Für wen ist das Krankenhaustagegeld?

Während eines Krankenhausaufenthaltes müssen gesetzlich Versicherte pro Tag eine Zuzahlung von zehn Euro leisten. Wer eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließt, bekommt den vereinbarten Tagessatz ausgezahlt und kann damit die anfallenden Kosten decken oder die Summe für weitere Zusatzdienstleistungen verwenden. Der Anspruch auf Krankenhaustagegeld kann sich nicht nur für Arbeitnehmer lohnen.

Für wen ist das Krankenhaustagegeld?

Für wen lohnt sich eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Jeder Krankenhausaufenthalt ist mit zusätzlichen Ausgaben verbunden, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung kann sich unabhängig vom beruflichen Status rentieren und von Arbeitnehmern, Selbständigen, Freiberuflern, Beamten oder Studenten abgeschlossen werden.

Tipp: Auch wer sich privat krankenversichert hat, kann zusätzlich eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen.

Der versicherte Tagessatz wird täglich geleistet. Als Voraussetzung gilt ein als medizinisch notwendig eingestufter Aufenthalt im Krankenhaus. Die Leistung wird vom Tag der Aufnahme bis zum Entlassungstag gewährt. Wochenenden und Feiertage machen dabei keinen Unterschied und werden mit eingerechnet.

Beispiel: Wurde ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro abgeschlossen, zahlt die Versicherung für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes 50 Euro aus. Wer zehn Tage im Krankenhaus liegt, erhält folglich 500 Euro ausgezahlt.

Für gesetzlich Krankenversicherte lohnt sich das Krankenhaustagegeld , auch in niedrigerer Summe abgeschlossen, schon allein, um die Zuzahlung zu decken. Es müssen zehn Euro täglich zugezahlt werden. Diese Leistung beschränkt sich auf maximal 28 Tage. Folglich können bei längeren stationären Aufenthalten 280 Euro an Kosten entstehen. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung in Höhe von zehn Euro ließen sich diese Ausgaben komplett decken.

Ist Krankenhaustagegeld wirklich sinnvoll?

Durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich mehr Komfort erlangen. Dies rentiert sich besonders bei einem längeren stationären Aufenthalt.

Da das gezahlte Tagegeld zur freien Verfügung steht, können Patienten selbst entscheiden, wie sie den zur Verfügung stehenden Betrag einsetzen:

  • Deckung der täglichen Zuzahlung für gesetzlich Versicherte (10 Euro pro Tag)
  • Upgrade auf Zweibettzimmer (etwa 50 Euro pro Tag)
  • Upgrade auf Einbettzimmer (etwa 100 Euro pro Tag)
  • Kosten für WLAN
  • Kosten für Zeitungen und Zeitschriften
  • Kosten für Getränke, Kuchen, Snacks

Die Kosten für die Police können je nach Versicherungsgesellschaft, Alter und vereinbartem Tagessatz variieren. Eine Krankenhaustagegeldversicherung lohnt sich in jedem Fall, wenn absehbar ist, dass häufigere und auch längere Krankenhausaufenthalte anstehen und die Ausgaben dort entsprechend hoch ausfallen. Letztlich gilt es, abzuwägen, ob das Krankenhaustagegeld die anfallenden Kosten minimieren hilft oder ob es günstiger ist, auf den Abschluss der Versicherung zu verzichten und die anfallenden Kosten spontan und aus eigener Tasche zu bezahlen.

Wer chronisch krank ist und sich häufiger stationär behandeln lassen muss, kann von einer Krankenhaustagegeldversicherung profitieren, besonders wenn das eigene Einkommen eher gering ist.

Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?

Die Höhe der Zahlung hängt von der gewählten Police ab. Üblich sind Beiträge zwischen zehn und 50 Euro. Damit kann der Betrag der gesetzlichen Zuzahlung gedeckt werden und es lassen sich, je nach individuellem Bedarf, weitere Kosten abdecken.

Tipp: Erfahrungsgemäß fallen im Krankenhaus tägliche Nebenkosten in Höhe von 20 bis 40 Euro an. Es empfiehlt sich, den Tagessatz entsprechend zu wählen.

Wann wird Krankenhaustagegeld nicht gezahlt?

Die Zahlung wird nur geleistet, wenn der Patient vollstationär behandelt wird und im Krankenhaus übernachtet. Bei ambulanten Eingriffen oder teilstationären Aufenthalten ohne Übernachtung besteht kein Anspruch auf Leistung.

Nach Abschluss der Versicherung besteht in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Damit können die Versicherungen nicht kurzfristig abgeschlossen werden. Wer zum Beispiel eine Police abschließt, weil er erfahren hat, in 14 Tagen ins Krankenhaus zu müssen, wird keine Leistung erhalten. Es müssen erst drei Monate vergangen sein, bis der vereinbarte Betrag gezahlt wird.

Krankenhaustagegeld wird nur gezahlt, wenn die medizinische Notwendigkeit des Krankenhausaufenthaltes feststeht. Bei schönheitschirurgischen Eingriffen kann nicht mit einer Zahlung gerechnet werden. Bei Reha-Maßnahmen wird der Leistungsumfang individuell festgelegt. Einige Krankenversicherungen schließen stationäre Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankentagegeldzahlung aus.

Wie viel muss maximal an Zuzahlung im Krankenhaus erfolgen?

Wer gesetzlich versichert ist, muss für maximal 28 Tage zuzahlen. Bei längeren stationären Aufenthalten entfällt die Zuzahlung. Die Höchstsumme beläuft sich auf 280 Euro pro Jahr. Bei wiederholten Krankenhausaufenthalten werden die Tage addiert.

Hinweis: Wer zur Entbindung in die Klink muss, zahlt keinen Beitrag.

Wer privat versichert ist, muss keine Zuzahlung leisten und hat das Krankenhaustagegeld damit zur freien Verfügung.

Sind Rentner von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Rentner können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien lassen. Hierfür ist bei der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Antrag zu stellen.

Bei der Berechnung werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • Bruttoeinkommen aus Rentenzahlung
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte
  • Sozialleistungen
  • Einkünfte des Ehepartners

Antragsteller können folgende Freibeträge geltend machen:

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner = 5.922 Euro
  • Kind(er) = jeweils 8.388 Euro

Damit zeitnah über den Antrag entschieden werden kann, sind folgende Unterlagen und Daten bereitzuhalten:

  • Krankenversicherungsnummer
  • Leistungsbescheid über Rentenzahlung und ggf. weiteren Einnahmen
  • Nachweis über vorliegende chronische Erkrankungen, soweit vorhanden
  • Nachweis über Bruttojahreseinkommen
  • Mietvertrag und Nachweis der Mieteinnahmen
  • Nachweis über Zinseinkünfte
  • Nachweis über Betriebsrenten

Wurden bereits Zuzahlungen geleistet, sind die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Gelten die Voraussetzungen als erfüllt, kann der Betrag auch rückwirkend erstattet werden.

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