Einwandern in die Schweiz
Wer mit dem Gedanken spielt, in die Schweiz einzuwandern, sieht sich mit verschiedenen Fragen konfrontiert: Ist es überhaupt möglich, in die Schweiz einzuwandern? Welche Voraussetzungen gibt es? Was sind mögliche Nachteile, wenn ich mich für diesen Schritt entscheide?
Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen diesbezüglich zusammen und klärt offene Fragen. Dadurch erhalten Interessierte einen Überblick über die Voraussetzungen für eine Einwanderung in die Schweiz.
Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Einwanderung in die Schweiz
- Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden der Schweiz sind für Bewilligungen zuständig.
- EU-Bürger können sich ohne Aufenthaltsbewilligung für höchstens 90 Tage in der Schweiz aufhalten und arbeiten.
- Die Voraussetzungen für Bürger aus EU und EFTA-Staaten unterscheiden sich von denen der Drittstaaten-Mitglieder.
- Es besteht die Option, Teile der Familie nachkommen zu lassen. Jedoch können nicht alle Familienmitglieder in der Schweiz leben.
- Ein Arbeitsvertrag für eine Arbeit oder einen Job in der Schweiz sind von Vorteil
- Bürger der EU und der EFTA-Staaten, die keine Tätigkeit aufnehmen, benötigen ausreichend finanzielle Mittel, um eine Aufnahmebewilligung zu erhalten.
Welche Voraussetzungen für Bürger aus der EU und den EFTA-Staaten sind wichtig?
Für Menschen, die in die Schweiz einwandern möchten, sind die kantonalen Migrationsämter für die Aufenthaltsbewilligungen zuständig. Laut den Informationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benötigt jeder, der sich länger als drei Monate im Land aufhält, eine Bewilligung. Die Schweiz unterscheidet zwischen einem Kurzaufenthalt, der weniger als ein Jahr beträgt, einem befristeten Aufenthalt und einer Niederlassungsbewilligung. Letztere ermöglicht einen unbefristeten Verbleib in der Schweiz. Die Staatsangehörigkeit ist maßgeblich dafür, welche Art der Bewilligung infrage kommt. Staatsangehörige der EU und der EFTA-Staaten haben aufgrund der Personenfreizügigkeit die Möglichkeit, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. EFTA steht für die Europäische Freihandelsassoziation. Zu diesen Staaten zählen derzeit Island, Norwegen, die Schweiz selbst sowie Liechtenstein. Allerdings gilt für Menschen, die ohne Arbeit in der Schweizerischen Eidgenossenschaft leben, dass diese über genügend finanzielle Mittel verfügen. Es soll keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe entstehen. Zudem ist es wichtig, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht. Wer studieren möchte, benötigt einen Nachweis darüber, dass eine Zulassung vorliegt. Die Aufenthaltsbewilligung für diese Personengruppen gilt für fünf Jahre beziehungsweise für die Länge des Studiums. Nach Ablauf ist eine erneute Überprüfung notwendig. Liegen die Voraussetzungen für eine erneute Aufnahmebewilligung erneut vor? Für die Personengruppe, die in der Schweiz eine Tätigkeit aufnehmen möchte, gibt es unter anderem die folgenden Szenarien:
1. Bei einem Aufenthalt bis 90 Tage ist lediglich eine Anzeige des Arbeitgebers ein Tag vor Aufnahme der Arbeit erforderlich.
2. Wer länger als drei Monate in der Schweiz leben und arbeiten möchte, muss vor der Tätigkeitsaufnahme eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bei der Antragstellung ist ein Pass sowie eine Arbeitsbestätigung notwendig.
3. Selbstständig Tätige müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme nachweisen, dass sie in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Es besteht eine weitere Option für Staatsangehörige der EU und den EFTA-Staaten: Ein sechsmonatiger Aufenthalt bietet genügend Zeit, um in Ruhe nach einer Tätigkeit zu suchen. Für die ersten drei Monate ist keine Bewilligung notwendig. Nach Ablauf von 90 Tagen ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung erforderlich. Um diese zu erhalten, benötigen die Antragsteller genügend eigene finanzielle Mittel, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Welche Voraussetzungen gelten für Bürger aus Drittstaaten?
Angehörige von nicht EU- und EFTA-Staaten haben die Option, in der Schweiz sesshaft zu werden. Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist keine Aufnahmebewilligung vorgesehen. Allerdings ist hier zu prüfen, ob für die Einreise ein Visum notwendig ist. Wer nicht vorhat zu arbeiten, muss genügend finanzielle Mittel vorweisen, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Zudem benötigen Bürger aus Drittstaaten einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie eine angemessene Unterkunft. Vor einem längeren Aufenthalt müssen sich diese Personengruppen bei den Migrationsbehörden melden und ebenfalls eine Aufnahmebewilligung beantragen. Wer ein Studium in der Schweiz absolvieren möchte, hat vor Beginn bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen:
- Die Vorlage eines Lebenslaufs,
- eine Immatrikulationsbescheinigung,
- ein persönlicher Studienplan mit Studienziel sowie
- eine Zusicherung, dass die Personen sich nur während der Zeit des Studiums in der Schweiz aufhalten.
