Ist Remote Work die Zukunft?

Die Corona-Pandemie und die damit verbundene Infektionsgefahr zwang viele Unternehmen zum Umdenken. Um weiterhin bestehen zu bleiben und ihrer Tätigkeit nachzugehen, mussten Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken.

Die Arbeit im Homeoffice war für viele Menschen vorteilhaft, da sie Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren konnten oder flexibler waren. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Angestellte auch nach der Pandemie weiterhin im Homeoffice arbeiten möchten.

Angesichts der Beliebtheit von Homeoffice und der Arbeit von unterwegs stellt sich die Frage, ob Remote Work die Arbeitsform der Zukunft werden könnte.

ein Schreibtisch mit einem Computer darauf

Ist Remote Work, Homeoffice und mobiles Arbeiten das Gleiche?

Remote Work bedeutet Fernarbeit. Die Mitarbeiter arbeiten nicht stationär in einem Unternehmen, sondern an einem beliebigen Ort. Voraussetzung dafür ist eine stabile Internet- und Telefonverbindung. Die Mitarbeiter pflegen den Kontakt zu ihren Vorgesetzten und Kollegen über Telefon und Internet. Auch Kundenkontakte können die Mitarbeiter von beliebigen Orten pflegen, beispielsweise per Telefon oder Videokonferenz.

Remote Work ist ortsunabhängiges Arbeiten. Mobiles Arbeiten ist also Remote Work. Arbeitnehmer können zu Hause, aber auch an anderen Orten arbeiten, sogar im Ausland. Unternehmen, die Remote Work betreiben, können bestimmen, wo die Mitarbeiter arbeiten dürfen. Das kann ausschließlich von zu Hause aus, aber auch von beliebigen anderen Orten aus sein. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter zu bestimmten Zeiten erreichbar ist.

Homeoffice ist eine Form von Remote Work, aber nicht identisch mit Remote Work. Beim Homeoffice arbeitet der Mitarbeiter ausschließlich von zu Hause aus. Beim Remote Work besteht noch mehr Flexibilität, da Mitarbeiter auch von anderen Orten aus arbeiten können.

Wie lange dürfen Arbeitskräfte bei Remote Work arbeiten?

Die gesetzliche Grundlage für Remote Work ist § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Remote Work ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2 Absatz 1 und § 3 geregelt. Die tägliche Arbeitszeit ist auf höchstens acht Stunden begrenzt. Sie haben nach § 4 ArbZG außerdem Anspruch auf Pausenzeiten, sofern sie mehr als sechs Stunden täglich arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von bis zu neun Stunden sind es eine halbe Stunde Pause. Eine dreiviertel Stunde Pause steht Arbeitnehmern dagegen zu, wenn sie mehr als neun Stunden täglich arbeiten.

Remote Work ist auch für Arbeitnehmer möglich, die in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Für sie gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen in Remote Work.

Tipp: Ordnet der Arbeitgeber bei Remote Work längere Arbeitszeiten als gesetzlich erlaubt an, sollten Arbeitnehmer zunächst das persönliche Gespräch suchen. Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, können Arbeitnehmer anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Formen von Remote Work bezüglich der Anwesenheit am Arbeitsplatz

Bei der Ausgestaltung von Remote Work haben Arbeitgeber grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • teilweises Remoting, bei dem Arbeitnehmer zu bestimmten Terminen im Unternehmen präsent sein müssen
  • komplettes Remoting, bei dem keine Präsenz des Arbeitnehmers im Unternehmen erforderlich ist
  • Arbeit im Telecenter oder Nachbarschaftsbüro, das sich zumeist in der Nähe des Wohnortes des Arbeitnehmers befindet und häufig von mehreren Unternehmen betrieben wird

Eine Regelung bezüglich der zeitlichen Begrenzung von Remote Work besteht nicht. Unternehmen können ihre Mitarbeiter zeitlich unbefristet in Remote Work arbeiten lassen, auch über mehrere Jahre.

Die besten Remote Jobs

Remote Work ist nicht für alle Tätigkeiten geeignet. In Stellenanzeigen für bestimmte Berufe wird häufig auf die Möglichkeit von Remote Work oder Homeoffice hingewiesen. Für Remote Work eignen sich vor allem Berufe, in denen die Arbeitskräfte schreiben, rechnen, programmieren, designen, entwickeln oder zeichnen. Zu den besten Remote Jobs zählen unter anderem:

  • Programmierer
  • Entwickler
  • Technische Zeichner oder Bauzeichner
  • Buchhalter
  • Designer
  • Webdesigner
  • Übersetzer
  • Grafikdesigner
  • Projektmanager
  • Mitarbeiter im Kundendienst, die telefonieren, Kundenakquise betreiben und Kundenanfragen sowie Reklamationen bearbeiten

Auch verschiedene selbstständige Tätigkeiten oder Tätigkeiten für freie Mitarbeiter sind mit Remote Work möglich. Typische Beispiele sind Blogger, Texter oder Ghostwriter.

Wer übernimmt die Kosten für die Arbeitsmittel im Homeoffice?

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder Remote Work. Die Arbeit im Homeoffice oder in Remote Work ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat gemäß § 106 Gewerbeordnung das Recht, zu bestimmen, wo seine Mitarbeiter arbeiten. Arbeitnehmer können sich nur dann auf das Recht auf Homeoffice oder Remote Work berufen, wenn das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung fixiert ist.

Wer die Kosten für Arbeitsmittel wie Rechner oder Bürostuhl übernimmt, hängt davon ab, ob es sich um Homeoffice oder mobiles Arbeiten von einem beliebigen Ort aus handelt. Beim Homeoffice muss der Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes tragen. Er muss beispielsweise Computer, Drucker, Schreibtisch und Bürostuhl bereitstellen und die Kosten dafür übernehmen.

Für den Verbrauch von Strom und Wasser sowie Internetkosten sollte der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale zahlen, beispielsweise 50 Euro. Hat der Arbeitnehmer verschiedene Arbeitsmittel wie PC oder Schreibtisch selbst gekauft, besteht nach § 670 BGB Anspruch auf Aufwendungsersatz. Der Arbeitgeber muss sich zumindest teilweise an den Kosten beteiligen.

Anders sieht es beim mobilen Arbeiten an einem beliebigen Ort aus. Hier trägt der Arbeitnehmer die Kosten für die Arbeitsmittel selbst.

Tipp: Mitarbeiter im Homeoffice oder in Remote Work können pro Jahr 1.250 Euro in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Wie sollten sich Mitarbeiter im Homeoffice gegenüber Kollegen verhalten?

Mitarbeiter im Homeoffice oder in Remote Work sollten den Kontakt zu ihren Kollegen pflegen. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie sie sich verhalten sollen. Sinnvoll sind jedoch Chatgruppen über soziale Netzwerke wie WhatsApp, in denen sich Mitarbeiter gegenseitig auf dem Laufenden halten. Auch regelmäßige virtuelle Treffen, beispielsweise über Skype, sind möglich.

weiterführende Links:

https://praktimedia.de/homeoffice-personalrat-so-bestimmen-sie-als-personalrat-mit-wenn-ihr-dienstherr-die-kollegen-zurueck-in-den-betrieb-holen-moechte/
https://www.factro.de/blog/remote-arbeiten/
https://www.jobundkarriereblog.ch/home-office-ideallosung-oder-uberbelastung/
https://about-ju.com/workation-urlaub-homeoffice-arbeiten-im-ausland/
https://wirin.de/wirtschaft-muensterland/129-karriere-und-beruf/25115-57-prozent-in-nrw-wollen-im-homeoffice-bleiben