Schulden eintreiben: wie ist vorzugehen?
Nicht immer werden offene Rechnungen fristgerecht beglichen. Kunden geraten aus unterschiedlichen Gründen in Zahlungsverzug. Damit Händler doch noch zu ihrem Geld kommen, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Die Erlangung eines gerichtlichen Titels berechtigt zur Schuldeneintreibung. Die Unterstützung von Inkassobüro und Gerichtsvollzieher ist möglich. Anwälte bieten umfassende Hilfe an. Erfahren Sie nun, wie im Einzelnen vorzugehen ist und welche Mittel und Wege es gibt, um nicht länger auf offenen Rechnungen sitzenzubleiben.
Welche Voraussetzungen sind für eine Zwangsvollstreckung notwendig?
Um überhaupt Forderungen geltend machen zu können, muss nach Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung eine korrekte Rechnung ausgestellt werden.
Eine prüffähige Rechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Datum der Ausstellung
- Name und Anschrift
- Art und Menge der Lieferung
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Steuernummer und/oder USt-IdNr.
- Lieferzeitpunkt und Zahlungstermin
- Entgelt, Steuerbetrag
Die Rechnung gilt als Nachweis einer gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung, wenn der Kunde der fälligen Zahlung nicht nachkommt.
Damit eine Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet werden kann, muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Juristisch wird hier auch von einer titulierten Forderung gesprochen.
Der einfachste Weg, zu einem Vollstreckungstitel zu gelangen, ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Im Vollstreckungstitel werden Schuldner, Gläubiger und die zu vollstreckende Leistung benannt.
Zwangsvollstreckungen können auf der Grundlage folgender Schriftstücke vorgenommen werden:
- gerichtliches Urteil
- Prozessvergleich
- vollstreckbare Urkunde
- Vollstreckungsbescheid
Vom Vollstreckungstitel zur Zwangsvollstreckung
Auch beim Vorhandensein von Vollstreckungstiteln erfolgt die Zwangsvollstreckung nicht automatisch. Zwangsvollstreckungen müssen immer beantragt werden. Gläubiger sind dazu berechtigt, wenn 30 Tage ab Zustellung der Ware und Rechnung vergangen sind und keine Zahlung eingegangen ist.
Tipp: Wurden bei Rechnungsstellung andere Zahlungsfristen vereinbart, sind diese maßgebend.
Sie können nun die Schulden selbstständig einfordern oder sich professionelle Hilfe in Gestalt von Inkassobüros, Anwälten oder Gerichtsvollziehern holen.
Schulden eintreiben – so geht's
Wir möchten Ihnen nun die verschiedenen Wege aufzeigen, die sich Ihnen bieten, möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen.
Sie werden selbst aktiv
Hinter offenen Rechnungen von treuen Kunden könnte ein triftiger Grund verborgen sein. Wer hier vorschnell mit Geldeintreibern droht, gefährdet die Geschäftsbeziehung nachhaltig. Viel besser: Sie suchen zunächst den Kontakt zum säumigen Kunden und bringen in Erfahrung, welcher Grund für den Zahlungsverzug vorliegt.
Folgende Vorgehensweisen sind denkbar:
- Zahlungserinnerung als ersten Schritt: Eine freundlich abgefasste Zahlungserinnerung kann als erste Kontaktaufnahme dienen. Dort wird der Kunde an den offenen Betrag erinnert und umgehend zur Zahlung aufgefordert. Verständnis und Kulanz signalisieren Sie, wenn zunächst keine zusätzlichen Kosten erhoben werden.
- Kunde zeigt sich unzufrieden: Gibt der Kunde an, aufgrund von Produktmängeln noch nicht gezahlt zu haben, können diesem Nachbesserungen in Aussicht gestellt werden. Nach Behebung der Mängel sollte die Zahlung umgehend eingehen.
- Kunde räumt Zahlungsschwierigkeiten ein: Ist es dem Kunden nicht möglich, die offene Rechnung in einer Summe zu begleichen, können Sie eine Ratenzahlung vorschlagen. Dies bietet sich besonders bei langjährigen Kunden, die stets pünktlich ihre Rechnung beglichen haben, an.
Sie verkaufen Ihre Forderung an ein Inkassobüro
Gläubiger können offene Forderungen einem Inkassobüro verkaufen. Dafür bekommen Sie zwar nicht Ihre kompletten Außenstände zurück, können aber in der Regel mit etwa einem Drittel des Betrages rechnen.
Viele Gläubiger nutzen diesen bequemen Weg. Dennoch sollen mögliche Nachteile der Einschaltung von Inkassounternehmen nicht unerwähnt bleiben:
- Inkassounternehmen haben im Grunde keine andere Handhabe als Sie selbst, verlangen aber hohe Gebühren dafür
- Gläubiger bekommen nur etwa 30 Prozent der Gesamtforderung zurück
- Inkassobüros arbeiten nicht immer seriös. Dies kann sich geschäftsschädigend auswirken
- Wer illegale Vorgehen wie Bedrohung oder Beleidigungen der Geldeintreiber in Kauf nimmt, kann selbst strafrechtlich verfolgt werden
Lohnt die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt?
Konnte außergerichtlich keine Einigung erzielt werden und die Forderung konnte nicht eingetrieben werden, kann es hilfreich sein, einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Inkasso einzuschalten. Die Regelung bietet sich an, wenn es sich um hohe Beträge oder strittige Forderungen handelt.
Gläubiger sparen Zeit und Geld, da ein beauftragter Anwalt folgende Aufgaben übernimmt:
- Erstellung rechtskräftiger Rechnungen zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs
- Regelung von Ratenzahlungsvereinbarungen unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten
- Berechnung von Verzugszinsen
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- Erlangung einer außergerichtlichen Einigung
Ein Anwalt bietet Hilfe und Unterstützung von Beginn an. Inkassounternehmen oder Gerichtsvollzieher kommen erst ins Spiel, wenn die Gläubiger selbst aktiv geworden sind, Mahnungen verschickt oder einen Vollstreckungstitel erwirkt haben.
Hierbei ist allerdings zu beachten das Mahnungen nur unter bestimmten Vorrausetzungen rechtskräftig sind. Es gibt einige Fälle in denen eine Mahnung unwirksam sein kann. Im besten Falle lässt man also nochmal einen Fachmann drüber schauen.
Tipp: Bei Rechnungen über 5.000 Euro ist die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt nur möglich, wenn vorab Maßnahmen zur Zahlung eingeleitet wurden und keinen Erfolg hatten.
Wann kommen Gerichtsvollzieher ins Spiel?
Wer einen Vollstreckungstitel erstritten hat, kann einem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilen und diesen damit mit der Eintreibung der Schulden beauftragen.
Gerichtsvollzieher sind nach entsprechender Beauftragung berechtigt zur Pfändung von Autos, Schmuck, Elektrogeräten und weiteren beweglichem Vermögen.
Weiterhin können Gerichtsvollzieher mit dem Einverständnis ihrer Kunden nach einer Einigung mit dem Schuldner streben. Diese kann zu einer Ratenzahlungsvereinbarung tentieren, die Gewähr eines Zahlungsaufschubs beinhalten oder auch zu einem Erlass der Schulden führen.
Nach einer erfolgreichen Schuldeneintreibung durch den Gerichtsvollzieher können Gläubiger entstandene Kosten dem Schuldner als Verzugsschaden auf die Rechnung setzen.
weiterführende Links:
→ https://firmenhilfe.org/tipps-fuer-selbststaendige/mahnverfahren/
→ https://hansen-forderungsmanagement.de/schulden-eintreiben/