Alarmanlage für das Haus
Immer wieder berichten die Nachrichten über Einbrüche, was viele Haus- und Wohnungseigentümer verunsichert. Laut Statistik kommt es alle drei Minuten dazu, dass jemand unbefugt in das Eigentum eines anderen einsteigt. Um dies zu vermeiden, ziehen viele Eigentümer die Anbringung einer Alarmanlage in Betracht. Fraglich ist nur, ob diese auch den gewünschten Effekt erzielt. Zudem es unterschiedliche Systeme gibt und auch rechtlich alles im grünen Bereich liegen muss. Doch wie sieht das im Detail genau aus?

Warum ist eine Alarmanlage sinnvoll?
In vielen Fällen steigen die Täter ins Haus oder die Wohnung ein, obwohl eine Alarmanlage installiert ist. Trotzdem gibt es gute Gründe, dennoch an einer Installation festzuhalten. Zu den wichtigsten hierbei gehören:
- viele Einbrecher hinterlassen einen erheblichen Sachschaden in der Wohnung oder im Haus
- jeder von uns besitzt gewisse Wertgegenstände, die man geschützt wissen möchte
- bei den Betroffenen entsteht nach einem Einbruch möglicherweise ein psychisches Problem, weil sie sich in ihrem eigenen Zuhause nicht mehr sicher fühlen
Alarmanlagen schrecken Einbrecher zwar nicht ab, sie überlegen jedoch vorher, ob sich das Vorhaben überhaupt lohnt. Je besser die Alarmanlage , desto weniger ziehen die Täter den Einstieg in Betracht.
Für gewöhnlich benötigt jeder gute Einbrecher zehn bis fünfzehn Minuten für einen Einbruch, um mit einer reichhaltigen Beute abzuziehen. Eine Alarmanlage, die jedoch den unbefugten Einstieg direkt an die Polizei weitergibt, gibt dem Täter weniger Zeit. Dementsprechend überlegt er sich genau, ob er es riskieren soll oder nicht. Alleine dieser Grund rechtfertigt die Anbringung der Anlage.
Der Schutz wird insgesamt angehoben und die Chance, dass die Diebe ihren Versuch abbrechen, ist umso größer.
Welche Alarmsysteme gibt es?
Der Markt bietet unterschiedliche Arten von Alarmanlagen, die jeweils auf die Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten sind. Grundlegend wird jedoch nach den folgenden Modellen unterschieden:
Alarmanlagen-Art | Beschreibung |
Kabel-Alarmanlagen | ● überbrücken ohne Schwierigkeit weitere Entfernungen zwischen den einzelnen Komponenten
● sind ideal beim Neubau, um in diesem integriert zu werden |
Funk-Alarmanlagen | ● lassen sich besonders gut nachträglich installieren und wieder abmontieren
● flexibler Aufbau möglich und somit auch eine spätere Erweiterung ● fallen generell weniger auf als Kabelmodelle |
Hybrid-Modelle | ● setzen sich aus verkabelten Komponenten und jenen aus Funk zusammen
● vereinen sämtliche Vorteile beider Varianten ● schneller Aufbau und Abbau möglich |
Allerdings sollte man sich bei der Absicherung nie nur auf die Alarmanlage selbst verlassen. Perfektioniert wird das System, indem zum Beispiel mechanische Vorrichtungen integriert werden, welche die Fenster von innen besser sichern. Ebenso ist eine schwerer aufzubrechende Tür empfehlenswert, um den Schutz noch zu verbessern.
Worauf muss beim Kauf geachtet werden?
Bevor die Anschaffung einer Alarmanlage in Betracht gezogen wird, ist es sinnvoll, das Haus oder die Wohnung von einem Sicherheitsexperten checken zu lassen. Dieser stellt fest, wo ein Schutz angebracht ist und wie sich dieser am besten bewerkstelligen lässt.
Außerdem ist es immer ratsam, sinnvolle Lösungen zu wählen, statt unsinnige. Hierüber kann ebenfalls der Sicherheitsexperte informieren. Zu den häufigsten Produkten in diesem Bereich gehören zum Beispiel
- Türkontakte
- Bewegungsmelder
- Fensterkontakte
- Glasbruchmelder
Tipp: Gute Alarmanlagen werden mit einer Zertifizierung versehen, die Aufschluss darüber gibt, in welcher Umgebung ihr Einsatz sinnvoll ist. Für die meisten Wohnungen oder Häuser kommen Alarmanlagen mit Grad 2 zum Einsatz. Diese entsprechen der Klasse A.
Generell ist es sinnvoll, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Hierfür gibt es spezielle Beratungsstellen, die sich mit dem Thema bestens auskennen und das nötige Fachwissen und vor allem Erfahrung besitzen.
Was gibt es datenschutzrechtlich zu beachten?
Innerhalb Deutschlands hat jeder das Recht, selbst zu entscheiden, ob und auf welche Art er persönliche Dinge offenbart. Hierbei kommt das sogenannte Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zur Anwendung. Dies schließt auch die Bildaufnahme der eigenen Person mit ein.
Im Bereich des Einbruchsschutzes ist dies vor allem wichtig, wenn die Alarmanlage über eine Videoüberwachung verfügt. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Kameras befinden sich ausschließlich auf dem eigenen Grundstück (Aufnahmen von der Einfahrt, sowie Bereichen des Nachbargrundstücks sind untersagt)
- es muss per Schild darauf hingewiesen werden, dass das Grundstück videoüberwacht wird
- die Aufnahmen dürfen auf keinen Fall weitergegeben oder veröffentlicht werden (die einzige Ausnahme betrifft hier im Einbruchsfall die Weitergabe der Aufnahmen an die zuständige Polizei)
Diese Regeln gelten übrigens nicht nur dann, wenn echte Kameras im Einsatz sind. Die auf dem Markt erhältlichen Kameraattrappen setzen dieselben Regelungen voraus.
Noch viele weitere Informationen gibt es auf: