Verbandskasten: Vorgaben des Gesetzgebers, Anforderungen und Bußgelder

Der Verbandskasten gehört zur Grundausstattung eines jeden Fahrzeugs, ganz gleich ob Verbraucher mit PKW, Wohnmobil oder LKW unterwegs sind. Im Notfall kann der Inhalt Leben retten und eine zuverlässige Erstversorgung sicherstellen. Auch bekannt als Erste-Hilfe-Kasten hat er im Grunde eine wesentliche Aufgabe: Er soll bei einem Personenschaden infolge eines Un- oder Notfalls das nötige Verbandsmaterial zuverlässig bereitstellen.

Inhalt für Verbandskasten ist genau vorgegeben

In der StVZO regelt der § 35h den korrekten Umgang mit dem Verbandskasten und gibt den groben Rahmen vor. So steht hier zwar eindeutig, dass die Mitführung eines Verbandskasten verpflichtend ist, allerdings finden sich hier keine genauen Vorgaben  zum Inhalt. So ist lediglich der Hinweis vermerkt, dass ausreichend Verbandsmaterial vorhanden sein muss. Gleichzeitig verweist der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung darauf, dass beim Inhalt des Verbandskasten die DIN-Norm 13164 maßgeblich ist. Des Weiteren muss der Inhalt vollständig vor Staub, Kraft- und Schmierstoffen sowie Feuchtigkeit geschützt werden, sodass eine bedenkenlose Verwendung bei Verletzungen möglich ist.

Verbandskasten: Vorgaben des Gesetzgebers, Anforderungen und Bußgelder

Inhalt nach DIN 13164

Kraftfahrzeugführer, die auf Nummer sicher gehen möchten, kaufen den Verbandskasten am besten fertig gefüllt im Handel. Hier ist er sowohl in Fachgeschäften als auch an der Tankstelle, im gut sortierten Supermarkt, oft in Sonderpostenläden und auch im Online-Handel zu finden. Neben einer Erste-Hilfe-Broschüre befinden sich darin unter anderem:

  • Fixierbinden und Dreieckstücher
  • Verbandpäckchen in unterschiedlicher Ausführung
  • alles für einen Wundschnellverband
  • Verschiedene Verbände und Pflaster für unterschiedliche Wundgrößen
  • Kompressen und Rettungsdecken
  • Gummi-Handschuhe
  • Feuchttuch und Pflasterschere
  • zwei Mund-Nasen-Masken z.B. von d-maske.de als Vorschlag, welche Masken wir für den Verbandskasten empfehlen würden

Abgelaufener Verbandskasten – was nun?

Jeder Verbandskasten läuft irgendwann einfach ab. Dies kann sowohl den kompletten Verbandskasten, aber auch einzelne Binden und Materialien betreffen. Es gibt generell zwei Möglichkeiten:

  • Sind nur einzelne Teile des Verbandskasten abgelaufen, ist es natürlich ausreichend, wenn Sie nur diese ersetzen.
  • Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und fehlt in Ihrem Verbandskasten vielleicht auch schon das eine oder andere Teil, bietet es sich an, den gesamten Kasten auszutauschen. Kaufen Sie hier am besten wieder ein Modell, das der DIN-Anforderung gerecht wird.

Generell gilt: Kraftfahrer sollten das Mindesthaltbarkeitsdatum in jedem Fall ernst nehmen. Verbände und Verbandsmaterialien wie Kompressen sind nur für eine bestimmte Zeit steril. Danach kommen sie für die Wundversorgung bei der Ersten Hilfe eigentlich nicht mehr infrage. Auch der Kleber am Pflaster haftet nach eine Weile nicht mehr richtig. Das stellt gerade in der Erstversorgung ein erhebliches Problem dar.

Wenn der Verbandskasten abgelaufen, im Kern aber noch nutzbar ist, können die so aussortierten Verbandsmaterialien noch für die Hausapotheke verwendet werden. Wer den Verbandskasten selbst nicht braucht oder nicht mehr nutzen möchte, hat zwei Optionen. Zum einen kann der Verbandskasten relativ einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Zum anderen bietet es sich an, den Kasten zu spenden. Die erste Anlaufstelle ist hier in der Regel das Deutsche Rote Kreuz, kurz DRK. Die Organisationen setzen das Material dann noch in den Kursen ein, die zur Ersten Hilfe veranstaltet werden.

Generell ist ein Verbandskasten mehrere Jahre lang gültig. Wie viel Zeit genau bis zum Ablaufen bleibt, hängt im Wesentlichen vom Produktionszeitraum ab.

Regelungen zum Verbandskasten im Ausland

Wer mit dem eigenen Auto nicht nur in Deutschland unterwegs ist, sondern der Grenze hin und wieder den Rücken kehrt, sollte sich vorab über die Regelungen in den Ländern informieren. Jedes Land hat hier eigene Regelungen, wobei es auch deutliche Gemeinsamkeiten zumindest zwischen den europäischen Ländern gibt. Verpflichtend ist die Mitnahme von einem Verbandskasten sowohl in Schweden und Frankreich als auch in Dänemark, Spanien und Italien. Die Verbandskastenpflicht gilt generell auch immer dann, wenn ein Mietwagen reserviert und genutzt wird. In diesem Fall sollte unbedingt kontrolliert werden, ob ein Verbandskasten vorhanden ist.

Verbandskasten fehlt oder entspricht nicht den Vorgaben: das Bußgeld

Geraten Auto-, LKW- oder PKW-Fahrer in eine Verkehrskontrolle und ist kein gültiger und ordnungsgemäß gefüllter Verbandskasten zu finden, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe beträgt für PKW-Fahrer generell 5 Euro. Fahrzeugführer von Bussen müssen stattdessen mit 15 Euro Bußgeld kalkulieren.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verbandskasten in Kurzform

Wer muss einen Verbandskasten mit sich führen?

In Deutschland sieht der Gesetzgeber die Mitnahme des Verbandskastens in Bussen, LKW und PKW als verpflichtend an. Dabei reicht ein Verbandskasten in den meisten Fällen aus. Ausnahmeregelungen gelten lediglich für Busse, in denen mehr als 22 Fahrgäste Platz nehmen können. Hier sind zwei Verbandskästen vorgeschrieben.

Wann brauche ich keinen Verbandskasten?

Auch wenn ein Verbandskasten im Notfall Leben retten kann, ist er längst nicht überall gesetzlich vorgeschrieben. Wer mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, kann getrost darauf verzichten. Auch bei Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart weniger als 6 km/h fahren, ist die Mitnahme nicht erforderlich.

Worauf muss beim Verbandskasten geachtet werden?

Den fertigen und befüllten Verbandskasten gibt es im Handel bereits recht günstig. Auch wenn dieser in der Regel den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht, sollte der Verbandskasten regelmäßig kontrolliert werden. Entscheidend ist dabei das Ablaufdatum. Dieses sollte keinesfalls überschritten sein. Darüber hinaus muss immer auch auf die Vollständigkeit geachtet werden.

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