das Patent in Deutschland
In Deutschland werden jährlich über 58.000 Patente erteilt . Viele Patente werden zu innovativen Produkten und Dienstleistungen. Durch das Patent sind die Ideen vor unerlaubter Kopie geschützt. Patente können von Firmen und Privatpersonen angemeldet werden. Die Anmeldung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Was versteht man unter einem Patent?
Patente dienen dem Schutz technischer Erfindungen. Die Produktideen müssen einer erfinderischen Tätigkeit entstammen, neu auf dem Markt sein und sich im gewerblichen Rahmen anwenden lassen. Diese Regeln schreibt das Deutsche Patent- und Markenamt vor. Ein Patent verleiht seinen Inhabern ein zeitlich wie räumlich befristetes Privileg der alleinigen Verfügbarkeit über die getätigte Erfindung.
Hinweis: Patente können bis zu einem Zeitraum von 20 Jahren erteilt werden.
Sind Ideen wirtschaftlich erfolgversprechend, droht ihnen die Nachahmung. Patente bewahren vor unerwünschter Kopie. Weiterhin gibt die Patentierung anderen Unternehmen Anreize, das Potenzial der Erfindung zu erkennen und in die Forschung und Entwicklung der Thematik zu investieren.
Folgende Gründe sprechen für eine Patentierung:
- Es handelt sich um eine Neuheit. (vorab gründlich recherchieren)
- Patentschutz verspricht Mehrwert. (viele Wettbewerber, hohes Marktinteresse)
- Geheimhaltung nicht möglich. (Patentierung von Konkurrenzprodukten)
Damit ein Patent angemeldet werden kann, müssen die Patentrechte allein beim Anmeldenden liegen. Es ist auszuschließen, dass weitere Miterfinder existieren, denn diese hätten, laut Arbeitnehmererfindungsgesetz, ebenfalls das Recht, aus der Erfindung Profit zu schlagen.
Welche Arten von Patenten gibt es?
Es lassen sich verschiedene Arten von Patenten unterscheiden:
- Gebrauchspatente: Gebrauchsmuster gelten als die häufigste Patent-Art. Dadurch werden neue Erfindungen und Entdeckungen geschützt, die sich praktisch anwenden lassen. Dazu zählen Maschinen, Produktionsprozesse oder stoffliche Zusammensetzungen. Die Inhaber der Patente sind berechtigt, Lizenzen an Dritte zu vergeben und sich somit eine Einnahmequelle zu schaffen.
- Designpatente: Durch Geschmacksmuster werden die Optik und die dekorative Gestaltung von Gegenständen geschützt. Die Funktionalität eines Produktes wird durch dieses Patent nicht berührt. Derartige Patente helfen Firmen, sich mit einer unverwechselbaren visuellen Identität von der Masse abzuheben. Ein bestimmtes Design weckt beim Verbraucher die Assoziation von Innovation und Qualität. Beispiele hierfür wären die Form von Coca-Cola-Flaschen oder das unverkennbare Apple-Logo.
- Pflanzenpatente: Pflanzenpatente können vergeben werden, wenn es gelungen ist, neue Sorten an ungeschlechtlich vermehrten Pflanzen zu züchten. Durch Knollen vermehrte Pflanzen können nicht patentiert werden. Pflanzenzüchter können durch die Patentierung mehr Kontrolle auf die Vermehrung und den Vertrieb ihrer Pflanzensorten ausüben.
- Geschäftsmethodenpatente: Durch diese Patente können neuartige Geschäftsmethoden geschützt werden. Diese sind besonders im digitalen Zeitalter relevant. Durch die Patente werden Innovationen beim Online-Kauf, bei der Abwicklung von Transaktionen oder bei der Datenverarbeitung vorangetrieben. Ein Beispiel für diese Patent-Gruppe ist das von Amazon etablierte One-Click-Kauf-System.
