Die Bedeutung des Fahrzeugkennzeichens in Deutschland

Motorisierte Fahrzeuge, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen gefahren werden, unterliegen der Kennzeichenpflicht. Das gilt auch für deren Anhänger und für Fahrzeuge, für die keine amtliche Zulassung erforderlich ist, zum Beispiel Leichtkrafträder und selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Die Kfz-Zulassungsbehörden vergeben die amtlichen Fahrzeugkennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschilder genannt.

verschiedene Nummernschilder aus vielen Ländern

In Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung fungiert das Fahrzeugkennzeichen als Nachweis für die Zulassung für den öffentlichen Verkehr. Dabei ist das Fahrzeugkennzeichen nicht etwa dem Halter zugeordnet, sondern dem jeweiligen Fahrzeug. War der Fahrzeughalter bis einschließlich 2014 verpflichtet, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk entsprechend anzupassen, so ist ein Austausch nun nicht mehr erforderlich. Es reicht die Ummeldung des Fahrzeuges.

Wie ist ein Fahrzeugkennzeichen aufgebaut?

Ein, zwei oder drei Buchstaben geben über den Verwaltungsbezirk der zuständigen Zulassungsbehörde Auskunft. Die Erkennungsnummer besteht aus einem oder zwei Buchstaben und einer bis zu vierstelligen Ziffer. Somit weist das Fahrzeugkennzeichen maximal acht Zeichen auf, ein Saisonkennzeichen höchstens sieben. Die deutschen Kfz-Kennzeichen folgen der Norm für Euro-Kennzeichen. Ein links auf dem Kennzeichen aufgebrachter Rand symbolisiert die Europaflagge mit ihren zwölf goldenen Sternen vor blauem Hintergrund. Die Zahl der Sterne ist dabei unabhängig von der Anzahl der Mitgliedsländer. Der Kreis steht als Symbol für die Einheit. An dem darunter platzierten Ländercode D lässt sich das Land erkennen, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, nämlich Deutschland. Die weiße Fläche des Fahrzeugkennzeichens ist durch einen schwarzen Rand begrenzt. Auch die Buchstaben und Ziffern sind üblicherweise schwarz.

Sonderkennzeichen für Länder, Bund und Nato

In Deutschland gibt es eine Reihe von Sonderkennzeichen, die für Fahrzeuge von Ländern, Bund und der NATO reserviert sind. Hier ein Überblick:

Bund:

  • X: Fahrzeuge der internationalen Hauptquartiere der NATO mit Sitz in Deutschland. Die Kennzeichen zeigen den Schriftzug "NATO", das NATO-Symbol und eine fortlaufende Nummer auf türkisgrünem Grund.
  • Y: Fahrzeuge der Bundeswehr. Links auf dem Kennzeichen ist die deutsche Flagge zu sehen, daneben steht das Y mit nachfolgendem Bindestrich und einer Erkennungsnummer. Die Y-Kennzeichen sind nicht reflektierend und in einer anderen Schrift gefertigt als zivile Euro-Nummernschilder.
  • BD: Bundestag, -rat, -präsidialamt, -regierung und -verfassungsgericht
  • BP: Bundespolizei
  • BW: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  • THW: Technisches Hilfswerk

Bundesländer:

  • Die amtlichen Kennzeichen der Bundesländer in Deutschland werden für Fahrzeuge der Landesregierungen, Landtage und teilweise auch der Landespolizei verwendet. Sie bestehen aus einer Abkürzung des Bundeslandes und dem Kürzel "L" für Land. Hier ist eine Liste:
    • BBL: Brandenburg
    • BRL: Bremen
    • BYL: Bayern (wird nur für die Polizei verwendet)
    • HB: Bremen (nur für den Senat)
    • HEL: Hessen
    • HVL: Mecklenburg-Vorpommern
    • LS: Sachsen (nur für die Polizei)
    • LSA: Sachsen-Anhalt
    • MVL: Mecklenburg-Vorpommern (nur für die Polizei)
    • NL: Niedersachsen
    • NRWL: Nordrhein-Westfalen
    • RPL: Rheinland-Pfalz
    • SAL: Saarland
    • SHL: Schleswig-Holstein
    • THL: Thüringen

    Zusätzliche Hinweise:

    • In einigen Bundesländern, wie z.B. Bayern, Baden-Württemberg und Berlin, werden keine speziellen Kennzeichen für die Landesregierung und den Landtag verwendet. Stattdessen nutzen sie normale Kennzeichen mit den üblichen Unterscheidungszeichen ihrer Region.
    • Die Kennzeichen der Landespolizei können je nach Bundesland variieren. In einigen Ländern wird das Kürzel "L" verwendet, in anderen wiederum nicht.

