Flugstreiks und Folgen für Fluggäste

Flugausfälle aufgrund von Flugstreiks sind in Deutschland kein neues Phänomen. Aber in den letzten Jahren häufen sich die Warnungen von Gewerkschaften und Branchenexperten. Vom Flugstreik ist meist die Rede, wenn eine ganze Fluggesellschaft streikt. Damit unterscheidet der Flugstreik sich von anderen Formen des Streiks wie dem Streik der Fluglotsen oder des Bodenpersonals. Dieser kleine Unterschied kann im Übrigen große Folgen haben. Insbesondere wenn es darum geht, eine Entschädigung zu fordern, gibt es beim Flugstreik einige Besonderheiten.

Flugstreiks und Folgen für Fluggäste

Was tun bei einem Flugstreik? Tipps für Fluggäste

Selbst wenn Fluggäste sich frühzeitig informieren, gibt es kaum Möglichkeiten Vorbereitungen für einen möglichen Streik bei Fluggesellschaften zu treffen. Oft werden in letzter Minute Einigungen erzielt und die Flüge wie geplant durchgeführt. Viele Kunden entscheiden sich aber bereits Wochen vorher für eine Stornierung. Falls Sie es aber darauf ankommen lassen möchten, gibt es durchaus einige Dinge, mit denen Sie den Sturm etwas sanfter zu durchschiffen. Bei der Vorbereitung auf einen Airline-Streik sind vor allem folgende Punkte zu beachten.

  • Wissen, welche Fluggesellschaften von dem Flughafen abfliegen, von dem Ihr Flug abfliegt
  • Stellen Sie sich auf lange Wartezeiten am Flughafen ein und stellen Sie sicher, dass Sie genügend Essen, Wasser und Unterhaltung dabei haben
  • Prüfen Sie, ob es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt

Entschädigungen wegen Streiks

Das Fluggastrecht in Deutschland und die EU-Fluggastrechteverordnung 261/04 sehen vor, dass Fluggäste, die aufgrund eines Streiks Verspätung haben oder ihr Flug annulliert wird, Anspruch auf Entschädigung haben können. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung oder Annullierung sowie der Dauer der Verspätung ab, bevor Sie über die Annullierung informiert werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die Gründe für die Verspätung nicht vom Fluganbieter selbst verschuldet werden, sondern von einem Dritten. In diesen Fällen handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, für die auch die EU-Verordnung keine Lösung kennt. Selbst wenn die Fluggesellschaft den Kunden keine Entschädigung schuldet, muss die Fluggesellschaft aber so bald wie möglich für die Beförderung der Kunden sorgen. Es muss also trotz Streiks geleistet werden, nur die pauschale Entschädigung kann entfallen.

Was, wenn der Anspruch abgelehnt wird?

Die Luftfahrtindustrie wird von Streiks immer hart getroffen. Daher ist es durchaus verständlich, dass die Unternehmen versuchen nicht gleichzeitig auch noch von Ihren Kunden zur Kasse gebeten zu werden. Dazu haben die Fluggesellschaften auch volles Recht, denn für Umstände, die sie nicht selbst zu verantworten haben, gibt es keine gesetzliche Entschädigung. Entstehen den Kunden durch den Ausfall des Fluges besondere Unannehmlichkeiten, gibt es dafür keine Wiedergutmachung, eine Rückzahlung oder die Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt sind aber gewährleistet.

Wenn Sie glauben, dass Sie trotz Streiks einen Anspruch auf Flugentschädigung haben, die Fluggesellschaft jedoch ablehnt, holen Sie unbedingt eine zweite Meinung bei Flightright ein. Dort können Sie mit wenigen Angaben Ihren Anspruch prüfen, da der Anbieter viele Flugdaten verfügbar hat und mit einem Computerprogramm sofort die Chancen auf Erfolg berechnet. Errechnet Flightright, dass der Fall Aussicht auf Erfolg hat, können die Klienten sofort einen Auftrag abgeben. Dann kümmert sich Flightright ab sofort um die Angelegenheit, und die Kunden müssen sich um nichts mehr kümmern. Lediglich wenn eine Auszahlung erfolgt, können die Geschädigten sich über einige Hundert Euro mehr auf Ihrem Konto freuen.

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