die Entscheidung mit ein. Während der Antragstellung werden Angaben zur monatlichen Kosten gemacht. Die Bank selbst rechnet aber nicht mit den dort angegebenen Werten, sondern mit pauschalen Sätzen, die je nach Kreditinstitut unterschiedlich ausfallen können.

Die theoretische Berechnung wird abschließend der angefragten Kreditsumme und der gewünschten Laufzeit gegenübergestellt. Es ist durchaus möglich, dass die eigene Bonität dadurch besser ausfällt, wenn der Kredit eine längere Laufzeit besitzt. In jedem Fall lohnt es sich, darüber nachzudenken, eine zweite, dem Haushalt angehörige Person, als sekundären Kreditnehmer eintragen zu lassen. Durch weitere Kreditnehmer oder auch solvente Bürgen wird die Bonität von den Banken bedeutend höher eingeschätzt. Der Vorteil: Es werden niedrigere Zinsen angeboten und auch höhere Kreditsummen und längere Laufzeiten durch das Kreditinstitut ermöglicht.

Sondertilgungen, Zahlpausen und vorzeitige Kreditablösung

Insbesondere dann, wenn man in naher Zukunft höhere Zahlungseingänge erwartet, sollte man einen Blick auf die vertraglich geregelten Sondertilgungen werfen. Viele Banken bieten diese Möglichkeit mittlerweile kostenlos an. Dank der Sondertilgung hat man die Alternative, wenn aufbringbar, zwischendurch höhere Raten zu zahlen und damit die Laufzeit zu verkürzen. Außerdem bieten die Banken mittlerweile häufig jährliche Zahlpausen an. Wenn es doch einmal eng wird, kann man problemlos mit einigen Ratenrückzahlungen des Konsumentenkredits aussetzen.

Auf Wunsch kann man einen Konsumentenkredit auch vorzeitig ablösen und so Zinsen einsparen. In den meisten Fällen besteht die Bank bei einer verfrühten Zurückzahlung auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn der Kredit eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat, beziffert sich diese bis zu einem Prozent der Restschuld. Bei Laufzeiten von unter 12 Monaten beträgt der Strafzins 05, Prozent der Restschuld.

Versteckte Zahlungen

Im Zinssatz der effektiven Jahreszinsen fließen beispielsweise auch Vermittlungs- und Bearbeitungskosten des Instituts mit ein. Der Effektivzins ist durch die Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt und bietet eine sehr gute Möglichkeit verschiedene Kredite miteinander zu vergleichen. Doch in den meisten Fällen sind längst nicht alle anfallenden Kosten mit einberechnet. Dazu zählen folgende Zahlungen:

  • Kontoführungsgebühren
  • Restschuldversicherung
  • Teilauszahlungszuschläge
  • Anpassungskosten

Die Kontoführungsgebühren müssen von den Kreditinstituten nicht in den effektiven Jahreszinssatz mit einberechnet werden. Auch bei Restschuldversicherungen, die vor den Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod schützen, sieht es nicht anders aus. Die Kosten für diese Art von Versicherung wird nur dann in den effektiven Jahreszins eingerechnet, wenn es zwingend notwendig ist sie abzuschließen. Aber Achtung, je nach Anbieter der Restschuldversicherung gibt es vertraglich geregelte Bedingungen. Häufig greifen diese Versicherungen erst nach einer mehr oder minder angemessenen Wartezeit.

Ebenso finden Teilauszahlungszuschläge keine Berücksichtigung im angegebenen Effektivzins. Möchte man die Raten für den Kredit im Nachhinein anpassen, entstehen häufig hohe Kosten. Auch dieser Aspekt sollte bei der Wahl eines passenden Institutes berücksichtigt werden.

Hinweis: Es ist für gewöhnlich einfacher und auch günstiger andere Sicherheiten zu erbringen, sofern die Bank nach einer Restschuldversicherung verlangt. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen werden von den meisten Instituten an Stelle einer Restschuldversicherung akzeptiert.

Kündigung des Kredits

Viele beschäftigen sich mit dieser Thematik nicht, es ist aber durchaus möglich, einen Kredit zu kündigen. Bei festem Zinssatz gilt für Kreditnehmer, die vor dem 11. Juni 2010 einen Vertrag abgeschlossen haben, eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ab einem späteren Zeitpunkt greift eine neue EU-Richtlinie. Kredite können jederzeit fristlos gekündigt werden. Verbraucher haben die Möglichkeit den Kredit auf eine andere Bank umzuschulden und sich Zinsvorteile zu sichern. Wird der offene Restbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen an den ehemaligen Kreditgeber überwiesen, gilt der Kredit als nicht gekündigt.

Abschließende Tipps zum Konsumentenkredit

Bevor man einen Konsumentenkredit beantragt, sollte man nicht nur einzelne Institute und Zinssätze vergleichen. Im besten Fall nimmt man sich vor der Antragstellung noch ein wenig Zeit sich selbst einen guten Überblick über die Finanzen zu verschaffen. Am spielend einfach funktioniert das, wenn man sich die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vornimmt. Es ist so bedeutend leichter, die eigenen Einnahmen und die regelmäßigen Haushaltungskosten aufzuteilen. Auch unregelmäßig fällige Versicherungsbeiträge oder geplante Anschaffungen sollten in der eigenen Rechnung berücksichtigt werden. Ebenso wie Rücklagen oder Sonderzahlungen, wie beispielsweise einen Jahresbonus, das Weihnachtsgeld oder ähnliche Dinge.

Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei schufafreien Krediten die online Angeboten werden. Viele Antragsteller erhalten das gewünschte Darlehen nicht und zahlen häufig fragwürdige Vorab-Gebühren. Wird der begehrte Betrag doch ausgezahlt, bedeuten spätestens die unangemessen hohen Zinsen für viele das Ende. Die Kreditnehmer geraten erneut in Bedrängnis und verschulden sich häufig noch mehr.

Fazit

Der Konsumentenkredit eignet sich für alle, die sich einen flexibel einsetzbaren Kredit wünschen. Besonders die gut anpassbaren Laufzeiten und leicht zu kalkulierenden Tilgungsraten bieten privaten Verbrauchern eine optimale Alternative zu anderen, gängigen Modellen.

Die Beantragung ist sowohl bei der Hausbank, als auch online schnell erledigt. Durch die geringe Menge an benötigten Nachweisen bedeutet das zusätzlich Zeitersparnis und bedeutend weniger Aufwand für den Kreditnehmer.

Es empfiehlt sich bei der Beantragung eines derartigen Kredits, nicht nur auf den effektiven Jahreszins zu achten. Auch Aspekte wie vorzeitige Ablösung, Sondertilgung und etwaige Zusatzversicherungen sollten in die Entscheidung für oder gegen ein Kreditinstitut einfließen.

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