Unwetter und Sturm: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Ein Unwetter deckt das Dach ab, es fällt ein Baum auf das Auto, der Keller läuft bei Starkregen voll: Die Folgen eines Unwetters können teuer werden. Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Wenn Stürme oder andere Unwetter Schäden an Häusern und Fahrzeugen verursachen, kann es teuer werden. Deshalb sollten sich Verbrauchen rechtzeitig ausreichend versichern, um zumindest die finanziellen Folgen nicht fürchten zu müssen. Ein seriöser Versicherungsmakler aus Berlin kann Ihnen bei der Anpassung Ihres Versicherungsschutzes helfen.

Ein Blitz über einer Stadt
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Aufgrund der schweren Stürme und der zahlreichen Überschwemmungen ist der Bedarf an Beratung hoch. Es wird deutlich, wie wichtig Versicherungen sind. In diesem Artikel wollen wir die Frage klären, welche Versicherung zahlt im Falle einer Überschwemmung und welche nicht. Bevor wir diese Frage beantworten, wollen wir damit beginnen, zu erklären, was im Schadensfall zu tun ist.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Die folgenden Schritte sollten Sie bei einem Schaden durch Unwetter und Sturm unternehmen:

  1. Informieren Sie sofort Ihre Versicherungsgesellschaft.
  2. Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie einen Schaden beheben.
  3. Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen, indem Sie z. B. Gegenstände aus dem Wasser entfernen.
  4. Dokumentieren Sie den Schaden, machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen.
  5. Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.

Überschwemmte Straßen und Keller: Extreme Wetterlagen nehmen in Deutschland aufgrund des Klimawandels zu. So mussten die deutschen Versicherer laut GDV-Naturgefahrenreport 2019 bereits rund drei Milliarden Euro an Versicherte auszahlen. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind dem Bericht zufolge besonders häufig von extremen Wetterlagen betroffen. Dass das Sicherheitsbedürfnis gerade bei häufigen Unwettern steigt, ist verständlich. Doch lassen sich Schäden durch Unwetter ausreichend versichern?

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Sturm, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser an beweglichen Sachen entstehen: Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte. Versichert ist alles, was in der Wohnung und im Keller beschädigt wird. Das gilt in der Regel nicht für Gegenstände, die im Freien, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon, gestanden haben. Kommt es zu einem Wasserschaden, weil Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, zahlt die Versicherung nicht.

Einige Standardpolicen decken keine Schäden an elektrischen Geräten ab, die durch Überspannung im Stromnetz verursacht werden. Der Bund der Versicherten rät daher, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss genau zu prüfen und zu vergleichen.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Bei Schäden am Haus oder Dach, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser verursacht werden, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Die meisten Versicherer erkennen jedoch nur Schäden an, die durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 (Geschwindigkeit ab 62 km/h) verursacht wurden. Wenn der Wind das Dach teilweise abdeckt und Regenwasser Wände und Decken beschädigt, ist dies mitversichert. Je nach Police sind sogar Schäden an Gartenhäuschen und Carports mitversichert.

Bei einem Brand durch einen Blitzeinschlag, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume sollten in der Police enthalten sein. Wenn jedoch Wasser in das Haus fließt, zum Beispiel aus einem Fluss oder Oberflächenwasser von der Straße, ist dies nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Elementarschadenversicherung

Wenn Wasser in den Keller oder das Haus läuft, winkt sogar die Hausratversicherung ab. Sie zahlt nicht für Schäden, die durch Oberflächenwasser verursacht werden, also auch durch Regenwasser oder über die Ufer getretene Flüsse und Bäche. Das gilt auch, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation ins Haus gelangt.

Die sogenannte Elementarschadenversicherung spielt hier eine zentrale Rolle. Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch die Natur verursacht werden können. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme mit Windstärke acht oder mehr, Hagel, Schneedruck, Erdsenkung und Vulkanausbrüche. Eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Versicherer dürfen die Elementarschadenversicherung ablehnen, wenn sie das Risiko als zu hoch einschätzen – zum Beispiel, wenn ein Haus an einem Fluss liegt, der regelmäßig über die Ufer tritt.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Zusatzversicherungen für Elementarschäden immer wichtiger werden, da Experten eine Zunahme von schweren Unwettern mit Starkregen erwarten. Zwischen den einzelnen Tarifen gibt es zum Teil enorme Unterschiede, daher sollten Verbraucher die Tarife sorgfältig vergleichen.

Private Haftpflichtversicherung zahlt an Dritte

Auch die private Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungsarten, kann für Sturmschäden aufkommen. Reißt zum Beispiel ein Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und trifft einen Passanten, zahlt die Versicherung des Eigentümers an den Geschädigten. Das Gleiche gilt, wenn der Baum eines Gartenbesitzers auf das Auto oder den Zaun eines Nachbarn stürzt. Bei Mehrfamilienhäusern reguliert die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers den Schaden.

Teil- und Vollkaskoversicherung zahlen für Schäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Sturm- und Hagelschäden am Auto. Allerdings setzen die meisten Versicherer eine Windstärke von mindestens 8 voraus. Die Vollkaskoversicherung hingegen zahlt unabhängig von der Windstärke. Sie deckt auch Schäden ab, die der Fahrer selbst verschuldet hat, zum Beispiel weil er gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist. In der Regel deckt die Versicherung aber nicht den Wiederbeschaffungswert, sondern nur den Zeitwert des Autos.

Die Schadensregulierung bei Wasserschäden an geparkten Autos wird ebenfalls von der Teilkasko übernommen. Sie kann jedoch die Zahlung verweigern, wenn das Auto nicht rechtzeitig aus einem überfluteten Gebiet entfernt wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre. Entsteht ein Motorschaden beim Durchfahren einer überschwemmten Straße, zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn die Überschwemmung sehr plötzlich eingetreten ist. Auch die Vollkaskoversicherung kann die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern.

Fazit

Eine Universalversicherung gegen Sturmschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungen teilen sich die Risiken. Mieter sollten eine Hausratversicherung abschließen, während Haus- oder Wohnungsbesitzer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung benötigen. Schäden an Fahrzeugen werden durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

weiterführende Links:

https://hellohousing.de/gebaudeversicherung-umlagefahig/
https://www.maklerwunsiedel.de/b/1656/151/elementarschaden-auch-ohne-gewaesser-in-der-naehe