KFZ Gutachter in Berlin – Wenn's geknallt hat
Wenn Ihr Auto bei einem Unfall in Berlin beschädigt wurde, ein guter Tipp: Ein von Ihnen beauftragter KFZ Sachverständiger. Das ist Ihr Recht als Geschädigter. Die Kosten für die Reparatur trägt die Versicherung des Unfallgegners. Sie muss auch die Kosten für das Schadengutachten tragen. Ein freier Sachverständiger ist dabei Ihr gutes Recht. Im Unfallgutachten wird der unabhängige KFZ-Gutachter den Schadenumfang feststellen, was ein wichtiger Schritt er Beweissicherung für Sie ist. Ganz aktuell (Juni 2013) wurde in der ZDF-Sendung frontal 21 explizit dazu geraten, ein unabhängiges Schadengutachten zu beauftragen. Denn laut Stiftung Warentest beurteilen die von den Versicherungen entsandten Gutachter die Reparaturkosten bzw. die Schadenhöhe häufig zum finanziellen Nachteil des Geschädigten.
Nach dem Unfall
Den unabhängigen KFZ-Gutachter in Berlin können Sie dann beauftragen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Wichtig: Ist dies nicht der Fall und/oder wurden bei dem Unfall Personen verletzt, sollten Sie unbedingt die Polizei rufen. Handelt es sich nur um Schäden am Fahrzeug, notieren Sie amtliches Kennzeichen, Marke, Modell und Farbe des Autos, Name des KFZ Fahrers und des Fahrzeughalters Ihres Unfallgegners sowie (!) dessen Versicherung und danach natürlich auch den Schaden der Versicherung melden. Wenn Sie die/der Geschädigte sind, können Sie ein Sachverständigengutachten von einem freien KFZ-Gutachter anfertigen lassen, auch wenn die KFZ-Versicherung des Unfallgegners schon einen Sachverständigen geschickt oder informiert hat. Bevor Sie einen freien Gutachter beauftragen, gibt es im Grunde nur einen Punkt zu beachten: Ist die Grenze für Bagatellschäden (die im Juni 2013 bei 700 Euro liegt) bei ihrem Auto überschritten? Dafür hilft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Allerdings nur als Orientierung, ob oder ob nicht der Schaden über der Grenze für Bagatellschäden liegt und deshalb ein freier Gutachter beauftragt werden kann. Der Kostenvoranschlag hat keinerlei Beweiskraft für die Schadenhöhe.
Was macht der KFZ-Gutachter?
Der Kontakt zu einem Sachverständigen in Berlin ist denkbar einfach. Anrufen und ein Sachverständiger kommt zu Ihnen und sieht sich Ihr Fahrzeug an. Er wird sich Ihr Fahrzeug genau ansehen, Fotos machen und alle Schäden notieren. Aus der Beweissicherung entsteht das Gutachten.
Aus welchem Grund lohnt sich ein unabhängiges KFZ-Gutachten?
Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Konflikte wegen des Schadenhergangs geben oder die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur niedriger ansetzen wollen, hat der KFZ-Gutachter Beweise gesichert, die Ihre Schadenersatzansprüche untermauern. Und wenn Sie Ihr Fahrzeug später verkaufen möchten, können Sie anhand der Fotos die Schäden dokumentieren und die Reparaturen belegen.
Weitere Optionen der Schadenregulierung
Außerdem müssen Sie Ihr Auto nicht oder nicht vollständig reparieren lassen. Die Reparaturkosten, die das Gutachten ausweist, können Sie sich auszahlen lassen. Es ist nicht immer nötig kleine Schäden in einer Werkstatt reaprieren zu lassen. Bei dieser sogenannten 'fiktiven Abrechnung' werden natürlich nur die Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer, die eine Werkstatt erhoben hätte) ausgezahlt.
Reparatur Ihres Fahrzeugs
Wo Sie Ihr Auto reparieren lassen, steht Ihnen frei. Eine gegnerische Versicherung kann Ihnen zwar eine Partnerwerkstätte empfehlen, aber Sie müssen und sollten diese nicht in Anspruch nehmen.
Ersatzfahrzeug
Wenn Sie es benötigen, steht Ihnen – während Ihr Fahrzeug repariert wird – ein angemessenes Ersatzfahrzeug (Leihwagen) zu. Oder Sie lassen sich den Nutzungsausfall auszahlen. Die Typklasse und der Nutzungsausfall sind übrigens ebenfalls Bestandteil eines unabhängigen KFZ-Gutachtens.
Von Wertminderung bis Totalschaden
Wenn das Fahrzeug noch jung ist, wird es zu einer Wertminderung Ihres Wagens kommen. Klar – wer besitzt schon gern einen reparierten Unfallwagen – der Wiederverkaufswert Ihres Autos ist für immer gemindert. Diesen Umstand nimmt der freie Sachverständige natürlich auch in das Gutachten auf, indem er die Wertminderung genau beziffert. Der oben erwähnte Nutzungsausfall wird im schlimmsten Fall des Sachschadens – dem Totalschaden – für die Dauer bezahlt, die es für die Wiederbeschaffung braucht. Oft bieten KFZ-Gutachter auch Wertgutachten an.
Bequemlichkeit oder Unabhängigkeit
Wenn die gegnerische Verscherung Ihnen anbietet, das Schadenmanagement komplett zu übernehmen, bedenken Sie: Sie können dann Art und Höhe des Schadens sowie seine Reparatur und die Wertminderung nachträglich nicht mehr beziffern bzw. einschätzen. Der Weg über einen freien KFZ-Gutachter, der unabhängiges Gutachen erstellt, bereitet zwar geringfügig mehr Mühe. Dafür haben Sie jedoch zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle. Ein qualifizierter Gutachter kann Ihnen zudem weitere Tipps geben, ist gut vernetzt, kennt die Vorgehensweise der Versicherungen, hat Kontakt zu spezialisierten Anwälten usw. Bildquelle: pixabay.com
weiterführende Links:
→ https://www.autoentsorgungnrw.com/news/unfallwagen-entsorgung/
→ https://kfz-gutachter-ada.de/fachbegriffe/
→ https://comlegal.de/blog/kfz-gutachter-und-kfz-sachverstandige-bei-unfall
→ https://www.zahlt-die-vollkasko.de/schaden-melden.html
→ https://www.versicherungsriese.de/kfz-versicherung/
→ https://www.gutachter-luedenscheid.de/blog/57-bagatellschaden
Bildquelle: depositphotos.com