NATO:

  • NATO: Wie oben beschrieben, für Fahrzeuge der internationalen Hauptquartiere der NATO.
  • KFOR und SFOR: Für diese Missionen werden bzw. wurden spezielle Nummernschilder geprägt. Sie zeigen den Missionsnamen, das NATO-Symbol und eine Nummer.
  • An NATO-Missionen beteiligte Fahrzeuge nationaler Streitkräfte behalten in der Regel ihr nationales Kennzeichen.

Zusätzliche Informationen:

  • Diplomatenkennzeichen: Beginnen mit einer "0" und tragen je nach Land einen anderen Code.
  • Weitere internationale Organisationen: Es gibt auch Kennzeichen für Fahrzeuge von Organisationen wie der UN, OSZE und EU.

Plaketten auf dem Fahrzeugkennzeichen

Auf dem hinteren Kennzeichen gibt eine Plakette der Prüforganisation über die Frist zur Anmeldung der nächsten Hauptuntersuchung Auskunft. Diese TÜV-Plakette folgt einem wechselnden Farbschema, das sich im Sechs-Jahres-Takt wiederholt. An den zwölf schwarzen Segmenten der Plakette lässt sich leicht ablesen, wann die nächste Untersuchung fällig ist.

Unter der TÜV-Plakette findet sich das Dienstsiegel der Zulassungsbehörde. Neben dem Namen der Zulassungsstelle bietet es Platz für das Landeswappen und die Bezeichnung des jeweiligen Bundeslandes.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

Kraftfahrzeuge, Anhänger und Motorräder, die im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, benötigen ein amtliches Kennzeichen. Für Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds reicht ein Versicherungs-Kennzeichen. Deren Hubraum darf jedoch nicht mehr als 50 Kubikzentimeter, die Höchstgeschwindigkeit höchstens 45 Stundenkilometer betragen.

Welche Fahrzeuge benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen?

  • Kleinkrafträder:
    • Mofas
    • Mopeds
    • Roller (bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • Leichtmofas: (bis 25 km/h)
  • Elektrokleinstfahrzeuge:
    • E-Scooter
    • Segways (bis 20 km/h)
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Quads und Trikes (wenn sie die gleichen Voraussetzungen wie Kleinkrafträder erfüllen)

Wichtig:

    • Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
    • Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich.
    • Es ist am Fahrzeug anzubringen und muss gut sichtbar sein.
    • Auch mit diesen Fahrzeugen müssen die Verkehrsregeln beachtet werden.

Zusätzliche Informationen:

  • E-Bikes benötigen in der Regel kein Versicherungskennzeichen, da sie als Fahrräder gelten (Ausnahme: S-Pedelecs).
  • Für Mofas, Mopeds und Roller gibt es je nach Baujahr und Höchstgeschwindigkeit unterschiedliche Regelungen. Im Zweifel sollte man sich bei der Versicherung oder einer Zulassungsstelle informieren.
  • Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, begeht eine Straftat und muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Sonderregelung für Mopeds aus DDR-Produktion

Eine Sonderregelung gilt für Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR. Wer beispielsweise eine Simson fährt, profitiert von einer Klausel im Einigungsvertrag. Mit Ihren 50 Kubikzentimetern Hubraum ist dieses Moped aus DDR-Zeiten für eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern zugelassen. So lässt sich dieses Kleinkraftrad nicht nur mit dem Führerschein der Klasse AM legal fahren, sondern kommt auch ohne amtliches Kennzeichen aus. Ein Versicherungskennzeichen ist ausreichend. Das macht diese Oldies überaus beliebt und sorgt für hohe Preise auf dem Gebrauchtmarkt.

Kein oder falsches Kennzeichen: Welche Bußgelder drohen?

Kraftfahrer sind verpflichtet, das amtliche Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug mitzuführen. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Von Punkten oder gar Fahrverboten bleiben die Verkehrssünder jedoch verschont.

Ist das Kennzeichen schlecht lesbar, sind 5 Euro fällig, fehlt die Hauptuntersuchungs-Plakette, kostet das 10 Euro. Wer ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen unterwegs ist, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Nicht viel günstiger kommt davon, wer sein Fahrzeug außerhalb des im Saisonkennzeichen festgelegten Zeitraumes auf öffentlichen Straßen bewegt. Wird er erwischt, ist er um 50 Euro ärmer.

Dubiose Anbieter haben Folien im Programm, mit denen das amtliche Kennzeichen überklebt werden kann. Sie sollen das bei einer Radarkontrolle abgestrahlte Blitzlicht reflektieren und so vor Strafverfolgung schützen. Vor der Verwendung derartiger Folien sei jedoch gewarnt. Neben einer Geldbuße von 65 Euro drohen weitere Strafen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass damit der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei.

Das Fahren ohne Kennzeichen wird vergleichsweise milde geahndet, sofern das Fahrzeug über eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr verfügt. Wer mit falschem oder gefälschtem Fahrzeugkennzeichen unterwegs ist, begeht hingegen eine Straftat und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wird ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, isst der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nicht erfüllt. Es liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Gleiches gilt auch für abgelaufene TÜV-Plaketten.

