Unfallflucht: Strafen, rechtliche Konsequenzen und wie Sie sich richtig verhalten

Wenn es zu einem Unfall kommt und einer der beiden Teilnehmer sich aus dem Staub macht, bevor die Personalien ausgetauscht werden können, ist von einer Unfallflucht oder Fahrerflucht die Rede. Das kann jedoch schwere Konsequenzen nach sich ziehen und unter anderem zu Punkten in Flensburg, einem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Geldstrafe führen. In manchen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Wann gilt es als Fahrerflucht?

Die sogenannte Fahrer- oder Unfallflucht liegt laut Gesetz vor, sobald einer der Beteiligten den Unfallort verlässt, ohne vorher mit der Gegenseite oder mit der Polizei gesprochen zu haben. Außerdem muss ein Personen- oder ein Sachschaden vorliegen. In diesem Fall kommt es zum Tatbestand der unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Wenn allerdings kein Schaden entstanden ist, kann auch nicht von einer Unfallflucht gesprochen werden. Autofahrer sollten sich zudem bewusst sein, dass es sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt!

ein Auto hat einen Unfall

Muss immer die Polizei gerufen werden?

Bei kleineren Sachschäden wird die Polizei in der Regel nicht informiert. In diesem Fall nehmen die Beteiligten den Unfall selbst auf. Dafür eignet sich zum Beispiel der europäische Unfallbericht. Obendrein werden die Versicherungsdaten ausgetauscht. Die Polizei sollte nur informiert werden, wenn ein größerer Sachschaden entstanden oder wenn eine Person verletzt worden ist.

Welche Strafen drohen bei einer Unfallflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann verschiedene Strafen nach sich ziehen:

  • Punkte in Flensburg: Wer nachweislich Fahrerflucht begeht, muss mit mindestens zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, sind es sogar drei Punkte.
  • Fahrverbot: Das Gericht entscheidet, ob ein Fahrverbot verhängt wird. Dessen Länge hängt von der Höhe des Schadens ab. Üblich sind ein bis drei Monate.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: In besonders schweren Fällen droht sogar der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Das kann bei bedeutenden Sachschäden oder bei verletzten Personen der Fall sein.
  • Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe wird anhand des Sachschadens berechnet. Bei Schäden von bis zu 1.300 Euro werden üblicherweise bis zu 30 Tagessätze verhängt. Bei sehr geringen Schäden kann die Strafe aber auch deutlich kleiner ausfallen.

Zahlt die Versicherung trotz Unfallflucht?

Fahrerflucht zählt als vorsätzliche Straftat , sodass es zu Problemen mit verschiedenen Versicherungen kommen kann. Die Kfz-Haftpflicht ist dafür zuständig, den Schaden des Unfallgegners zu regulieren, wenn dieser nicht die Schuld für den Unfall trägt. Bei Fahrerflucht kann es aber passieren, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer in Regress nimmt und das Geld zurückfordert.

Auch für den Geschädigten kann die Fahrerflucht finanzielle Folgen haben. Wenn der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann, kann auch dessen Kfz-Haftpflicht nicht einspringen. Infolgedessen bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, außer er hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die in diesem Fall die Schadensregulierung übernehmen würde.

Wie kann einer Unfallflucht vorgebeugt werden?

Aufgrund der hohen Strafen für Fahrerflucht sollten Unfallbeteiligte unbedingt vermeiden, dass es dazu kommt. Wer sich schützen möchte, sollte immer so lange am Unfallort warten, bis die Feststellung der Personalien möglich ist. Das kann durch den anderen Unfallbeteiligten oder die Polizei geschehen.

Das gilt auch, wenn ein parkendes Auto angefahren worden ist und der Besitzer weit und breit nicht zu sehen ist. Der Unfallverursacher muss eine angemessene Zeit warten. Das können bis zu 90 Minuten sein. Wenn jetzt immer noch niemand aufgetaucht ist, muss die Polizei verständigt werden. Es ist nicht gestattet, einfach nur einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen!

Kann eine Selbstanzeige strafmildernd wirken?

Manche Menschen begehen Fahrerflucht, weil sie schlicht mit der Situation überfordert sind oder glauben, dass es genügt, wenn Sie den Schaden innerhalb einer gewissen Zeitspanne bei der Polizei melden. Das ist aber nicht der Fall. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann jedoch mit einer Selbstanzeige das Strafmaß mildern oder sogar ganz straffrei davonkommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich der Flüchtige innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, sich der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs ereignet hat und nicht mehr als ein geringer Sachschaden vorliegt.

Was kann ich tun, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat?

Wer zum Opfer von Unfallflucht wird, sollte den Schaden möglichst gut dokumentieren. Das funktioniert unter anderem mit Fotos und durch Zeugenaussagen. Außerdem sollte die Polizei informiert werden, und zwar auch dann, wenn man selbst der Unfallverursacher war. Manchmal begehen nämlich auch die geschädigten Unfallteilnehmer Fahrerflucht, weil sie unter Schock stehen oder meinen, dass sich wegen eines Bagatellschadens das Warten nicht lohnt.

Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen – wie sollte ich reagieren?

Es kann schon einmal passieren, dass man einen Seitenspiegel anfährt, ohne es zu merken. Wenn Zeugen anwesend waren und sich das Kennzeichen notieren, steht der Vorwurf der Fahrerflucht schnell im Raum. Allerdings liegt nur dann ein Tatbestand vor, wenn sich der Unfallteilnehmer vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat. Wenn er den Unfall nicht wahrgenommen hat, kann er nicht beschuldigt werden. Falls die Anschuldigung nicht zurückgezogen wird, sollten sich Betroffene von einem Anwalt unterstützen lassen.

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