Installation go-e Charger: Standort, Strom & Vorschriften

Die Elektromobilität gewinnt stetig an Bedeutung, und mit ihr steigt der Bedarf an flexiblen Ladelösungen für den privaten Bereich. Eine mobile Wallbox wie der go-e Charger bietet hierbei eine interessante Alternative zu fest installierten Ladestationen. Sie ermöglicht das Laden des Elektrofahrzeugs sowohl zu Hause als auch unterwegs. Doch auch bei flexiblen Geräten sind technische Voraussetzungen, der richtige Standort und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Von der Montage der Wandhalterung über den notwendigen Stromanschluss bis hin zur Meldepflicht beim Netzbetreiber gibt es einige Aspekte, die vor der Inbetriebnahme geklärt werden müssen.

Mann lädt E-Auto

Der optimale Standort: Montagehöhe und Schutz im Außenbereich

Die Wahl des richtigen Standortes für die Ladestation ist der erste Schritt einer erfolgreichen Installation. Der go-e Charger ist grundsätzlich für den Einsatz im Innen- und Außenbereich konzipiert. Dank seiner Zertifizierung nach IP54 oder höher ist das Gerät gegen Spritzwasser und Staub geschützt. Dennoch empfiehlt es sich, bei einer Außenmontage einen Ort zu wählen, der nicht dauerhaft starkem Schlagregen oder direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Ein kleiner Dachüberstand oder ein Carport bieten hier zusätzlichen Schutz.

Für die Montage der Wandhalterung hat sich eine Höhe zwischen 1,30 Meter und 1,50 Meter als ergonomisch sinnvoll erwiesen. In dieser Höhe lässt sich das Gerät bequem bedienen und das Ladekabel kann sicher angeschlossen werden, ohne dass es am Boden schleift oder zur Stolperfalle wird. Im Außenbereich sollte außerdem darauf geachtet werden, dass auch die Stromversorgung über eine spritzwassergeschützte Steckdose (mindestens IP44) erfolgt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor unbefugter Nutzung. Da der go-e Charger mobil ist, kann er theoretisch aus der Halterung entnommen werden. Um dies zu verhindern, verfügen die meisten Modelle über eine Vorrichtung für ein Bügelschloss, mit dem das Gerät an der Wandhalterung gesichert werden kann. Zusätzlich lässt sich der Ladevorgang oft per App oder RFID-Chip freischalten, sodass Stromdiebstahl effektiv verhindert wird, selbst wenn das Gerät frei zugänglich ist.

Elektrischer Anschluss: Fachbetrieb oder Eigenleistung?

Eine häufige Frage betrifft die Notwendigkeit eines Elektrikers. Dabei muss unterschieden werden zwischen der Installation der Steckdose und dem bloßen Einstecken des Geräts. Der go-e Charger selbst ist eine mobile Wallbox, die über einen CEE-Stecker verfügt. Ist bereits eine passende rote CEE-Industriesteckdose (16 A für 11 kW oder 32 A für 22 kW) vorhanden, kann das Gerät ohne Elektriker einfach eingesteckt und sofort genutzt werden. Dies ist einer der zentralen Vorteile gegenüber fest verdrahteten Wallboxen.

Sollte jedoch noch keine geeignete Drehstromsteckdose vorhanden sein, ist die Installation dieser Steckdose sowie der entsprechenden Zuleitung und Absicherung zwingend Aufgabe eines qualifizierten Elektrofachbetriebs. Arbeiten am 230 V-/400 V-Netz sind für Laien gefährlich und dürfen nicht selbst durchgeführt werden. Der Elektriker prüft dabei auch, ob die Hausinstallation für die Dauerlast des Ladens ausgelegt ist, und installiert den erforderlichen Fehlerstromschutzschalter (FI).

Der go-e Charger verfügt in der Regel bereits über eine integrierte DC-Fehlerstromerkennung, wodurch ein teurer FI Typ B im Sicherungskasten meist nicht erforderlich ist. Ein FI Typ A ist daher in der Regel ausreichend, muss aber fachgerecht installiert sein. In Anlagen mit zusätzlichen Stromerzeugern (z. B. Photovoltaik) oder mehreren Ladepunkten kann ein FI Typ A-EV oder Typ B dennoch empfohlen sein – die Beurteilung sollte im Zweifelsfall durch den Elektriker erfolgen.