Kennzeichen-Veränderungen ziehen hohe Strafen nach sich

An amtlichen Kennzeichen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Das betrifft auch das Beeinträchtigen der Lesbarkeit. Kennzeichenmissbrauch gilt als Straftat. Das Strafmaß beläuft sich auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird vor Gericht zusätzlich Urkundenfälschung festgestellt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wer jedes Risiko vermeiden will, stellt vor Antritt seiner Fahrt sicher, dass sein Fahrzeugkennzeichen unbeschädigt, sauber und gut lesbar ist. Kurzzeitkennzeichen müssen noch gültig, der TÜV darf nicht abgelaufen sein. Auch Aufkleber, mögen sie noch so dezent sein, haben auf dem Fahrzeugkennzeichen nichts verloren.

In Zeiten hoher Kraftstoffpreise steigt die Zahl gestohlener Kennzeichen. Die Diebe bringen sie am eigenen Fahrzeug an, fahren an der Zapfsäule vor, füllen ihren Tank und verschwinden ohne zu bezahlen. Zuweilen bleibt der Kennzeichenverlust zunächst unbemerkt.

Darf ein Kennzeichen selbst erstellt werden?

Nein, in Deutschland ist es nicht erlaubt, ein Kennzeichen selbst zu erstellen.

Die Herstellung von Kfz-Kennzeichen ist streng geregelt und darf nur von dafür zertifizierten Betrieben durchgeführt werden. Diese müssen die DIN-Norm 74069 einhalten und eine entsprechende Zulassung besitzen.

Gründe für das Verbot:

  • Sicherheitsmerkmale: Amtliche Kennzeichen verfügen über Sicherheitsmerkmale wie Plaketten und spezielle Prägungen, die Fälschungen erschweren sollen.
  • Qualitätsstandards: Die DIN-Norm stellt sicher, dass die Kennzeichen lesbar, haltbar und reflektierend sind.
  • Missbrauchsprävention: Selbst erstellte Kennzeichen könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden, z.B. um die Identität eines Fahrzeugs zu verschleiern.

Was passiert, wenn man erwischt wird?

Das Führen eines Fahrzeugs mit einem selbst erstellten Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe, wenn das Kennzeichen zur Begehung einer Straftat verwendet wurde.

Welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind tabu?

Die Grenzen des Erlaubten variieren von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich gilt, dass Abkürzungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht vergeben werden dürfen. Besondere Sensibilität herrscht gegenüber Abkürzungen, die sich dem Nationalsozialismus zuordnen lassen, wie zum Beispiel KZ, SS, SA oder HJ.

Als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine haben einige Landkreise die alleinige Nutzung des Buchstabens Z unterbunden. Der gilt als Erkennungszeichen russischer Militärfahrzeuge. Wer jedoch bereits über ein Kennzeichen verfügt, das erst nach dessen Ausgabe in Ungnade gefallen ist, profitiert vom Bestandsschutz. Er ist nicht gezwungen, das indizierte Fahrzeugkennzeichen gegen ein unverfängliches einzutauschen.

Rund ums Fahrzeugkennzeichen ist alles geregelt

Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge müssen in Deutschland über ein Kennzeichen verfügen, sollen sie im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind alle relevanten Richtlinien verzeichnet. Die FZV regelt das Zulassen und Abmelden von Fahrzeugen , informiert über die Kennzeichenpflicht und den erforderlichen Versicherungsschutz. Zudem legt sie fest, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug geführt werden darf.

Auch in puncto Fahrzeugkennzeichen ist das FZV maßgebend. So regelt sie deren Gestaltung und legt auch die möglichen Größen fest. Die jeweilige Zulassungsbehörde ist bei allen Fragen rund ums Fahrzeugkennzeichen der richtige Ansprechpartner. Wer das Risiko von Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern vermeiden will, ist gut beraten, die Regeln des Verkehrsrechts zu beachten. Bestehen Zweifel, sollte vor Antritt der Fahrt fachlicher Rat eingeholt werden, denn bekanntlich schützt Unkenntnis nicht vor Strafe.

weiterführende Links:

kennzeichen-online-bestellen.de Stand (15.10.2024): Kennzeichen-Klassifizierung: Ein Ratgeber
din-kennzeichen.de Stand (15.10.2024): DIN Kennzeichen und Alte Nummernschilder – Historische Kennzeichen für Oldtimer Liebhaber
sv-selker.de Stand (15.10.2024): Oldtimergutachten für H-Kennzeichen
3d-kennzeichen.de Stand (15.10.2024): PKW-Kennzeichen in 3D | 3D-Kennzeichen GmbH
gutschild.de Stand (15.10.2024): Autoschilder und sonstige Kfz-Kennzeichen online bestellen
ndr.de Stand (15.10.2024): Feiertag für Simson: Vom DDR-Moped zum Kult-Roller

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