Kündigung wegen gefälschtem Impfzertifikat rechtens?

Corona und die damit einhergehenden Einschränkungen sind auch im dritten Jahr der Pandemie kein bisschen weniger kontrovers. Um dem weit verbreiteten Missbrauch mit gefälschten Impfzertifikaten einen Riegel vorzuschieben, hat die neue Bundesregierung daher am 24. November ein Gesetz verabschiedet, das die Vorlage von gefälschten Impfzertifikaten nun praktisch ohne Einschränkungen unter Strafe stellt. Die neuen 2G- und 3G-Regelungen haben unterdessen Konsequenzen für viele Arbeitnehmer in Deutschland. In Medien und Branchenkreisen wurden zahlreiche Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmer wegen gefälschten Impfzertifikaten, der Verweigerung von Tests und ähnlichen Vorfällen gekündigt wurden.

Ein Impfausweis liegt auf dem Tisch

Prüfung von Kündigungen

Erhebungen wie die Kündigungsstudie von 2018 zeigen, dass zwischen 10 und 15 % der ausgesprochenen Kündigungen fehlerhaft sind. Erfahrene Anwälte empfehlen daher, jede Kündigung prüfen zu lassen. Falls Sie eine Kündigung prüfen lassen möchten, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Nur ein Spezialist kann die individuelle Situation richtig beurteilen und eine passende Strategie empfehlen.

Gefälschte Impfnachweise am Arbeitsplatz

Schon zu Beginn der ersten Impfwelle entlarvten Journalisten des ARD in Zusammenarbeit mit den Behörden ein ganzes Netzwerk aus Impffälschern. Verkauft wurden Blanko-Impfpässe, Sticker und QR-Codes, mit denen sich Trickser in der Folge auch echte Impfnachweise ausstellen lassen konnten. Verkauft wurden die Fälschungen über Plattformen im Darknet oder in Gruppen bei Messengern wie Telegram. Schon für 50 Euro gab es ausgefüllte Impfpässe mit Impfzertifikat, die von Originalen nicht zu unterscheiden waren. Ein eindeutiger Nachweis lässt sich daher nur über die zentrale Impfdatenbank führen. Dass im Zuge der Verschärfung der Corona-Regelungen zu 2G/3G am Arbeitsplatz viele dieser Nachweise vorgelegt werden, machte legislatives Handeln nötig.

Härtere Rechtslage für Impffälscher

Die neue Rechtslage hat die bisherige Gesetzgebung deutlich verschärft. Wer ein gefälschtes Impfzertifikat oder gefälschte negative Testergebnisse am Arbeitsplatz vorlegt, wird gemäß $279 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Bislang war es nur strafbar, solche gefälschten Nachweise etwa bei Behörden wie dem Gesundheitsamt oder der Krankenversicherung vorlegte. Ab sofort ist es auch strafbar, die Fake-Dokumente beim Arbeitgeber oder beim Betreten eines Ladens oder einer Veranstaltung zu benutzen.

Konsequenzen bei der Vorlage gefälschter Nachweise

Wer sich am Arbeitsplatz mit einem gefälschten Impfzertifikat erwischen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die reichen von fristloser Kündigung und dem Verlust des Gehalts bis hin zur Anzeige bei den Behörden. Darüber hinaus droht aufgrund des strafbaren Verhaltens eine Sperre bei der Beantragung von Arbeitslosengeld.

Kündigung schon bei Verdacht auf Fälschung

Schlechte Nachrichten für Impfgegner, denn schon ein schwerer Verdacht kann eine Entlassung begründen. In der Praxis sieht dies zumeist so aus, dass Mitarbeiter bekannt dafür sind, sich Corona-kritisch zu äußern. Entsprechend zweifelhaft ist es dann natürlich, wenn plötzlich doch ein Impfnachweise vorgelegt wird. In diesem Fall kann das Arbeitsrecht dem Mitarbeiter zum Verhängnis werden. Denn hier genügt bereits ein begründeter Verdacht des Arbeitgebers, um eine Kündigung zu begründen.

Chancen bei fehlerhafter Kündigung

Besonders Kündigungen aus Verdacht halten einer Prüfung vor Gericht manchmal nicht stand. Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung kann durch eine Kündigungsschutzklage geprüft werden. Im Idealfall wird die Wirksamkeit der Kündigung beanstandet und der Arbeitnehmer erreicht eine Wiedereinstellung oder Entlassung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Für die Kündigungsschutzklage gelten allerdings strenge Fristen und auch die Argumentation sollte stichhaltig sein. Die Hilfe eines Anwalts ist in diesen Fällen daher meist unerlässlich.

Weitere Informationen und Quellen zur Kündigung:

  • 12 Gründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers: dr-drees.com
  • Gekündigt worden – und nun? mehr dazu auf: jobfails.de
  • Ist Ihre Kündigung wirksam?  Kündigungscheck auf: ahs-kanzlei.de