Nachbar ist zu laut, was kann ich tun?
Jeder hat es schon mal erlebt, dass er sich durch nachbarschaftlichen Lärm gestört oder gar belästigt fühlt. Das kann daran liegen, dass Hunde permanent bellen, Kinder laut spielen, die Nachbarn regelmäßig bis in die frühen Morgenstunden Partys feiern oder musizieren. Egal wodurch der Lärm auch entsteht, es ist möglich, sich dagegen zu wehren, wenn die Lautstärke überhand nimmt und das eigene Privatleben darunter leidet. Welches Verhalten angebracht ist, was dagegen getan werden kann und was man machen kann, wenn lärmende Nachbarn sich nicht ändern möchten, wird in diesem Artikel erklärt. Es gibt außerdem Informationen über die rechtlichen Schritte, die genervte Anwohner unternehmen können, wenn der Lärm zur unerträglichen Geduldsprobe wird.
Eine kleine Infografik darüber, wie lange man im Durchschnitt für verschiedene Aktivitäten lauf sein darf.
Wie hat man sich zu verhalten?
Es spielt keine Rolle, wodurch Lärm in der Nachbarschaft verursacht wird, wer sich davon gestört fühlt, sollte zunächst ein Gespräch mit den betreffenden Nachbarn führen und dabei um Rücksicht auf andere Bewohner bitten. Das empfiehlt ein Experte des Deutschen Mieterschutzbundes. Er rät, dass man die Nachbarn eventuell kurz in die eigene Wohnung bittet, damit sie selbst hören können, was die störenden Geräusche für Auswirkungen haben. Geht der Lärm auf spielende Kinder zurück, werden Kompromisse angeraten. Man kann sich beispielsweise darauf einigen, dass die Kinder sich ruhig verhalten, wenn der Nachbar als Schichtarbeiter tätig ist und bestimmte Ruhezeiten einhalten muss.
Es gibt aber auch Lärm, der nicht vermeidbar ist und zum normalen Leben zählt. Dieser muss toleriert werden. Dennoch muss Nachtruhe eingehalten werden. Gesunder Menschenverstand ist dabei behilflich, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern, damit wieder Ruhe einkehrt. Ist eine laute Party geplant, ist gut damit beraten, seine Nachbarn rechtzeitig darüber zu informieren. Eine Einladung zur Party kann ebenfalls entschärfend sein. Kleine Geschenke vor oder nach der Party wirken ebenfalls besänftigend auf die Nachbarn. Lautstarke und lange Verabschiedungen im nächtlichen Treppenhaus dagegen würden für neuen Ärger sorgen. Davon ist besser abzusehen. Je mehr alle Nachbarn übereinander wissen, desto verständnisvoller zeigen sie sich. Wer lange arbeitet, hat nur abends die Möglichkeit, die Wohnung aufzuräumen, zu waschen und ähnliches zu tun. Wichtig ist die Kommunikation miteinander. Dabei kann man den anderen verständlich machen, dass es nicht beabsichtigt ist, sie zu ärgern.
Vor allem in großen Städten stellt sich jedoch immer wieder die Frage, wie viel Lärm im Alltag von den Anwohnern geduldet werden muss. Lärm zählt zu den Hauptgründen, die für nachbarliche Streitigkeiten verantwortlich sind. Was man dagegen tun kann, wird im nächsten Absatz erklärt.
Was kann man dagegen tun?
Sollte das Gespräch mit den lauten Nachbarn nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, ist es notwendig, weitere Schritte zu gehen. Es kann sinnvoll sein, ein Lärmprotokoll anzufertigen. Darin sollten in jedem Fall Datum und Uhrzeit festgehalten werden, wenn es zu Lärmbelästigungen kommt. Kommt es zu wiederholten Lärmbelästigungen, ist der Vermerk ausreichend, in welchen Abständen sie vorkommen, ab wann sie ungefähr beginnen und wie lange sie circa andauern. Des Weiteren muss sich das Protokoll objektiv überprüfen lassen. Dazu ist es erforderlich, den Lärm vergleichsweise beschreiben zu können. Das sollte dann wie folgt aussehen: Der Lärm war so laut, dass Gespräche bei normaler Zimmerlautstärke nicht mehr geführt werden konnten, die Klingel wurde überhört oder der Fernseher musste deutlich lauter gestellt werden, um Handlungen folgen zu können. Hilfreich kann es sein, wenn auch Besucher oder andere Nachbarn als Zeuge auftreten und den Lärm der Ruhestörung bestätigen können. Bestenfalls unterschreiben sie das Lärmprotokoll zusätzlich.
Was kann ich machen, wenn die Nachbarn sich nicht ändern?
