Verein gründen – Voraussetzungen, Haftung und Marketing
Vereine sind wichtige soziale Institutionen in unserer Gesellschaft. Sie bringen Menschen mit den gleichen Interessen zusammen und schaffen Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung. Herkunft, Bildungsstand oder Einkommen spielen für die Mitgliedschaft keine Rolle. Tatsächlich darf jeder Deutsche einen Verein gründen, wenn ihm der Sinn danach steht und er die Voraussetzungen erfüllt. Wie das genau funktioniert, was dabei zu beachten ist und wie man den eigenen Verein bekannter macht, verraten wir hier.
Die passende Vereinsform wählen
In Deutschland gibt es mehrere Vereinsformen, sodass zu Beginn erst einmal überlegt werden sollte, welche davon am besten geeignet ist.
Vereinsform | Informationen |
Der eingetragene Verein (e.V.) | · wird ins Vereinsregister eingetragen · der Verein wird zur juristischen Person · es müssen hauptsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt werden · bis auf Ausnahmen übernimmt der Verein die Haftung |
Der nicht eingetragene Verein | · lässt sich schneller gründen · in weiten Teilen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gleichgestellt · Mitglieder müssen mit ihrem persönlichen Vermögen haften |
Die Gründung eines eingetragenen Vereins
Da sich ein nicht eingetragener Verein relativ unkompliziert mit nur zwei Mitgliedern gründen lässt, möchten wir hier vor allem auf die Gründung des eingetragenen Vereins eingehen. Sie beginnt mit der Suche nach weiteren Gründungsmitgliedern, die die gleiche gemeinnützige Vision haben und bereit sind, sich zu engagieren. Insgesamt müssen sich mindestens sieben Personen zusammenfinden. Nun folgt die Vereinsgründung in mehreren Schritten:
- Gründungsversammlung: Bei der Sitzung müssen mindestens sieben geschäftsfähige Mitglieder anwesend sein.
- Vorstandswahl: Im Rahmen der Gründungsversammlung wird der Vorstand gewählt. Üblicherweise ist es sinnvoll, mehrere Vorstandsmitglieder zu bestimmen, die sich bei einem Ausfall gegenseitig vertreten können.
- Vereinssatzung: Sie enthält alle wichtigen Regeln und Richtlinien des Vereins. Zum Beispiel sollen darin Bestimmungen über den Austritt und Eintritt von Mitgliedern vermerkt werden.
- Namensfindung: Für die Registereintragung benötigt der Verein einen Namen. Dieser darf bereits bestehenden Vereinen nicht zu stark ähneln. Außerdem sollte er nicht irreführend sein. Darüber hinaus dürfen auch Vereine nicht gegen das Marken- oder Namensrecht verstoßen.
- Gründungsprotokoll: Alle Vorgänge der Gründungsversammlung müssen dokumentiert werden. Das Protokoll ist bei der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht vorzulegen.
Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen
Nachdem die Gründungsversammlung abgehalten wurde und eine Reihe von Formalitäten bereits geklärt wurde, steht noch ein weiterer wichtiger Schritt an: Beim Finanzamt sollte die Gemeinnützigkeit beantragt werden. Dafür muss die vorher angefertigte Vereinssatzung vorgelegt werden. Zunächst vergibt das Finanzamt eine Freistellung. Nachdem die erste Steuererklärung des Vereins vorliegt, kann die Gemeinnützigkeit stets auf drei Jahre im Voraus erteilt werden. Alle drei Jahre wird sie dann erneut vom Finanzamt überprüft.
Welches Recht gilt für Vereine?
Vereine unterliegen in Deutschland zunächst dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz). Darin sind die Vereinsfreiheit und der Begriff des Vereins geklärt. Politische Parteien können beispielsweise kein Verein sein. Ferner ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Vereinsverbot möglich ist und welche Maßnahmen das zur Folge hat. Darüber hinaus müssen sich Vereine natürlich auch an alle anderen geltenden Gesetze in Deutschland halten. Von Bedeutung sind unter anderem das Steuerrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Bei einem nicht eingetragenen Verein übernehmen die Mitglieder die komplette Haftung. Bei einem eingetragenen Verein ist die Situation jedoch ein wenig anders. Er wird zur juristischen Person, die dann stellvertretend für die Mitglieder und den Vorstand haftet. Allerdings gibt es Grenzen. Bei fahrlässigem oder absichtlichem Handeln können einzelne oder mehrere Mitglieder dennoch zur Haftung herangezogen werden.
Wie macht man einen Verein bekannt?
Ein frisch gebackener Verein mit sieben Gründungsmitgliedern braucht vor allem eines: Noch mehr Mitglieder. Wenn Mund-zu-Mund-Propaganda nicht ausreicht, sollten Vereine eine durchdachte Marketingkampagne starten und am besten direkt mehrere der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Stand auf dem Stadtfest: Wenn Mitglieder aus der Region gesucht werden, sollten Vereine lokale Präsenz zeigen. Das kann beispielsweise mit einem Infostand auf dem Stadtfest funktionieren. Dort können Fragen beantwortet und Flyer und Broschüren verteilt werden.
- Webseite mit Imagefilm: Der Verein sollte im Internet auffindbar sein und eine übersichtliche moderne Webseite bieten. Ideal ist es, wenn sich Interessierte dort direkt für die Vereinsmitgliedschaft anmelden können. Ein Imagefilm auf der Startseite eignet sich hervorragend, um über den gemeinnützigen Zweck des Vereins zu informieren.
- Tag der offenen Tür veranstalten: Ein großes Vereinsfest lockt oft auch Nicht-Mitglieder an. Es bietet sich außerdem hervorragend an, um die Vorzüge und die Mission des Vereins zu präsentieren. Natürlich sollte für das leibliche Wohl gesorgt sein.
- Social Media nutzen: Vereine sollten unbedingt auch in den sozialen Netzwerken tätig sein. Dort können sie vor allem jüngere Menschen ansprechen. Ein Sportverein kann Shorts von seinen Athleten online stellen, während ein Umweltverein die Möglichkeit hat, seine tägliche Arbeit zu dokumentieren.
- Pressemitteilungen herausgeben: Auch die Printwerbung hat nach wie vor ihre Daseinsberechtigung. Über die lokalen Zeitungen lassen sich mithilfe von Pressemitteilungen möglicherweise neue Mitglieder gewinnen.
Tipp: Die Unterstützung durch einen kompetenten Dienstleister, der sich mit Vereinsmarketing auskennt, kann Wunder wirken. Gerade wenn keinerlei eigene Erfahrung vorliegt, kann diese Option die beste Lösung sein.
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