Wie wird meine Rente besteuert?

Schon lange findet in Deutschland ein demographischer Wandel statt – die Alten werden immer älter und die Zahl der jungen Bürger nimmt auf Grund der zurückgehenden Geburtenrate drastisch ab. Schnell wird hier eine Problematik klar: Wenn es immer weniger junge Menschen gibt, die in die Rentenkassen einzahlen, wer kommt dann für die 25 Millionen € auf, die jährlich an die Ruheständler gezahlt werden? Die Kassen sind überlastet und das nicht erst seit kurzem.

Wie wird meine Rente besteuert?

Trotzdem reicht der kleine Betrag, den die Menschen im Ruhestand erhalten, oft nicht um den Lebensabend angenehm zu gestalten, weshalb viele gezwungen sind weiterhin einer Nebentätigkeit nachzukommen. Ärgerlich für diejenigen die jahrelang hart arbeiteten und sich auf etwas mehr Freizeit gefreut hatten – positiv für die Staatskassen, denn somit steigt die Zahl derer, die ihre Rente versteuern müssen.

Wann werden Renten besteuert?

Wie bei geringfügigen Beschäftigungen gilt es auch für Renten einen gewissen Steuerfreibetrag nicht zu überschreiten. Dieser beläuft sich aktuell auf 8.004€ pro Jahr für eine Einzelperson und 16.008€ für Ehepaare. Wird dieser Betrag überschritten, z.B. durch weiterhin bestehende Arbeitsverhältnisse, Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Immobilien, wird die Steuer fällig. Mit der Rentenreform 2005 ist nun nicht mehr nur der Ertragsanteil zu versteuern. Gültig ist nun die anteilige Besteuerung, die sukzessive mit dem Renteneintrittsalter angehoben wird. 2005 lag der steuerpflichtige Anteil bei 50% – bis 2020 wird dieser Satz jährlich um zwei Prozentpunkte steigen was wiederum bedeutet, dass der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2040 bei 100% liegen wird.

1. Besteuerung nach dem Jahr des Renteneintritts (nachgelagerte Besteuerung)

Seit der Rentenreform 2005 unterliegen Renten in Deutschland der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während des Arbeitslebens zunehmend steuerfrei gestellt werden, während die Rente im Ruhestand nach und nach stärker besteuert wird.

  • Renteneintritt bis 2005: Wer bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen ist, hat 50 % der gesetzlichen Rente steuerfrei. Die anderen 50 % unterliegen der Besteuerung.
  • Renteneintritt ab 2005: Für jeden, der ab dem Jahr 2005 in Rente geht, steigt der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich um 2 %, bis zum Jahr 2020. Ab 2021 steigt der Anteil nur noch um 1 % jährlich, bis 2040 der volle Rentenbetrag besteuert wird.
  • Beispiel:
    • Renteneintritt 2024: 84 % der Rente sind steuerpflichtig, 16 % bleiben steuerfrei (Rentefreibetrag).
    • Renteneintritt 2030: 90 % der Rente sind steuerpflichtig.
    • Renteneintritt ab 2040: Die gesamte Rente ist steuerpflichtig.

Der steuerfreie Anteil der Rente, der im Jahr des Rentenbeginns festgelegt wird, bleibt dann für die gesamte Rentenbezugszeit konstant.

2. Steuerfreibeträge und das zu versteuernde Einkommen

Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2024 bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete. Solange das zu versteuernde Einkommen unterhalb dieses Freibetrags liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden.

Zum zu versteuernden Einkommen zählen:

  • Der steuerpflichtige Anteil der Rente
  • Weitere Einkünfte, z. B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder privater Altersvorsorge
  • Einkünfte aus einem Nebenjob

3. Betriebsrenten und private Altersvorsorge

Auch Betriebsrenten und private Altersvorsorgeprodukte (wie Riester- oder Rürup-Renten) unterliegen der Besteuerung, wobei die Art der Vorsorge und der Zeitpunkt der Beitragszahlung die steuerliche Behandlung beeinflussen.

  • Betriebsrenten: Sie unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung, sobald sie ausgezahlt werden.
  • Riester-Rente: Die ausgezahlten Beträge aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig, da die Einzahlungen in der Ansparphase steuerlich begünstigt waren.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente steigt der steuerpflichtige Anteil der Auszahlungen bis 2040 schrittweise an.

4. Zusammengefasste Steuerlast

Die genaue Steuerlast hängt von der Höhe der Rente, den sonstigen Einkünften und dem persönlichen Steuersatz ab. Wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, und die Einkommensteuer wird auf den Betrag erhoben, der über dem Freibetrag liegt.

Was bedeutet das für den künftigen Steuerfreibetrag?