- Softwarepatente: Durch diese Patente können sich Erfinder ihre neuartigen Softwareanwendungen schützen lassen. So hat sich beispielsweise Google seinen PageRank-Algorithmus patentieren lassen.
Was muss ein Patent erfüllen?
Nicht jede Erfindung kann automatisch zum Patent angemeldet werden. Ob die Voraussetzungen für die Patentanmeldung erfüllt sind, wird im Vorfeld von einem Experten-Team im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahrens ermittelt.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Neuartigkeit
- erfinderische Tätigkeit
- gewerblicher Nutzen
Lassen sich diese Voraussetzungen nicht nachweisen, kommt es zur Ablehnung des Antrages.
Tipp: Es bietet sich an, im Vorfeld eingehend zu recherchieren. Dies kann jeder Erfinder selbstständig in den Datenbanken des Patentamtes tun. Alternativ lassen sich Patentanwälte damit beauftragen.
Die Neuartigkeit der Erfindung
Erfindungen werden nur als neuartig eingestuft, wenn sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung noch nicht Teil des aktuellen technischen Kenntnisstandes sind. Dabei zählen Kenntnisse, die der Öffentlichkeit in schriftlicher wie mündlicher Form zugänglich gemacht werden. Der Stand der Technik umfasst nicht nur in Buchform vorliegendes Wissen oder Kenntnisse aus Online-Quellen. Das Patentamt prüft daher sehr sorgfältig, ob eine ähnliche Idee nicht bereits in einem Vortrag erwähnt oder als YouTube-Video online gestellt wurde.
Wichtig: Das Prinzip der Neuartigkeit gilt auch als nicht mehr erfüllt, wenn der Erfinder selbst seine Kenntnisse in einem Fachartikel erwähnt oder sein Wissen im Rahmen von Vorträgen mündlich weitergibt.
Die erfinderische Tätigkeit
Ein mögliches Patent muss nicht nur neuartig sein, sondern auch einer erfinderischen Tätigkeit entstammen. Erfindungen dürfen sich nicht direkt aus dem aktuellen Stand der Technik ableiten lassen und damit nicht nur geringfügige Neuerungen oder Veränderungen enthalten.
Der gewerbliche Nutzen
Der gewerbliche Nutzen steht für die Möglichkeit, die Erfindung in der Praxis anwenden zu können. Von einer gewerblichen Verwertbarkeit wird ausgegangen, wenn sich die Erfindung in beliebigen gewerblichen Bereichen, die Landwirtschaft eingeschlossen, nutzen lässt.
Was sind Patentzeichnungen?
In vielen Ländern sind Patentzeichnungen eine wichtige Voraussetzung für die Patentanmeldung. Diese Zeichnungen dienen dazu, die Erfindung und dessen Funktionsweise visuell darzustellen und zu veranschaulichen. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. genaue Maße und Proportionen. Bei der Erstellung von Patenzeichnungen können Zeichenfirmen hilfreich sein, um die Anforderungen richtig zu erfüllen.
Was kostet es, ein Patent anzumelden?
Die anfallenden Kosten können stark voneinander abweichen. Wer eine Kanzlei beauftragt, muss mit Kosten zwischen 3.000 und 4.000 Euro rechnen. Es fallen weiterhin Gebühren für amtliche Prüfbescheide sowie jährliche Folgekosten an. Die Jahresgebühren beginnen bei moderaten 70 Euro und steigern sich im Laufe der 20-jährigen Laufzeit auf 1.940 Euro. Dies gilt für die Patentanmeldung in Deutschland. Europäische und internationale Patente sind deutlich teurer, da Übersetzungs- oder Vertretungskosten für die Abwicklung der Anmeldung vor Ort hinzukommen.
Kleine oder mittelständische Firmen können für die im Vorfeld der Patentanmeldung unternommenen Recherchen eine Bundesförderung erhalten. Die WIPANO-Förderung soll Firmen für die Nutzung gewerblicher Schutzrechte sensibilisieren.
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