Nerven schonen mit Erbanteilsverkauf oder Erbabwicklung

Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – und leider auch die Familienbande. Das gilt besonders im Fall einer Erbschaft. Erben mehrere Familienmitglieder nach dem Willen des Verstorbenen gemeinsam oder mangels Testament nach der gesetzlichen Erbfolge, landen sie automatisch in einer Erbengemeinschaft, die sich oft genug als Haifischbecken erweist.

Dominante Miterben leisten sich dort grobe Fouls, ohne dass ein Schiedsrichter das entsprechend ahndet. So werden Geschwister über Jahre bewusst gemobbt, damit sie schlussendlich bei der Auseinandersetzung des Erbes klein beigeben. Diesen emotionalen Stress bezahlt so mancher Miterbe mit Nervenzusammenbrüchen und Erkrankungen.

ein Mann unterschreibt einen Vertrag

Miterben blockieren sinnvolle Lösungen

Die weitaus häufigste Ursache, warum einzelne Erben sich der Auflösung der Erbengemeinschaft widersetzen, ist von Eigennutz geprägt: So ist das meist mietfreie Wohnen in der zur Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie eine bequeme und lukrative Situation, die ein eigensinniger Erbe so lange wie möglich erhalten möchte. Als „Made im Speck" ist er jedoch das Ärgernis aller anderen Miterben.

Der Erhalt des elterlichen Vermögens, Rachefeldzüge gegenüber Miterben, oder auch die Gier nach mehr Einfluss in der Erbengemeinschaft sind weitere Beweggründe, die Erben zu einer Blockadehaltung hinsichtlich der Auflösung der Erbengemeinschaft bewegen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Die gute Nachricht für Erben, die keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen haben und sich deshalb einen jahrelangen Rechtsstreit nicht leisten können, lautet: Im Erbfall sein gutes Recht zu bekommen, ist keine Frage des Geldes. Spätestens dann, wenn die Gespräche unter den Miterben eskalieren, sollte der clevere Erbe in Erwägung ziehen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, welche Lösungen anbietet, die ohne Eigenkapital funktionieren:

Erbanteilsverkauf – Erbe gibt seine Rechtsposition vollständig auf

Aus der Erbengemeinschaftsfalle kommt man schnell wieder raus, wenn man seinen Erbanteil verkauft. Ist absehbar, dass sich der Streit um die Auseinandersetzung des Erbes über Jahre hinzieht, hat zumindest der einzelne Erbe die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft zu beenden. Als Rettungsanker bietet sich hier der Erbanteilsverkauf an.

Mit dem Verkauf des Erbanteils gibt der Erbe seine komplette Rechtsposition auf und überträgt diese auf den Käufer. Dabei wird der Anteil am gesamten Nachlassvermögen und damit auch an den Nachlassverbindlichkeiten auf den Käufer übertragen – einschließlich des Risikos, vielleicht noch jahrelange Streitigkeiten mit den Miterben führen zu müssen.

Besonders geeignet ist der Erbanteilsverkauf für Erben, die schnell Geld aus dem Erbe benötigen, weil sie z. B. Erbschaftsteuer zahlen müssen oder sonst wie in Liquiditätsproblemen stecken, werden einen Erbanteilsverkauf in Betracht ziehen. Dasselbe gilt für Erben, die emotional und gesundheitlich schon sehr angeschlagen sind und durch einen weiteren Verbleib in der Erbengemeinschaft persönlichen Schaden nehmen würden.

Um den Erbanteilsverkauf möglichst zeitnah abzuwickeln, muss der Erbe jedoch bereit sein, relativ hohe Preisabstriche in Kauf zu nehmen. Denn der fremde Erbanteilskäufer muss den Erbanteil auch erst durch langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit den anderen Erben erstreiten.

Der Königsweg: Die Erbabwicklung

Bei der Erbabwicklung dagegen dauert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zwar länger, dafür erzielt der Erbe mehr Erlös aus seinem Erbanteil. Das Besondere an dieser Dienstleistung besteht darin, dass der Erbe sich fortan nicht mehr selbst um sein Erbe kümmern muss, sondern ERB|TEILUNG die komplette Kommunikation mit den Miterben übernimmt und gegen diese auch juristische Schritte einleitet, wenn die wirtschaftliche Einsicht einzelner Erben fehlt. Dabei übernimmt das Unternehmen ERB|TEILUNG vorab sämtliche Kosten, die erforderlich sind, um den Erbteil letztlich zu Geld zu machen.

Dazu gehört auch, dass einzelne Erbgegenstände oder eine Immobilie auf den Erben übertragen werden. Überall dort, wo juristische Fragen zu klären sind, schaltet ERB|TEILUNG in Abstimmung mit dem Erben einen Erbrechtsspezialisten für die außergerichtliche wie gerichtliche Begleitung ein. Auch diese Kosten übernimmt ERB|TEILUNG. Erben, die ein maßgeschneidertes Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten, können mit einer Online-Fallprüfung unter erbteilung.de schnell ihre Möglichkeiten erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern.

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