Wann braucht man ein Kfz-Gutachten?

Jeder Kfz-Schaden infolge eines Unfalls oder Tierbisses ist ärgerlich, besonders dann, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten hoch sind. Soll oder muss der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden, ist in vielen Fällen ein Kfz-Gutachten erforderlich. Doch wann wird dieses wirklich gebraucht und welche Schäden werden noch als Bagatellschäden von den Versicherern eingestuft?

ein KFZ-Gutachter begutachtet einen Schaden am Fahrzeug

Warum macht man ein Gutachten?

Viele Autofahrer stehen einem Kfz-Gutachten skeptisch gegenüber und möchten dies sogar in vielen Fällen umgehen. Dabei bietet ein solches Gutachten vor allem eins: Sicherheit. Generell wird nicht nur bei Unfällen und Versicherungsschäden mit einem Gutachten gearbeitet, sondern auch, wenn die korrekte und unstrittige Wertermittlung eines Fahrzeugs nötig ist.

Bei einem Kfz-Gutachten geht es im Kern darum, ein Fahrzeug neutral und unabhängig zu begutachten und schließlich auch zu bewerten. Dies ist wichtig, wenn:

  • ein Fahrzeug verkauft und der genaue Wert ermittelt werden soll
  • der Schaden durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstanden ist und vollumfänglich behoben werden soll
  • seitens des Schadensverursachers Einwände zur angegebenen Schadenshöhe auftreten können

Ein Kfz-Gutachten wird in der Regel immer dann erforderlich, wenn ein Schadenersatzanspruch bei einem Fahrzeughalter vorhanden ist und dieser auch durchgesetzt werden soll.

Dabei ist ein Kfz-Gutachten viel genauer als eine erste Begutachtung des Schadens, die meistens durch den Halter oder vielleicht auch die Kfz-Werkstatt des Vertrauens erfolgt. Ein Schadengutachten stellt immer eine der wichtigsten Grundlagen für den Nachweis der eigenen Schadensersatzansprüche dar. Kfz-Gutachter erkennen dabei generell auch Schäden, die von einem Laien vielleicht in diesem Umfang nicht ersichtlich sind. Sie können also den tatsächlichen Schaden viel realistischer einschätzen.

Ein Kfz-Gutachten sorgt dafür, dass Fahrzeughalter ihr Recht gegenüber dem Schadenverursacher und der Versicherung durchsetzen können. Im Wesentlichen hat ein solches Gutachten zwei Aufgaben:

  • Es dokumentiert den kompletten Schaden, wobei auch kleine Beschädigungen die benötigte Aufmerksamkeit erhalten.
  • Generell ermittelt ein Kfz-Gutachten nicht nur die entstandenen Schäden, sondern es behält auch die zu erwartenden Reparaturaufwendungen im Blick. Des Weiteren umfasst es Informationen zur eventuellen Wertminderung des Fahrzeugs. Weitere wichtige Informationen sind der Restwert, der Nutzungsausfall sowie der Wiederbeschaffungswert.

Bei welcher Schadenshöhe kommt ein Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter wird von den Versicherungen in der Regel beauftragt beziehungsweise angefordert, wenn der zu erwartende Schaden nicht mehr in den Bereich der Bagatellschäden fällt. Entscheidend ist hier zu erwartende Schadenshöhe. Etwa bis zu einer Höhe von rund 700 Euro gelten Schäden als sogenannte Bagatellschäden. Die Versicherungen übernehmen also die Reparaturkosten, ohne dass hier ein Gutachter beauftragt wird. Das bietet den Vorteil, dass die Schadensregulierung natürlich viel schneller und einfacher von der Hand geht.

Wird erwartet, dass der Schaden über der Grenze von 700 Euro liegt, sollte ein Gutachter beauftragt werden. Damit lassen sich ganz einfach weitere Probleme bei der Schadensregulierung vermeiden. Generell sollten sich Fahrzeughalter hier nicht nur auf die Empfehlungen vonseiten des Versicherers verlassen, sondern im Zweifelsfall selbst aktiv werden und einen Gutachter beauftragen.

Mit Blick auf die Bagatellgrenze gibt es den einen oder anderen Versicherer, der ein wenig kulanter ist. Spätestens bei einer zu erwartenden Schadenshöhe von mindestens 1.000 Euro sieht es aber anders aus. In diesem Fall muss generell ein Gutachter beauftragt werden.

Was wird bei einem Kfz-Gutachten gemacht?