Auch für Bürger aus Drittstaaten, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, liegen besondere Vorschriften vor. Nur Menschen mit besonderen Qualifikationen (zum Beispiel Kaderleute) dürfen eine Tätigkeit aufnehmen. Zudem ist bei einer kurzen Arbeitsdauer eine Arbeitsbewilligung vonnöten. Die Anzahl dieser Bewilligungen ist laut Angaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft begrenzt. Aber damit nicht genug, auch der potenzielle Arbeitgeber muss sich für seine ausländischen Arbeitnehmer einsetzen. Dieser kann Personen aus Drittstaaten nur einstellen, wenn er auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz kein geeignetes Personal findet. Mitarbeiter aus der EU und den EFTA-Staaten haben ebenfalls Vorrang.
Kann jeder in die Schweiz einwandern?
Für EU-Bürger und Bürger aus den EFTA-Staaten gelten niedrigere Voraussetzungen, um sich in der Schweizer Eidgenossenschaft niederzulassen. Für Personen aus Drittstaaten gelten höhere Hürden für eine Einwanderung. Hier sollte eine besondere Qualifikation vorliegen, um auf dem Schweizer Arbeitsmarkt tätig sein zu können. Zudem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er auf dem heimischen Arbeitsmarkt keine Fach- und Führungskräfte finden konnte. Dadurch besteht ein wirtschaftliches Interesse, die Arbeitskraft aus einem Staat außerhalb der EU/EFTA anzustellen. Nicht jeder EU-Bürger kann problemlos in die Schweiz einwandern. Wer beispielsweise keiner Arbeit nachgeht und nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, hat geringere Chancen auf eine Aufnahmebewilligung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, seine Familie in der Schweiz nachzuholen. Laut den Informationsseiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft können anerkannte Flüchtlinge vom Familiennachzug profitieren.
Mögliche Vor- und Nachteile durch eine Einwanderung in die Schweiz
Was sind mögliche Vorteile?
- Für Menschen, die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sind die Zugangsvoraussetzungen überschaubar.
- Für EU-Bürger und Bürger aus Ländern der EFTA-Staaten sind die Hürden niedriger als für Menschen aus Drittstaaten.
- Der Familiennachzug ist für eine definierte Gruppe an Familienmitgliedern möglich. Dazu zählen oftmals der Ehe- oder Lebenspartner.
- Die Schweiz ist für niedrige Steuerabgaben bekannt.
- Wer in der Schweiz eine Arbeit aufnimmt, zahlt in das Schweizer System der Sozialversicherung ein.
Was sind mögliche Nachteile?
- Familiennachzug nicht für jedes Familienmitglied möglich.
- Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, hat weniger Urlaub zur Verfügung. Zudem ist die Wochenarbeitszeit leicht höher als die in Deutschland.
- Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz nach wie vor höher als in Deutschland. Aber auch in der Bundesrepublik nehmen die Kosten zu (beispielsweise im Bereich der Lebensmittel und Mieten). Auf reduzierte Preise und Angebote zu achten, kann sich in beiden Ländern lohnen.
- Distanz zur Familie und Freunden kann zur Belastung werden.
- Das neue Land erfüllt die eigenen Erwartungen nicht.
- Die Krankenversicherung in der Schweiz ist privat. Wer in der Schweiz lebt, muss bei einer privaten Krankenkasse selbstständig eine Versicherung abschließen. Laut den Informationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss dies innerhalb von drei Monaten erfolgen oder seit Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Einwanderung in die Schweiz ist möglich
Wer in der Schweiz leben und arbeiten möchte, kommt mit den Migrations- und Arbeitsämtern in Kontakt. Wer eine befristete oder unbefristete Bewilligung erhält, hat die Option, sich auch längerfristig in der Schweiz aufzuhalten. Um Schweizer zu werden, sind allerdings noch weitere Voraussetzungen notwendig. Auch ohne eine Einbürgerung ist es möglich, eine Zeit lang in der Schweizer Eidgenossenschaft zu leben und zu arbeiten. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger aus der EU und den EFTA-Staaten niedrigere Vorbedingungen zu erfüllen als Personen aus Drittstaaten. Wer feststellt, dass der Neustart doch nicht zur persönlichen Zufriedenheit führt, hat die Möglichkeit, in das Heimatland zurückzukehren. Vor diesem Schritt sind allerdings Vorbereitungen im ehemaligen Heimatland zu treffen, eine Beratung hierzu kann hilfreich sein.
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