Studieren im fremden Bundesland

Viele junge Menschen entscheiden sich nach dem Abitur für ein Studium und in Deutschland wird an zahlreichen Universitäten die Möglichkeit dazu geboten. Was aber, wenn in der eigenen Stadt das Wunschstudium nicht möglich ist oder wenn Studierende weg aus der Heimat in ein fremdes Bundesland ziehen möchten? Hat jeder Studierende die Chance, auch außerhalb des eigenen Wohnorts zu studieren und was passiert, wenn die Bewerbung um einen Platz abgelehnt wird? Wann lohnt es sich, eine Studienplatzklage einzureichen und wie sind die Chancen auf den Erfolg?

Worauf kommt es beim Studium in einem fremden Bundesland an?

Es gibt einige Fragen zu beachten, bevor die Bewerbung an einer Universität im fremden Bundesland erfolgt. Wichtig ist unter anderem, um welchen Studiengang es sich handelt und wie die Voraussetzungen für die Berufsaufnahme nach dem Ende des Studiums sind. Je sorgfältiger die Bewerbung vorbereitet wird, desto höher ist die Chance auf einen Platz. Im Falle einer Ablehnung bleibt nur die Möglichkeit einer Studienplatzklage, bei der unter anderem die Kanzlei Heinze tätig wird. Ohne einen passenden juristischen Begleiter ist ein solches Verfahren viel zu komplex und kaum zu überwinden.

Studieren im fremden Bundesland

Doch bevor überhaupt die Entscheidung für ein fremdes Bundesland fällt, müssen die Eignung der Universität und die Eignung des Berufs ermittelt werden.

Besonders wichtig ist das bei Berufen, deren Ausübung in unterschiedlichen Bundesländern verschieden gehandhabt wird. Ein gutes Beispiel ist das Studium des Lehramts. Für die Ausübung des Berufs gelten in Hessen beispielsweise andere Voraussetzungen als in München. Solche Bedenken müssen im Vorfeld analysiert und bedacht werden, denn nur so kann nach Abschluss des Studiums auch mit einem beruflichen Fortschritt gerechnet werden.

Diese deutschen Universitäten sind am beliebtesten

Wenn es um die Frage der beliebtesten Studiengänge geht, steht Betriebswirtschaftslehre ganz oben auf der Liste. Aber wie sieht es eigentlich bezüglich der Beliebtheit einzelner Universitäten in Deutschland aus? Abhängig ist das vom gewünschten Studienfach, bei einem medizinischen Studium gehört beispielsweise die Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz zu den absoluten Top-Adressen Deutschlands. Wenn es um das beliebte Studienfach BWL geht, sind folgende Unis bei jungen Studierenden ganz groß im Fokus:

  • Europa-Universität Frankfurt an der Oder
  • Universität Göttingen
  • Universität Bayreuth

Auch in Osnabrück und Mannheim befinden sich beliebte Adressen für einen Studienplatz in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, wohingegen das Jurastudium vor allem an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf begehrt ist.

Welche Universität gewählt wird, hängt aber nicht nur von der Beliebtheit der Uni selbst ab, sondern auch von der Stadt. So gibt es einige Städte für Studierende, die als besonders geeignet gelten und solche, die nicht besonders viel auf junge Menschen eingehen und entsprechend weniger begehrt sind. Doch wie sollten junge Menschen reagieren, wenn der Traumplatz eigentlich gefunden scheint, dann aber eine Ablehnung auf die Bewerbung erfolgt?

Studienplatz abgelehnt – was nun?

Immer mehr junge Menschen wollen in einem anderen Bundesland studieren und entsprechend groß ist die Enttäuschung, wenn der Wunsch abgelehnt wird. Jetzt besteht die Chance, über ein Wartesemester oder das Losverfahren doch noch an der Wunsch-Universität aufgenommen zu werden. Ein riskantes Spiel, denn das Los kann gegen die Studienanwärter fallen und ein Wartesemester ist immer auch mit der Frage verbunden, wie der Lebensunterhalt während dieser Zeit gesichert wird.

Laut § 12 des Grundgesetzes in Deutschland hat jeder Studierende das Recht auf die freie Wahl des Ausbildungsplatzes. Für Juristen ein interessantes Tätigkeitsfeld, denn viele Studierende akzeptieren die Ablehnung, ohne sich über ihre Möglichkeiten zu informieren. Und die sind gegeben mit einer Studienplatzklage.

Studienplatz-Klage – es kann sich lohnen

Es kursiert die Annahme, dass die Durchschnittsnote des Abiturs für die Studienplatzklage entscheidend sei. Das ist falsch, auch das Wartesemester spielt keine Rolle. Grundvoraussetzung für eine solche Klage ist lediglich die Hochschulreife bzw. die Zugangsberechtigung für die Hochschule. Außerdem ist es wichtig, dass bei der Einschreibung an der Universität keine Fristen überschritten worden und dass sich die Klage nicht explizit gegen die Stiftung der Hochschulzulassungen richtet. Die Klage muss spezifisch gegen eine oder mehrere Universitäten gerichtet werden, die das Ersuchen auf Erteilung eines Studienplatzes abgelehnt haben.

Die Klage hat deshalb gute Chancen auf Erfolg, weil Universitäten jedes Jahr mithilfe des Numerus clausus für eine Studienplatzbeschränkung sorgen. Da die Höchstzahl an freigegeben Kapazitäten sehr oft zu niedrig angesetzt wird, besteht die Möglichkeit, einen freien Platz einzuklagen.

Im ersten Schritt stellt der Jurist einen Antrag auf eine Zulassung außerhalb der Kapazitäten, hierauf erfolgt fast immer eine Ablehnung. Nun wird zudem ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet und begründet diese damit, dass die Kapazitäten der Universität nicht voll ausgeschöpft sind. Nun werden die noch verfügbaren, aber nicht verfügbar gestellten Studienplätze unter den Klägern im jeweiligen Fach verteilt.

Es kann passieren, dass mehr Kläger vorhanden sind als Plätze. In diesem Fall entscheidet das Los darüber, wer einen Platz zugewiesen bekommt.

Fazit: Nicht gleich aufgeben

Die Absage auf eine Studienplatzbewerbung wirft junge Menschen nicht selten in ihrer Planung zurück und stellt sie vor große Fragen. Doch aufgeben ist an dieser Stelle nicht die Lösung. Durch eine Studienplatzklage kann die Chance auf das Traumstudium doch noch ermöglicht werden und es lohnt sich, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen und aktiv ums Studium zu kämpfen. Die Chancen stehen je nach Studienfach gut bis sehr gut.

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