Rechtstipps zur Videoüberwachung: Wie überwache ich gesetzeskonform?
Die Videoüberwachung auf Straßen, in U-Bahnhöfen oder zum Beispiel in Behörden hat enorm zugenommen. Der Gesetzgeber in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern spricht sich immer häufiger dazu aus, dass Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit installiert wird. Grundsätzlich ist es zu empfehlen, das eigene Haus, die eigene Wohnung sowie das Grundstück durch Videotechnik zu überwachen. Immer wieder gibt es jedoch Streit z.B. mit Nachbarn oder Passanten, die der Meinung sind, dass sie z. B. zu Unrecht gefilmt werden oder dass die Videoüberwachung nicht legitim ist.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Formen der Überwachung per Video erlaubt sind und welche Beschränkungen es zu beachten gibt. Fest steht, dass es erlaubt ist, den privaten Bereich zu filmen und zu überwachen. Bei öffentlichen Bereichen oder bei anderen privaten Bereichen, wie z. B. das Grundstück des Nachbars ist es wichtig zu wissen, dass es hier nicht erlaubt ist, den Bereich zu Überwachen und zu filmen. Ausnahmen und Absprachen sind möglich, die z. B. auch mit dem Nachbarn getroffen werden können um gemeinschaftlich eine Lösung zu finden.
Welche Rolle spielt der Datenschutz im Bereich der Videoüberwachung?
Grundsätzlich kommt es häufig dazu, dass öffentliche und private Bereiche gleichzeitig überwacht werden, wenn jemand mit einer Überwachungskamera arbeitet. Bei moderner Videoüberwachung ist es möglich, dass gewisse Bereiche geschwärzt oder aber auch verpixelt werden können. Sollte ein Gehweg gefilmt werden kann dies durchaus zulässig sein, wenn es darum geht, dass eine Straftat vereitelt wird. Das bedeutet grundsätzlich, dass es der Fall sein kann, dass das Interesse an der Strafverfolgung und an der Strafvereitelung höher sein kann, als es beim Datenschutz der Fall ist. Die Aufnahmen dürfen in vielen Fällen aber nicht ewig gespeichert werden, sondern müssen beispielsweise nach 72 Stunden gelöscht werden. Derartige Ausnahmen zur Videoüberwachung sind mit dem Ordnungsamt oder der Datenschutzbehörde abzustimmen.
Mehr Informationen zu diesem Thema: Informationen zur Videoüberwachung (Gesetzeslage in Deutschland)
Ohne Genehmigung, die in vielen Fällen durch das Ordnungsamt oder der Datenschutzbehörde erteilt wird, ist es in der Regel nicht zulässig, dass öffentliche Bereiche dauerhaft videoüberwacht werden. Ebenfalls dürfen private Flächen des Nachbarn nur dann gefilmt werden, wenn dieser zugestimmt hat. Im Idealfall gibt der Nachbar es sogar schriftlich mit, dass sein Grundstück ebenfalls überwacht werden darf und profitiert mit von der Sicherheit durch die Videoüberwachung.
Welche Gesetze und Rechte gilt es in Deutschland bei der Überwachung zu berücksichtigen?
Durch die Kameras werden personenbezogene Daten erhoben. Konkret handelt es sich hierbei um das Erscheinungsbild oder um Informationen zur Gesundheit. Gleichzeitig ist es möglich, dass Informationen zu Verhaltensweisen oder zum Wohnort gesammelt werden. Aus diesem Grund gibt es klare Gesetze, die durch die Datenschützer ins Leben gerufen worden und die zu beachten sind.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll dafür sorgen, dass die eigene Persönlichkeit geachtet und entfaltet werden kann. Darüber hinaus gibt es in Deutschland das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder einzelne das Recht hat, über die Bestimmung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden und zu beeinflussen, wie diese verwendet werden dürfen und wie nicht. Der Arbeitnehmerdatenschutz trägt dazu bei, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Arbeitnehmer beachtet wird.
Auf Ebene der Bundesländer gibt es länderspezifische Gesetze, die natürlich zum Datenschutz beitragen. Ebenso gibt es gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG Gesetze, die bundesweit gelten und die den Datenschutz beachten sollen.
Dennoch ist es zulässig, dass überall im eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück gefilmt werden darf. Es ist nur nicht ohne Erlaubnis möglich, dass öffentliche Wege, die Straße oder zum Beispiel das Grundstück des Nachbarn mitgefilmt wird. Auch der Weg auf eigenen Grundstücken zur Eingangstüre gilt als öffentlich da dieser von fremden Personen betreten werden darf. Vor der eigenen Haustüre darf also eine Kamera installiert werden, die das eigene Haus oder den Bereich davor überwacht und zum Beispiel Fotos und Videoaufnahmen macht, solange die beschriebenen öffentlichen Bereiche nicht betroffen sind.
Darf ich Personal im Haus oder in der Firma videoüberwachen?
Nein, es ist in Deutschland nicht erlaubt, dass getarnte oder offensichtliche Überwachungskameras im eigenen Haushalt eingesetzt werden, um zum Beispiel Haushaltshilfen oder Personal zu filmen und zu überwachen. Das Strafgesetzbuch regelt dies über den Paragraphen 201a. Eine Ausnahme besteht nur dann wenn es einen konkreten Verdachtsfall zu einer Straftat gibt wie z.B. Diebstahl. Nach Beendigung einer solche Videoüberwachung sind die Betroffen von der erfolgten Maßnahme zu informieren. Dies gilt auch in dem Falle falls sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
Anders sieht es zum Beispiel in Flughäfen und auch in Bahnhöfen aus. Hier ist es primär wichtig, dass die Gewalt und Kriminalität vermieden werden. Zum Zwecke der Erhöhung der Sicherheit ist es also denkbar, dass hier gefilmt wird und dass entsprechende Aufnahmen auch für die Strafverfolgung eingesetzt werden. Generell können diese Aufnahmen dann auch verwendet werden, wenn es darum geht, dass Täter überführt oder identifiziert werden. Der Zweck ist daher klar definiert und gleichzeitig ist es allen Menschen klar, dass sie am Bahnhof oder am Flughafen gefilmt werden. Experten gehen davon aus, dass die Videoüberwachung in den kommenden Jahren weiter ausgedehnt wird – nicht nur in Deutschland, sondern vor allem z.B. in Asien oder in den USA.
weiterführende Links:
→ https://die-baublogger.de/sprechanlagen-mit-videofunktion/
→ https://www.topsicherheit.de/
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