Sämtliche Gesprächsversuche sind gescheitert und die Nachbarn wollen einfach nicht aufhören, zu lärmen? Dann sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Er kann die betroffenen Anwohner abmahnen. Es kommt außerdem vor, dass Mieter auch einen Anspruch zur Mängelbeseitigung haben. Das heißt für denjenigen, der sich durch Lärm belästigt fühlt, dass der Vermieter den lauten Nachbarn kündigen muss.
Sobald Lärm und Krach den Wohngebrauch einer Mietpartei beeinträchtigen, tritt ein Mietmangel ein. Dieser berechtigt laut Paragraf 536 des BGB zu einer Mietminderung. Das ist möglich, wenn bestimmte Nachbarn jeden Tag lautstark in ihrer Wohnung herumwerkeln oder jedes Wochenende laute Partys veranstaltet werden. Wichtig ist es allerdings, dass der Vermieter immer vor der Mietminderung über die Lärmbelästigung informiert wird. Erst wenn er von diesem Zustand weiß, kann er etwas daran ändern. Zudem berechtigt eine einzelne Lärmbelästigung meist nicht zur Mietminderung.
Wichtiges über nachbarschaftliche Lärmbelästigung im Überblick:
- wer sich durch nachbarschaftlichen Lärm gestört fühlt, sollte das Gespräch suchen
- alltäglicher Lärm gehört zum Leben und muss toleriert werden
- ist eine Party geplant, sollten Nachbarn vorher darüber informiert werden
- bei dauerhaftem Lärm ein Protokoll anfertigen
- von Zeugen unterschreiben lassen
- wenn der Nachbar Ruhestörung nicht behebt, den Vermieter informieren
- dieser kann lärmende Nachbarn abmahnen oder sogar kündigen
- dauerhafte Lärmbelästigung kann zur Mietminderung berechtigen
- vorher unbedingt den Vermieter darüber informieren
- wenn alles nicht fruchtet, Polizei oder Ordnungsamt rufen
Welche rechtlichen Schritte sollte und kann man gehen?
Sind alle Vermittlungsversuche und Gespräche fruchtlos verlaufen und die Nachbarn feiern weiterhin lautstark bis zum Morgengrauen, weil sie uneinsichtig sind, ist es selbstverständlich möglich, die Polizei zu rufen, um für Ruhe zu sorgen. Alternativ dazu ist es auch möglich, die Lärmbelästigung dem Ordnungsamt zu melden. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist können Geschädigte natürlich auch Rechtsschutz in Anspruch nehmen und eine zivilrechtliche Unterlassungsklage bei Gericht einreichen, um für Ruhe zu sorgen. Doch es gilt, dass der Ruf der Polizei oder die Meldung beim Ordnungsamt immer das letzte Mittel sein sollten. Der rücksichtsvolle Umgang miteinander ist grundsätzlich empfehlenswert, denn vielen Menschen ist oft nicht klar, wie laut sie für die anderen sind.
Baumängel und fehlender Schallschutz können außerdem dafür verantwortlich sein, wenn die Geräusche aus der anderen Wohnung zu laut werden. Dann muss der Vermieter umgehend Abhilfe schaffen.
Fazit:
Bei Lärmbelästigung sollten die betroffenen Parteien das Gespräch miteinander suchen und bei einem freundlichen Plausch besprechen, wie sie diese verhindern oder einstellen können. Zu den obligatorischen Ruhezeiten und nachts sollte Lärm unbedingt vermieden werden. Dann sollten Musikinstrumente, Musikanlage und Fernseher auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. Nachts zu Duschen oder zu Baden, ist nicht verboten, doch das sollte auf das Nötigste eingeschränkt werden. Wer guten Willen zeigt, nimmt die Bedürfnisse seiner Nachbarn ernst und geht auf sie ein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Hausschuhe und Teppiche sorgen für einen verminderten Trittschall. Bei schlecht isolierten Wohnungen ist es hilfreich, wenn eine Schalldämmung eingebaut wird. In diesem Fall ist es ratsam, wenn alle betroffenen Parteien den Vermieter davon unterrichten und mit ihm sprechen. Auch an der eigenen Wahrnehmung sollte gearbeitet werden, denn nicht jeder Nachbar möchte den anderen mit Lärm ärgern. Alltagsgeräusche müssen toleriert werden. Bevor es zu einer Eskalation kommt, ist Hilfe von außen ratsam. Wer mit den lärmenden Nachbarn nicht klar kommt, sollte zunächst den Vermieter einschalten. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten nicht mehr greifen, die Polizei rufen oder dem Ordnungsamt die Lärmbelästigung melden.
weiterführende Links:
→ https://www.mieterschutzbund.de/
→ https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Mietminderung-bei-Sach-und-Rechtsmaengeln
Bildquelle: pixabay.com