Die Bedeutung des Fahrzeugkennzeichens in Deutschland

Motorisierte Fahrzeuge, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen gefahren werden, unterliegen der Kennzeichenpflicht. Das gilt auch für deren Anhänger und für Fahrzeuge, für die keine amtliche Zulassung erforderlich ist, zum Beispiel Leichtkrafträder und selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Die Kfz-Zulassungsbehörden vergeben die amtlichen Fahrzeugkennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschilder genannt.

verschiedene Nummernschilder aus vielen Ländern

In Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung fungiert das Fahrzeugkennzeichen als Nachweis für die Zulassung für den öffentlichen Verkehr. Dabei ist das Fahrzeugkennzeichen nicht etwa dem Halter zugeordnet, sondern dem jeweiligen Fahrzeug. War der Fahrzeughalter bis einschließlich 2014 verpflichtet, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk entsprechend anzupassen, so ist ein Austausch nun nicht mehr erforderlich. Es reicht die Ummeldung des Fahrzeuges.

Wie ist ein Fahrzeugkennzeichen aufgebaut?

Ein, zwei oder drei Buchstaben geben über den Verwaltungsbezirk der zuständigen Zulassungsbehörde Auskunft. Die Erkennungsnummer besteht aus einem oder zwei Buchstaben und einer bis zu vierstelligen Ziffer. Somit weist das Fahrzeugkennzeichen maximal acht Zeichen auf, ein Saisonkennzeichen höchstens sieben. Die deutschen Kfz-Kennzeichen folgen der Norm für Euro-Kennzeichen. Ein links auf dem Kennzeichen aufgebrachter Rand symbolisiert die Europaflagge mit ihren zwölf goldenen Sternen vor blauem Hintergrund. Die Zahl der Sterne ist dabei unabhängig von der Anzahl der Mitgliedsländer. Der Kreis steht als Symbol für die Einheit. An dem darunter platzierten Ländercode D lässt sich das Land erkennen, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, nämlich Deutschland. Die weiße Fläche des Fahrzeugkennzeichens ist durch einen schwarzen Rand begrenzt. Auch die Buchstaben und Ziffern sind üblicherweise schwarz.

Sonderkennzeichen für Länder, Bund und Nato

Dienstwagen von Bund und Ländern lassen sich an folgenden Buchstaben und Buchstabenkombinationen erkennen:

  • BD für Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht
  • BP für Bundespolizei
  • THW für Technisches Hilfswerk
  • BW für Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  • 0 für Diplomatenkennzeichen
  • BBL (Brandenburg) bis THL (Thüringen) für Landesregierungen und Landtage
  • Y für Bundeswehr
  • X für internationale Hauptquartiere der Nato mit Sitz in Deutschland

Plaketten auf dem Fahrzeugkennzeichen

Auf dem hinteren Kennzeichen gibt eine Plakette der Prüforganisation über die Frist zur Anmeldung der nächsten Hauptuntersuchung Auskunft. Diese TÜV-Plakette folgt einem wechselnden Farbschema, das sich im Sechs-Jahres-Takt wiederholt. An den zwölf schwarzen Segmenten der Plakette lässt sich leicht ablesen, wann die nächste Untersuchung fällig ist.

Unter der TÜV-Plakette findet sich das Dienstsiegel der Zulassungsbehörde. Neben dem Namen der Zulassungsstelle bietet es Platz für das Landeswappen und die Bezeichnung des jeweiligen Bundeslandes.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

Kraftfahrzeuge, Anhänger und Motorräder, die im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, benötigen ein amtliches Kennzeichen. Für Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds reicht ein Versicherungs-Kennzeichen. Deren Hubraum darf jedoch nicht mehr als 50 Kubikzentimeter, die Höchstgeschwindigkeit höchstens 45 Stundenkilometer betragen.

Lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen ferner:

  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer
  • E-Roller, die maximal 45 Stundenkilometer schnell sind
  • Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern und höchstens 50 Kubikzentimetern Hubraum
  • motorisierte Krankenfahrstühle

Sonderregelung für Mopeds aus DDR-Produktion

Eine Sonderregelung gilt für Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR. Wer beispielsweise eine Simson fährt, profitiert von einer Klausel im Einigungsvertrag. Mit Ihren 50 Kubikzentimetern Hubraum ist dieses Moped aus DDR-Zeiten für eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern zugelassen. So lässt sich dieses Kleinkraftrad nicht nur mit dem Führerschein der Klasse AM legal fahren, sondern kommt auch ohne amtliches Kennzeichen aus. Ein Versicherungskennzeichen ist ausreichend. Das macht diese Oldies überaus beliebt und sorgt für hohe Preise auf dem Gebrauchtmarkt.

Kein oder falsches Kennzeichen: Welche Bußgelder drohen?

Kraftfahrer sind verpflichtet, das amtliche Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug mitzuführen. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Von Punkten oder gar Fahrverboten bleiben die Verkehrssünder jedoch verschont.

