Privatdetektiv beauftragen

Es kann viele Gründe geben, einen Privatdetektiv zu beauftragen – sei es bei dem Verdacht der Untreue oder zur Überprüfung des Hintergrunds einer Person. Nachfolgend bieten wir eine Übersicht über weitere Gründe, aber auch über jene Punkte, die bei einem Privatdetektiv eine wichtige Rolle spielen, wie der Datenschutz oder die Wahrung der Privatsphäre.

Mögliche Gründe für die Beauftragung eines Privatdetektivs

Dies sind die häufigsten Situationen, in denen Privatpersonen oder auch Unternehmen darüber nachdenken, einen Privatdetektiv zu beauftragen.

  • Untreue in der Partnerschaft: Einer der häufigsten Gründe, warum Privatpersonen einen Privatdetektiv engagieren, ist der Verdacht auf Untreue.
  • Sorgerecht: Bei einer Trennung oder Scheidung könnten Detektive Beweise sammeln, die die Eignung eines Elternteils für das Sorgerecht belegen oder eben widerlegen.
  • Vermisstenfälle: Detektive können bei der Suche nach vermissten Personen oder lang verlorenen Familienmitgliedern helfen.
  • Betrugsfälle: Durch einen Privatdetektiv können Betrugsfälle aufgedeckt werden – sowohl privater als auch geschäftlicher Natur.
  • Hintergrundüberprüfungen: Bei der Einstellung von Personal oder bei neuen Geschäftsbeziehungen kann eine Überprüfung der Vergangenheit einer Person gewünscht sein.
  • Diebstahl: Detektive helfen bei der Aufklärung von Diebstählen innerhalb eines Unternehmens oder auch im privaten Umfeld.

Privatdetektiv raucht an der Pfeife

Kosten für einen Privatdetektiv: Wie ist der preisliche Rahmen?

Die Kosten für die Beauftragung eines Privatdetektivs variieren je nach Auftrag, Dauer der Ermittlungen und erforderlichen Ressourcen. Einige Detektive berechnen einen Stundensatz, der zum Beispiel zwischen 50 und 150 Euro liegen kann. Andere Detektive arbeiten dagegen eher mit festen Paketpreisen für bestimmte Dienstleistungen. Es ist sinnvoll, sich auch in diesem Dienstleistungsgeschäft vorher einen Kostenvoranschlag einzuholen und klar zu definieren, welche Leistungen erbracht werden sollen.

Gibt es bei der Beauftragung eines Privatdetektivs rechtliche Hürden?

Die rechtlichen Grenzen müssen bei der Beauftragung eines Detektivs unbedingt beachtet werden. Hier das Wichtigste zusammengefasst:

Datenschutz

Privatdetektive sind verpflichtet, dass sie sich strikt an geltende Datenschutzgesetze halten müssen. Das bedeutet, dass sie bei ihren Ermittlungen keine illegalen Methoden zur Informationsbeschaffung einsetzen dürfen. Jegliche Art der Informationsgewinnung, die gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, ist streng untersagt. Beispiele dafür:

  • unbefugtes Eindringen in digitale Systeme
  • unrechtmäßiges Sammeln personenbezogener Daten
  • Kommunikation (Telefonate, E-Mails und Co.) ohne Erlaubnis abfangen
  • Einsatz von Überwachungstechnik in nicht-öffentlichen Bereichen ohne Einwilligung
  • GPS-Tracking ohne Zustimmung
  • Phishing und andere betrügerische Methoden zur Erlangung von Zugangsdaten
  • Social Engineering, um vertrauliche Informationen zu erlangen

Die Einhaltung dieser Vorschrift dient dem Schutz der Privatsphäre der überwachten Personen. Die gesammelten Informationen müssen daher auch von einem Privatdetektiv ausschließlich legal erworben werden.

