Scheidung ohne Anwalt

Das Thema – Scheidung ohne Anwalt – wird immer wieder angesprochen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: eine Scheidung ohne Anwalt gibt es nicht, es muss mindestens ein Anwalt beteiligt sein und wenn streitig verhandelt wird, müssen zwei Rechtsanwälte die Scheidung begleiten. Vor allem gibt es auch keine Online-Scheidung. Schon Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte die Reform des Scheidungsrechts angekündigt,mit dem Ziel, kinderlose Ehen in einvernehmlichen Fällen ohne Einbeziehung von Anwälten zu scheiden. Es sollte künftig möglich sein, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehepartner vor einem Notar ihre Scheidungsabsicht erklären und dann im Verfahren selbst vor dem Familienrichter keine anwaltliche Vertretung mehr erforderlich sei. Die Reform kam bislang in den Bundesländern jedoch nicht zustande. Bis dahin bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

eine Schere zerschneidet die Ehepapiere

Anwaltszwang bei Scheidung

Im Ehescheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Danach kann nur ein Rechtsanwalt im Auftrag eines Ehepartners den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht einreichen. Gleichzeitig sind die für eine Scheidung erforderlichen Unterlagen, wie Heiratsurkunde und Familienstammbuch vorzulegen. Der Sinn des Anwaltszwangs besteht darin, dass so ein planvoller Verlauf des Verfahrens sicher gestellt werden soll. Juristische Laien können die Komplexität von Gerichtsverfahren gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten kaum überblicken. Sobald auch nur ein zusätzlicher ehebedingter Aspekt wie zum Beispiel der Versorgungsausgleich oder ehelicher Unterhalt oder gar Kindesunterhalt geregelt werden muss, wäre es wenig dienlich, ein oftmals aufgrund der Trennung der Eheleute emotional geprägtes Verfahren den Parteien selbst zu überlassen. Letztlich ginge es zu Lasten der Gerichte, das Verfahren so vorzubereiten, dass irgendwann eine abschließende Regelung wie die Scheidung möglich wäre. Passierte hier ein Fehler, wäre ein nachträglicher Rechtsstreit bereits vorprogrammiert.

In den seltensten Fällen einvernehmlich

Auch ist es so, dass nur ein sehr geringer Anteil der Ehescheidungen einvernehmlich erfolgt. Es ist eher die Regel, dass die Scheidung streitig, teils unter heftigsten Auseinandersetzungen, ausgetragen wird. Dem beteiligten Anwalt kommt hier eine Kanalisierungsfunktion zu, indem er die Aspekte, die für die juristische Entscheidung des Scheidungsverfahrens wesentlich sind, von den unwesentlichen und oftmals emotional bestimmten Ausführungen der Parteien aussondert und nur diese dem Gericht vorträgt und so das richterliche Urteil zeitnah und kostenmindernd ermöglicht. Aus diesem Grund muss er auch in den mündlichen Verhandlungen vor dem Gericht anwesend sein. In den meisten Fällen sind beide Ehepartner anwaltlich vertreten und generieren jeweils eigene Anwaltsgebühren. Allerdings ist es im Gesetz nicht vorgeschrieben, dass beide Parteien tatsächlich anwaltlich vertreten sein müssen. Soweit die Ehepartner sich einig sind und einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen, genügt es, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist, dieser den Scheidungsantrag stellt und in der notwendigerweise immer anfallenden mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht anwesend ist. Der andere nicht anwaltlich vertretene Ehepartner kann dann der Scheidung zustimmen, darf aber selbst keine eigenen Anträge stellen. Der Richter kann dann die Scheidung aussprechen. Sobald der andere Partner aber einen anderen ehebedingten Aspekt für regelungsbedürftig hält, wenn er zum Beispiel Unterhalt verlangt oder das Umgangsrecht mit dem Kind geregelt werden soll, wird ein zweiter Rechtsanwalt gebraucht, der die entsprechenden Anträge für ihn formuliert, bei Gericht einreicht und in der mündlichen Verhandlung vertritt.

Einvernehmliche Scheidungen können die Verfahrenskosten deutlich senken

Im Ergebnis ist also festzustellen, dass die einvernehmliche Scheidung zumindest mit einem Anwalt möglich ist und die Verfahrenskosten verringert. Sobald aber eine Sache streitig ist, bedarf es eines zweiten Anwalts. Unter Umständen reicht es bereits aus, wenn sich der andere Ehepartner nur außergerichtlich anwaltlich über seine Rechte beraten und die Sache auf sich bewenden lässt und der einvernehmlichen Scheidung zustimmt. In vielen Fällen fällt aber bereits die Regelung des Versorgungsausgleichs an. Hier werden die Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen. Allein dieser Sachverhalt ist bereits so komplex, dass man ohne anwaltliche Beratung kaum auskommt und andernfalls riskiert, in seinen Rechten zu kurz zu kommen. Der den einen Ehepartner vertretende Anwalt ist nicht der Anwalt beider Parteien, sondern vertritt ausschließlich die Interessen seiner Partei. Er darf die andere Partei keinesfalls beraten.

Scheidungsfolgenvereinbarung spart Kosten

Eine kostengünstige Lösung, um vor Gericht mit einem Anwalt für Familienrecht auszukommen, besteht darin, dass die Parteien bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, in der sie alle infolge der Scheidung anfallenden Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung, gemeinsame Vermögenswerte und Verbindlichkeiten regeln. Diese kann notariell beurkundet oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts erklärt werden. Es erübrigt sich dann eine streitige Auseinandersetzung und die Online Scheidung verläuft einvernehmlich unter Einbeziehung eines einzigen Anwalts. Sobald doch noch ein Antrag in der mündlichen Verhandlung sollte gestellt werden müssen, kann man einen Anwalt, der zufällig vor dem Gerichtssaal anwesend ist, bitten, gegen eine kleine Gebühr, den Antrag vor Gericht zu stellen, so dass der Anwaltspflicht Genüge getan ist.

Anwälte für Familienrecht:

Emotionaler Zustand ist wichtig

Der Prozess der Scheidung betrifft nicht nur rechtliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte des Lebens einer Person, sondern hat auch Auswirkungen auf den psychologischen und psycho-emotionalen Zustand der Person. Praktische Ratschläge einer Psychotherapeutin, wie man den Stress einer Trennung (Scheidung) leichter bewältigen und danach so schnell wie möglich zu einem glücklichen und erfüllten Leben zurückkehren kann.

weiterführende Links:

https://www.julia-petran.de/scheidung-ratgeber.html
https://frauenkraft.org/therapien/trennung-oder-scheidung-verarbeiten
https://www.annettgeppert.de/coaching-und-hynosetherapie-berlin/gesunde-entwicklung-von-kindern-waehrend-einer-trennung.html