Führerschein weg – Job in Gefahr? – Was Sie jetzt tun können
Eine gute Mobilität ist speziell für berufstätige Menschen eine absolute Notwendigkeit. Wird jedoch aufgrund eines Verkehrsdelikts der Führerschein oder die Fahrerlaubnis entzogen, droht möglicherweise dank der fehlenden Flexibilität eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Doch nicht immer ist eine solche auch gerechtfertigt. Was Sie tun können und ob Sie Ihrem Arbeitgeber den Entzug überhaupt mitteilen müssen, soll nachfolgend erläutert werden.
Wann droht der Verlust des Jobs bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
Um die Kündigung eines Mitarbeiters zu rechtfertigen, muss beim Arbeitgeber stets ein guter Grund vorliegen. Dieser kann nicht willkürlich angegeben werden, sondern muss entweder betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt sein. Selbiges gilt auch für eine fristlose Kündigung, wobei der entsprechenden Begründung ein hohes Maß an Wichtigkeit beigemessen werden muss.
Um eine (in diesem Fall) personen- oder verhaltensbedingte Entlassung zu rechtfertigen, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Ausübung der aufgetragenen Arbeit kann überwiegend nur mit einem Fahrzeug erledigt werden.
- Das Fahren muss nicht zwingend die komplette Tätigkeit ausfüllen.
- Der Arbeitgeber muss zuvor sorgfältig prüfen, ob es für den Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Ausübung einer anderen Tätigkeit (für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist) möglich ist.
Erst wenn all diese Optionen überprüft wurden, ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers aufgrund einer fehlenden Fahrerlaubnis möglich. Denn in einem solchen Fall ist der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage, den wesentlichen Bereich seiner beruflichen Tätigkeit zu erfüllen.
Muss ich meinem Arbeitgeber den Führerscheinentzug mitteilen?
Die Versuchung, seinem Arbeitgeber den Verlust der Fahrerlaubnis gar nicht erst mitzuteilen, ist für manchen Arbeitnehmer groß und auch verständlich. Leider ist es unter gewissen Voraussetzungen unabdingbar, seinen Arbeitgeber über den Sachverhalt zu informieren.
Ist zur Ausübung der Beschäftigung die Nutzung eines Fahrzeugs unbedingt erforderlich, führt kein Weg daran vorbei, den Arbeitgeber über den Verlust zu unterrichten. Für Arbeitnehmer ist es in einem solchen Fall wichtig, ihm eine detaillierte und wahrheitsgemäße Erklärung zu liefern.
Allerdings kann es sinnvoll sein, bei seiner Erklärung ebenso Reue zu zeigen und den Sachverhalt nicht herunterzuspielen. Auf diesem Weg erhält der Arbeitgeber den Eindruck, dass sein Mitarbeiter aus dem Ereignis gelernt hat und es in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erneut zu etwas Derartigem kommt.
Gut zu wissen: Arbeitnehmer sollten sich darüber bewusst werden, dass in der Reaktion des Arbeitgebers prinzipiell nur seine eigene Pflichterfüllung im Fokus steht. Denn er wird dafür verantwortlich gemacht, wenn es während einer Dienstfahrt des Arbeitnehmers zu einem Zwischenfall kommt und auch dann, wenn er ohne Fahrerlaubnis (und eigentlich rechtswidrig) unterwegs ist.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um das Fahrverbot zu umgehen?
Den Entzug einer Fahrerlaubnis zu umgehen ist zwar möglich, doch nicht einfach, und häufig bleibt der Versuch am Ende erfolglos. Unter gewissen Voraussetzungen ist es dennoch möglich, ihn zu umgehen. So können zum Beispiel Fehlmessungen bei einer Blitzeranlage immer vorkommen, selbst wenn diese regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden.
Eine besondere Grundlage ist jedoch der Härtefall, der in folgenden Situationen vorliegen kann:
- Dem Fahrer droht ein Jobverlust, womit auch seine wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.
- Die Pflege eines Angehörigen ist durch den Verlust nicht mehr möglich und somit seine Versorgung nicht mehr gesichert.
- Dasselbe gilt, wenn der Fahrer selbst eine Behinderung aufweist.
Trifft eine der genannten Möglichkeiten zu, muss zur Umgehung eines Fahrverbots Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Idealerweise nimmt der Betroffene rechtliche Hilfe in Anspruch. Geeignet sind hierfür Rechtsanwälte, die sich im Bereich des Verkehrsrechts auskennen und einschätzen können, ob ein Einspruch sinnvoll ist und wie hoch dessen Erfolgschancen sind.
Als Alternative für das Fahrverbot wandelt die Behörde dieses stattdessen in ein höheres Bußgeld um.
Wichtig: Die Frist für einen Einspruch gegen den Führerscheinentzug beträgt zwei Wochen. Dementsprechend sollten Betroffene schnell handeln, da nach Ablauf der besagten zwei Wochen der Bescheid als rechtskräftig angesehen wird und somit ein Fahrverbot nicht mehr zu umgehen ist.
Generell hängt das Urteil, ob das Fahrverbot zu umgehen ist oder dennoch verhängt wird, vom eigentlichen Vergehen ab. Erfahrungsgemäß haben jedoch Ersttäter oftmals höhere Chancen, ihr Verbot in ein Bußgeld umzuwandeln.
Kann ich gegen eine Kündigung wegen Fahrerlaubnisverlust vorgehen?
Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund des Verlusts der Fahrerlaubnis die Kündigung vom Arbeitgeber, hat er selbstverständlich das Recht, Einspruch gegen diese zu erheben. Wichtig ist, einen geeigneten Anwalt aufzusuchen, der arbeitsrechtlich bewandert ist und somit Möglichkeiten aufzeigen kann, die für den Arbeitnehmer in Erwägung kommen.
Gleichwohl prüft er, ob die genannten Gründe des Arbeitgebers berechtigt sind und ob gegebenenfalls der Arbeitnehmer während der Zeit des Fahrverbots nicht einer anderen Tätigkeit im Unternehmen nachgehen kann.
Der Rechtsanwalt steht seinem Klienten selbstverständlich auch zur Seite, wenn es infolge einer unberechtigten Kündigung zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Vorfeld kann er den Arbeitnehmer bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen beraten und wägt ebenso die Chancen auf einen Erfolg ab.
Generell empfiehlt es sich, sich als Arbeitnehmer möglichst früh beraten zu lassen und auch die allgemein bekannten Fristen einzuhalten.
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