Ein Kfz-Gutachten wird immer von einem Sachverständigen erstellt. Dieser ist unabhängig, sodass er den Schaden am Fahrzeug tatsächlich neutral bewerten und einstufen kann. Generell kommt ein solcher Sachverständiger nur nach Beauftragung. Der Unfallgutachter oder auch Kfz-Gutachter nimmt die Erstellung am Standort des Fahrzeugs vor. Hierbei kann es sich um eine Werkstatt, aber auch um den Wohnort des Halters handeln.

Dort angekommen, untersucht er den Unfallwagen genau und prüft diesen quasi auf Herz und Nieren. Weiterhin sichert er dann auch alle wichtigen Beweise. So werden von ihm Fotos vom Schaden angefertigt. Er listet noch einmal alle Schritte und Besonderheiten des Unfallhergangs auf und dokumentiert darüber hinaus die Schäden, die am Fahrzeug entstanden sind, besonders detailliert. Des Weiteren nimmt er alle fahrzeugspezifischen Daten auf, die für die Berechnung der Schadenshöhe relevant sind.

Ein Kfz-Gutachter vermerkt in dem Gutachten generell auch Vorschäden, die an dem Fahrzeug vorhanden sind. Diese sind vor allem für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes relevant. Anschließend nimmt der Gutachter die Berechnung der Schadenshöhe vor. Er legt schließlich fest, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, einen Totalschaden oder auch einen reparablen Unfallschaden handelt. Das Gutachten ist die Grundlage für die weitere Vorgehensweise der Versicherung.

Hier sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, die bei einem Kfz-Gutachten gemacht werden:

1. Fahrzeugidentifikation:

  • Fahrzeugdaten erfassen: Der Gutachter notiert alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug, wie z.B. Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Erstzulassung.
  • Fahrzeugpapiere prüfen: Der Gutachter überprüft die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Fahrzeug.

2. Sichtprüfung:

  • Äußerlicher Zustand: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug gründlich auf Beschädigungen, Rost, Lackschäden, etc.
  • Innerer Zustand: Der Gutachter begutachtet den Innenraum auf Abnutzung, Beschädigungen und Funktionsfähigkeit der Ausstattung.
  • Technik: Der Gutachter prüft den Motorraum, die Reifen, Bremsen und weitere technische Komponenten auf ihren Zustand.

3. Funktionsprüfung:

  • Probefahrt: Der Gutachter führt in der Regel eine Probefahrt durch, um die Fahrtauglichkeit und das Fahrverhalten des Fahrzeugs zu beurteilen.
  • Elektronik: Der Gutachter überprüft die Funktion der elektronischen Systeme, wie z.B. die Beleuchtung, die Klimaanlage und die Assistenzsysteme.

4. Dokumentation:

  • Fotodokumentation: Der Gutachter erstellt Fotos von allen relevanten Details, insbesondere von Beschädigungen und Mängeln.
  • Schriftliche Ausarbeitung: Der Gutachter erstellt ein detailliertes Gutachten mit allen erhobenen Daten, Ergebnissen und Bewertungen.

5. Bewertung:

  • Ermittlung des Marktwerts: Der Gutachter ermittelt den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs anhand von Vergleichsdaten und seinem Zustand.
  • Wiederbeschaffungswert: Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt, also der Preis für ein vergleichbares Fahrzeug.
  • Restwert: Bei einem beschädigten Fahrzeug wird der Restwert ermittelt, also der Wert, den das Fahrzeug im aktuellen Zustand noch hat.

Anwendungsfälle für Kfz-Gutachten:

  • Unfallgutachten: zur Feststellung des Schadensumfangs und der Reparaturkosten nach einem Unfall.
  • Wertgutachten: zur Ermittlung des Marktwerts, z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
  • Oldtimer-Gutachten: zur Bewertung von Oldtimern und Youngtimern.
  • Schadengutachten: zur Dokumentation von Schäden, z.B. bei Hagel, Sturm oder Vandalismus.
  • Finanzierung: Manche Banken verlangen ein Kfz-Gutachten als Sicherheit bei der Finanzierung eines Fahrzeugs.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich im Grunde nach der Schadenshöhe, denn je größer der Schaden ist, desto umfangreicher fällt auch das Gutachten aus. Die Kosten ergeben sich aus einem prozentualen Anteil, der basierend auf dem Schadensumfang ermittelt wird. Weiterhin arbeiten die Kfz-Gutachter immer mit einem Grundhonorar. Dessen Höhe bewegt sich zwischen 120 sowie 1.500 Euro. Weitere Kosten entstehen durch Nebenkosten wie zum Beispiel Porto, Fahrten und auch Telefonate. Zudem sorgt die anfallende Steuer für weitere Kostenanstiege. Eine Ausnahme gilt für Bagatellschäden bis zu einer Höhe von 750 Euro. Hier sind die Kosten für das Gutachten deutlich geringer.

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