Wie funktioniert das Ausleihen von E-Scootern?

Nachhaltigkeit und energiesparende Lösungen zur Fortbewegung werden immer wichtiger, ebenso die bevorzugte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Neben Bus und Bahn gibt es jedoch weitere Alternativen, die für viele Menschen eine noch bessere Flexibilität darstellen. E-Scooter und E-Roller sind zwei davon, die jedoch (trotz der ähnlichen Bezeichnung) viele Unterschiede besitzen. E-Scooter lassen sich beispielsweise mieten, E-Roller hingegen nicht. Wie genau die Details aussehen und wie leicht es ist, einen E-Scooter auszuleihen, soll nachfolgend erläutert werden.

Junger Geschäftsmann fährt E-Scooter in der Stadt.

Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?

Fahrzeuge mit Elektromotor werden für den heutigen Verkehr immer wichtiger. E-Scooter und E-Roller stellen für viele eine einfache und vor allem unkomplizierte Möglichkeit der Fortbewegung dar. Insbesondere jüngere Menschen profitieren von diesen Optionen, da für sie kein typischer Autoführerschein benötigt wird. Doch so genau liegen die Unterschiede?

Fakt ist, dass der Begriff E-Scooter und E-Roller oftmals deckend genutzt wird und nicht immer ganz klar ist, welches Gefährt eigentlich gemeint ist. Grundlegend unterscheiden sich die Roller jedoch folgendermaßen:

  • E-Scooter: Sie sind kleiner und handlicher als der E-Roller. Für den Transport sind viele Modelle faltbar. Zudem unterscheiden sie sich in der Art der Verwendung. Der Fahrer steht während der Fahrt wie beim typischen Roller auf einer Platte, an der zwei Räder befestigt sind. Gesteuert wird mittels eines vorn angebrachten Lenkers. Ihr Nachteil besteht darin, dass E-Scooter in der Regel hauptsächlich zur Nutzung des innerstädtischen Verkehrs vorgesehen sind und daher keine allzu große Reichweite besitzen. Ihre Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Für seinen Betrieb ist kein Führerschein erforderlich.
  • E-Roller: Sie besitzen einen höheren Komfort, weil der Fahrer sich während der Fahrt hinsetzen kann. Dafür sind sie jedoch auch größer und schwerer als ein E-Scooter. Längere Strecken sind kein Problem, ihre Höchstgeschwindigkeit ist höher als bei einem E-Scooter, was auch mit dem stärkeren Motor zusammenhängt. Für seinen Betrieb ist ein Führerschein nötig (AM oder A1).

Ein weiterer Unterschied liegt in der Betriebslautstärke. So sind E-Roller oftmals sehr viel lauter als E-Scooter.

Wichtig: Selbst wenn es so scheint, als wenn die Nutzung eines E-Scooters an weniger Bedingungen geknüpft ist, trügt hier der Schein. Nicht nur die geltenden Verkehrsregeln müssen eingehalten werden. Zudem sollte der E-Scooter stets über ein verfügen. Ein entsprechender Aufkleber befindet sich in der Regel über dem Hinterrad.

Infografik: E-Scooter im DACH-Raum vergleichsweise beliebt | Statista

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Wo sind E-Scooter verboten in der Stadt?

Selbst wenn der E-Scooter im Straßenverkehr als vollwertiges Fahrzeug eingestuft wird, darf er nicht überall genutzt werden. In manchen deutschen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder in Städten wie Frankfurt, Hamburg und Leipzig ist er bereits komplett verboten, was mit einer erhöhten Explosions- und Brandgefahr begründet wird.

Ihre Nutzung ist ausschließlich auf Radverkehrsflächen wie Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Innerhalb von Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist der Betrieb hingegen verboten. Dasselbe gilt auch für Einbahnstraßen, sofern entgegen der Fahrtrichtung gefahren wird. Verstößt der Fahrer gegen die geltenden Regelungen, muss er mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

Wie viel kosten öffentliche E-Scooter?

Wie hoch die Kosten für die Nutzung eines öffentlichen E-Scooters sind, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Sie setzen sich in der Regel jedoch aus einer pauschalen Leihgebühr, sowie den Nutzungskosten pro Minute zusammen.

Nutzer zahlen die pauschale Leihgebühr bei jedem Leihvorgang, sie beträgt bei den meisten Anbietern etwa 1,00 Euro. Die Dauer der Nutzung hingegen ist je nach Anbieter anders und ist zwischen 15 und 25 Cent pro Minute angesiedelt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich die Kosten eines Anbieters auch von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Wie bezahlt man E-Scooter in der Stadt?

Eine langfristige Ausleihe macht für die meisten Nutzer keinen Sinn, weil es (je nachdem in welchen Städten sie sich bewegen) unterschiedliche Anbieter gibt. Öffentlich verfügbare E-Scooter können in der Stadt unkompliziert gemietet werden, selbst wenn man kein fester Kunde eines bestimmten Anbieters ist.

Alles was der Fahrer benötigt, ist ein Smartphone inklusive Internetverbindung. Auf diesem muss zudem die App des jeweiligen Anbieters installiert sein. Hier legt der Nutzer einen eigenen Account an, in dem er neben seinen persönlichen Daten auch die Zahlungsmethode hinterlegt, über welche die Nutzung des E-Scooters abgerechnet wird. Die meisten Anbieter rechnen die Gebühren über die Verwendung einer Kreditkarte ab, einige andere bieten auch Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal an.

Mittels der App wird schließlich der am E-Scooter angebrachte QR-Code eingelesen, über den er freigeschaltet wird. Erst nachdem dieser Prozess abgeschlossen ist, kann der E-Scooter genutzt werden.

Kann man einen E-Scooter überall abstellen?

Nach dem Gebrauch sollte es selbstverständlich sein, den E-Scooter fachgerecht abzustellen. Hierbei gilt:

  • Er sollte niemanden behindern oder gefährden.
  • Das Abstellen auf Grünflächen oder in Grünanlagen ist verboten.
  • Für die Roller stehen in zahlreichen Städten ausgewiesene Parkflächen zur Verfügung.
  • Sie können auch auf freien Flächen am Rand abgestellt werden.
  • Das Abstellen sollte längs zur Fahrtrichtung erfolgen und nicht quer.

Manche Anbieter zeigen in ihrer App auch sogenannte "No-Parking-Zones" an, die dem Nutzer signalisieren sollen, dass hier das Abstellen nicht möglich ist.