Ist das Kennzeichen schlecht lesbar, sind 5 Euro fällig, fehlt die Hauptuntersuchungs-Plakette, kostet das 10 Euro. Wer ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen unterwegs ist, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Nicht viel günstiger kommt davon, wer sein Fahrzeug außerhalb des im Saisonkennzeichen festgelegten Zeitraumes auf öffentlichen Straßen bewegt. Wird er erwischt, ist er um 50 Euro ärmer.

Dubiose Anbieter haben Folien im Programm, mit denen das amtliche Kennzeichen überklebt werden kann. Sie sollen das bei einer Radarkontrolle abgestrahlte Blitzlicht reflektieren und so vor Strafverfolgung schützen. Vor der Verwendung derartiger Folien sei jedoch gewarnt. Neben einer Geldbuße von 65 Euro drohen weitere Strafen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass damit der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei.

Das Fahren ohne Kennzeichen wird vergleichsweise milde geahndet, sofern das Fahrzeug über eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr verfügt. Wer mit falschem oder gefälschtem Fahrzeugkennzeichen unterwegs ist, begeht hingegen eine Straftat und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wird ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, isst der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nicht erfüllt. Es liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Gleiches gilt auch für abgelaufene TÜV-Plaketten.

Kennzeichen-Veränderungen ziehen hohe Strafen nach sich

An amtlichen Kennzeichen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Das betrifft auch das Beeinträchtigen der Lesbarkeit. Kennzeichenmissbrauch gilt als Straftat. Das Strafmaß beläuft sich auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird vor Gericht zusätzlich Urkundenfälschung festgestellt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wer jedes Risiko vermeiden will, stellt vor Antritt seiner Fahrt sicher, dass sein Fahrzeugkennzeichen unbeschädigt, sauber und gut lesbar ist. Kurzzeitkennzeichen müssen noch gültig, der TÜV darf nicht abgelaufen sein. Auch Aufkleber, mögen sie noch so dezent sein, haben auf dem Fahrzeugkennzeichen nichts verloren.

In Zeiten hoher Kraftstoffpreise steigt die Zahl gestohlener Kennzeichen. Die Diebe bringen sie am eigenen Fahrzeug an, fahren an der Zapfsäule vor, füllen ihren Tank und verschwinden ohne zu bezahlen. Zuweilen bleibt der Kennzeichenverlust zunächst unbemerkt.

Darf ein Kennzeichen selbst erstellt werden?

In Deutschland dürfen Fahrzeugkennzeichen nicht im Do-it-yourself-Verfahren erstellt werden. Nur mit einer entsprechenden DIN-Zertifizierung ausgestattete Betriebe sind dazu berechtigt, Fahrzeugkennzeichen herzustellen. Der Fahrzeughalter hat jedoch die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen zu ordern . Die Individualisierung beschränkt sich dabei auf die Erkennungsnummer, bestehend aus bis zu zwei Buchstaben und maximal vier Ziffern.

Das Wunschkennzeichen lässt sich bei der zuständigen Zulassungsstelle gegen Gebühr für eine bestimmte Dauer reservieren. Besonders beliebt sind Initialen und/ oder Geburtsdaten. Häufig ermöglichen Wunschkennzeichen auch die Zuordnung zu Unternehmen oder Organisationen.

Welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind tabu?

Die Grenzen des Erlaubten variieren von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich gilt, dass Abkürzungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht vergeben werden dürfen. Besondere Sensibilität herrscht gegenüber Abkürzungen, die sich dem Nationalsozialismus zuordnen lassen, wie zum Beispiel KZ, SS, SA oder HJ.

Als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine haben einige Landkreise die alleinige Nutzung des Buchstabens Z unterbunden. Der gilt als Erkennungszeichen russischer Militärfahrzeuge. Wer jedoch bereits über ein Kennzeichen verfügt, das erst nach dessen Ausgabe in Ungnade gefallen ist, profitiert vom Bestandsschutz. Er ist nicht gezwungen, das indizierte Fahrzeugkennzeichen gegen ein unverfängliches einzutauschen.

Rund ums Fahrzeugkennzeichen ist alles geregelt

Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge müssen in Deutschland über ein Kennzeichen verfügen, sollen sie im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind alle relevanten Richtlinien verzeichnet. Die FZV regelt das Zulassen und Abmelden von Fahrzeugen, informiert über die Kennzeichenpflicht und den erforderlichen Versicherungsschutz. Zudem legt sie fest, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug geführt werden darf.

Auch in puncto Fahrzeugkennzeichen ist das FZV maßgebend. So regelt sie deren Gestaltung und legt auch die möglichen Größen fest. Die jeweilige Zulassungsbehörde ist bei allen Fragen rund ums Fahrzeugkennzeichen der richtige Ansprechpartner. Wer das Risiko von Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern vermeiden will, ist gut beraten, die Regeln des Verkehrsrechts zu beachten. Bestehen Zweifel, sollte vor Antritt der Fahrt fachlicher Rat eingeholt werden, denn bekanntlich schützt Unkenntnis nicht vor Strafe.

weiterführende Links:

https://www.sv-selker.de/oldtimergutachten/
https://3d-kennzeichen.de/autokennzeichen
https://www.gutschild.de/
https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Simson-Vom-DDR-Moped-zum-Retro-Kult,simson124.html

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