Aktuell liegt der steuerpflichtige Anteil bei 64%. Rentner müssen also bei monatlichen Einkünften ab 1219€ ihre Abgabe an den Fiskus leisten – 2040 wird dies schon ab 830€ im Monat der Fall sein. Bei einer jährlichen Inflation von etwa 2% sind dies keine guten Aussichten für einen erholsamen Ruhestand. Einnahmen, die hierbei von Bedeutung sind, sind „…z.B. Betriebs- oder Privatrenten, Mieteinnahmen, Einkünfte aus Rürup- oder Riester-Verträgen, Nebenverdienste sowie Kapitalerträge aus Geldvermögen." (Siehe Quelle unten)

Was kann getan werden um Steuern zu sparen?

1. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch für Zusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Gesundheit, Pflege oder spezielle Ausgaben aufgrund von Krankheit, wie z. B. Medikamentenkosten, Arztkosten oder Pflegeleistungen, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Hierbei gilt eine zumutbare Eigenbelastung, die von der Höhe des Einkommens abhängig ist.

2. Werbungskostenpauschale nutzen

Auch als Rentner können Werbungskosten abgesetzt werden, z. B. für Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten beträgt 123 Euro jährlich. Sollte dieser Betrag durch tatsächliche Ausgaben überschritten werden (z. B. durch Steuerberaterkosten oder Fahrtkosten für Vermietungseinkünfte), können die höheren Kosten angegeben werden.

3. Altersentlastungsbetrag nutzen

Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte haben (z. B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder Nebentätigkeiten), können den Altersentlastungsbetrag nutzen. Dieser wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige vor dem 1. Januar 1956 geboren wurde und das 64. Lebensjahr vollendet hat.

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag auf bestimmte Einkünfte und sinkt schrittweise bis 2040. Für das Jahr 2024 beträgt er 14,4 % der Einkünfte, maximal 684 Euro.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen

Auch Rentner können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. für Putzkräfte, Gärtner oder Pflegepersonal) und Handwerkerleistungen (z. B. Renovierungen oder Reparaturen) absetzen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, können direkt von der Steuer abgezogen werden.
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr, können abgesetzt werden.

5. Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen

Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Mitgliedsbeiträge (z. B. für Fördervereine) können auch als Rentner von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 20 % des Einkommens können als Sonderausgaben abgezogen werden.

6. Steuerfreie Nebenverdienste nutzen

Rentner, die neben der Rente einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen, profitieren von der Steuerfreiheit. Für Minijobs, bei denen der Verdienst unter 520 Euro monatlich liegt, fallen keine Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben oder Beiträge zur Krankenversicherung an.

7. Kapitalerträge und Sparer-Pauschbetrag

  • Sparer-Pauschbetrag: Auch Rentner können den Sparer-Pauschbetrag nutzen, um Kapitalerträge (wie Zinsen oder Dividenden) steuerfrei zu halten. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare). Erträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen (z. B. Aktienverluste) können mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden, was die Steuerlast auf Kapitalerträge reduzieren kann.

8. Steuerfreibeträge nutzen

  • Grundfreibetrag: Jeder Steuerpflichtige, auch Rentner, profitiert vom Grundfreibetrag. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 10.908 Euro (für Alleinstehende) bzw. 21.816 Euro (für Verheiratete). Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.
  • Freibeträge beantragen: Falls das zu versteuernde Einkommen regelmäßig bestimmte Freibeträge unterschreitet, kann beim Finanzamt ein Freibetrag beantragt werden, damit weniger Steuer im Voraus abgeführt wird.

9. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Rentner, die eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) erhalten, können bei Einmalzahlungen eine gestreckte Versteuerung in Anspruch nehmen. Hierbei wird die Steuerlast über mehrere Jahre verteilt, um eine hohe Einmalbesteuerung zu vermeiden.

10. Steueroptimierte Entnahme von Kapitallebens- und Rentenversicherungen

Bei privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Auch bei späteren Abschlüssen können nur die Erträge besteuert werden, und dies nur mit dem sogenannten Ertragsanteil, was die Steuerlast mindert.

11. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen

Für Rentner kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe zu konsultieren. Diese Experten können sicherstellen, dass alle möglichen Abzüge und Freibeträge optimal genutzt werden, und die Steuerlast minimiert wird.

Zusammenfassung:

  • Nutzung von Freibeträgen (z. B. Grundfreibetrag, Altersentlastungsbetrag)
  • Absetzen von Sonderausgaben (z. B. Krankheits- und Pflegekosten)
  • Steuerabzüge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Optimierung der Einkünfte (Minijob, Sparer-Pauschbetrag)
  • Vermeidung der Einmalbesteuerung bei Betriebsrenten oder Kapitalentnahmen

 

weiterführende Links:

Welche Rentenarten gibt es? Übersicht im PDF: arbeitsrechtundpraxis.de

Bildquelle: pixabay.com