Anmeldung beim Netzbetreiber: Pflichten und Genehmigungen

In Deutschland unterliegen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge der Meldepflicht beim jeweiligen Netzbetreiber. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine fest installierte Wallbox oder eine mobile Lösung wie den go-e Charger handelt, sofern diese überwiegend stationär genutzt wird. Die gesetzliche Grundlage bildet § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Es wird zwischen einer Meldepflicht und einer Genehmigungspflicht unterschieden:

  • Bis einschließlich 11 kW: Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber lediglich gemeldet werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich; der Betreiber kann den Anschluss nicht verweigern.
  • Über 11 kW (z. B. 22 kW): Diese Geräte sind genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber muss vor der Installation zustimmen, um die Netzbelastung zu prüfen. Unter Umständen können hier Baukostenzuschüsse für Netzverstärkungen anfallen.

Für die Anmeldung werden meist technische Datenblätter sowie spezifische Informationen zum go-e Charger benötigt, die die technischen Anschlussbedingungen dokumentieren. Viele Netzbetreiber bieten inzwischen Online-Formulare oder PDF-Vorlagen an. Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert zwar keine direkten Bußgelder, kann jedoch Probleme mit dem Netzbetreiber oder im Schadensfall mit der Versicherung bekommen. Es wird daher dringend empfohlen, die Anmeldung vor der Inbetriebnahme vorzunehmen oder sie durch den beauftragten Elektriker erledigen zu lassen.

Flexibilität für Mieter: Umzug und Installation am Stellplatz

Für Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern stellt die Installation einer Lademöglichkeit oft eine besondere Herausforderung dar. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Mietrechts haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung baulicher Maßnahmen zur Errichtung einer privaten Ladeeinrichtung (§ 554 BGB). Die praktische Umsetzung hängt jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Hier spielt eine mobile Wallbox ihre Stärken aus. Da das Gerät nicht fest mit der Wand verdrahtet ist, sondern nur in eine Steckdose gesteckt wird, gilt es meist als weniger baulich eingreifend. Bei einem Umzug kann der go-e Charger einfach aus der Halterung genommen und mitgenommen werden. Der Rückbau der CEE-Steckdose kann, falls vom Vermieter verlangt, vom Fachbetrieb ausgeführt werden. Dadurch bleibt die Investition in die Ladeelektronik erhalten.

Bei gemeinschaftlich genutzten Garagen oder Stellplätzen kann die Zugangskontrolle per RFID oder App helfen, Verbrauch und Nutzung eindeutig zuzuordnen. Wenn der Charger über einen Energiezähler verfügt, lässt sich der Stromverbrauch transparent dokumentieren. Zu beachten ist allerdings, dass die meisten mobilen Ladegeräte nicht eichrechtskonform messen, sodass eine exakte Abrechnung gegenüber Dritten in diesen Fällen separat geregelt werden sollte. Auch die Kostenverteilung für die Installation der Stromzuleitung oder Steckdose sollte vorab mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden.

Smarte Vernetzung: Photovoltaik und dynamische Tarife

Nach der physischen Installation und Inbetriebnahme rücken oft die digitalen Möglichkeiten der Wallbox in den Fokus. Moderne Geräte wie der go-e Charger verfügen über eine WLAN-Schnittstelle, die nicht nur für regelmäßige Software-Updates durch den Hersteller genutzt wird, sondern auch die Integration in das häusliche Energiemanagement ermöglicht. Ein besonders relevantes Thema ist hierbei das PV-Überschussladen.

Über eine offene API-Schnittstelle (Application Programming Interface) kann die Ladestation mit kompatiblen Wechselrichtern oder Energiemanagern kommunizieren. Dies ermöglicht es, das Elektroauto gezielt nur dann zu laden, wenn die eigene Solaranlage überschüssigen Strom produziert, der andernfalls ins Netz eingespeist würde. Das senkt die effektiven Ladekosten erheblich. Ebenso gewinnt die Nutzung von dynamischen Stromtarifen an Bedeutung. Hierbei erkennt die Wallbox über entsprechende Controller die aktuellen Börsenstrompreise und startet den Ladevorgang automatisch in den Zeitfenstern, in denen der Strombezug am günstigsten ist. Diese Funktionen erfordern zwar keine Änderung an der elektrischen Installation der CEE-Dose, sollten aber bei der Einrichtung des WLAN-Netzwerks in der Garage oder am Stellplatz von Beginn an mit eingeplant werden.

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