Eingriff in die Privatsphäre

Wo wir bereits beim Thema sind: Das Recht auf Privatsphäre ist ein fundamentales Recht, welches durch die Verfassung und durch verschiedene Gesetze geschützt wird. Für Privatdetektive ist das oftmals ein Drahtseilakt. Sie müssen darauf achten, dass sie nicht unrechtmäßig in die Privatsphäre der Personen eingreifen, die sie überwachen sollen. Methoden, die als illegal gelten, sind zum Beispiel:

  • unbefugtes Betreten privater Räumlichkeiten
  • Anbringung von Abhörgeräten ohne Erlaubnis
  • heimliches Fotografieren in geschützten Privatbereichen
  • unrechtmäßige Drohnen-Überwachung
  • sogenannte Lauschangriffe von außen durch technische Hilfsmittel
  • Durchsuchung von persönlichem Eigentum ohne Erlaubnis
  • Einschleusen in private Gruppen oder Netzwerke unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
  • Hacken von persönlichen Geräten wie Smartphones oder Computer
  • Beschaffung von persönlichen Dokumenten ohne Zustimmung

Verwertbarkeit von Beweisen

Ein weiterer kritischer Punkt, wenn es um den rechtlichen Rahmen geht, ist die Verwertbarkeit der Beweise, die durch die Detektivarbeit gesammelt wurden. Wenn die Beweise durch illegale Methoden erlangt wurden, sind sie vor Gericht in der Regel nicht zulässig.

Lizenzierung

Um als Privatdetektiv zu arbeiten, müssen diese Personen in einigen Ländern über eine Lizenz verfügen. Diese Lizenzen werden von den zuständigen Behörden vergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass Detektive die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse über die rechtlichen Bestimmungen verfügen. Für Deutschland gibt es für Detektive keine Lizenzpflicht, da es hierzulande keine gesetzlich geregelte Ausbildung oder einen einheitlichen Ausbildungsweg gibt. Dennoch sollten Personen, die einen Privatdetektiv beauftragen wollen, trotz allem auf Qualitätsmerkmale achten.

Privatdetektiv beauftragen – das sind die wichtigsten Punkte

Nachfolgend liefern wir noch eine Übersicht, auf welche Kriterien und Merkmale Privatpersonen und Unternehmen achten sollten, wenn sie einen Privatdetektiv beauftragen wollen:

  1. Lizenzen: Wie schon erwähnt kann es sinnvoll sein, auf einen Privatdetektiv mit Lizenz zu achten (wobei es für Deutschland keine offizielle Lizenz gibt, aber es gibt Möglichkeiten, Zertifizierungen zu erhalten, die die Qualität belegen).
  2. Spezialisierung: Detektive können auf verschiedene Bereiche spezialisiert sein und darin entsprechend viel Erfahrung haben. Es ist daher sinnvoll, je nach Situation (Hintergrundprüfung, Betrugsfälle, Vermisstensuche, Ehebruch usw.) einen spezialisierten Detektiv auszuwählen.
  3. Referenzen: Im Internet ist es möglich, mehr über die Reputation des Privatdetektivs oder einer Agentur in Erfahrung zu bringen. Es kann sinnvoll sein, Bewertungen zu lesen oder sogar frühere Kunden in Erfahrung zu bringen, um mit ihnen über die Qualität des Dienstleisters zu sprechen.
  4. Transparenz: Seriöse Privatdetektive arbeiten transparent und erläutern beispielsweise im Vorfeld alles Wissenswerte zu den anfallenden Kosten, der zu erwarteten Dauer der Ermittlungen und den angewandten Methoden. Es sollten zudem klare Vereinbarungen über die Kommunikationswege und die Häufigkeit getroffen werden.
  5. Vertraulichkeit: Bei der Beauftragung eines Privatdetektivs ist die Wahrung der Vertraulichkeit besonders wichtig. Hier sollte der Detektiv einen hohen Standard garantieren können und auch den Datenschutz beachten – sowohl im Hinblick auf die Informationen des Klienten als auch die gewonnenen Ermittlungsergebnisse.

Passend zu den genannten Punkten ist es wichtig, dass sich der Privatdetektiv mit den rechtlichen Vorgaben auskennt, diese auch beachtet und sowohl die Kostentransparenz als auch die Berichterstattung keinesfalls vernachlässigt. Auch eine Ergebnispräsentation sollte im Vorfeld besprochen werden, wann und in welchem Umfang diese erfolgen soll.

weiterführende Links:

detektei-meng.de

Bildquelle: pixabay.com