Wissenswertes rund ums Streaming

Streaming ist ein heutzutage ein fast ebenso häufig gebrauchter Begriff wie Fernsehen – doch was sich genau dahinter verbirgt, ist nicht allen Internetnutzern bewusst. Wo liegen die Unterschiede zu Video on Demand, Downloads und Buffering, wo die legalen Grenzen, und wie lassen sich diese erkennen? Der folgende Artikel bietet Antworten auf offene Fragen und gibt Aufschluss über die rechtliche Grauzone, die sich noch immer rund um Streaming-Dienste rankt.

Wissenswertes rund ums Streaming

Was wird unter Streaming verstanden?

Im Prinzip ist es einfach zu erklären: Beim Streaming handelt es sich um die Möglichkeit, in Echtzeit durch eine ununterbrochene Online-Datenübertragung auf Video- und Audiodateien eines Servers zurückgreifen zu können. So lassen sich hochauflösende Filme oder Sportveranstaltungen ansehen, Podcasts anhören oder Videotelefonate per Internet führen. Auch die Funktionsweise der innovativen Technologie ist im Groben schnell zusammengefasst: Die gewünschte Mediendatei wird dezentral geladen und über einen Client sekündlich an das Ausgabegerät übertragen, ohne die Informationen lokal abzuspeichern.

Unterschied zwischen Streaming und Video on Demand

Gegenüber dem Livestreaming lassen sich Videos on Demand – übersetzt: Videos auf Nachfrage – jederzeit abspielen. Wie bei Videokassetten können Filme und Serien beliebig gestoppt und die Wiedergabe bedarfsgerecht erneut aufgenommen werden.

Hinweis: Inzwischen besteht auch bei einigen Streaming-Plattformen die Möglichkeit der kurzen Pausierung und leicht zeitversetzten Wiederaufnahme der Live-Übertragung.

Unterschied zwischen Streaming und Downloads

Wer eine Video- oder Hördatei herunterlädt, speichert sich diese damit langfristig auf seiner eigenen Festplatte. Eine Wiedergabe ist erst nach komplett erfolgtem Download möglich, der je nach Dateigröße und Schnelligkeit des Internets mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann.

Unterschied zwischen Streaming und Buffering

Der englischsprachige Begriff des Bufferings lässt sich mit einer „Pufferzone" vergleichen, denn hierbei handelt es sich um einen temporären Zwischenspeicher während einer Datei-Wiedergabe. Ein reibungsloses Buffering lädt das gewünschte Video- oder Audiomaterial stets einige Momente vor ihrer Wiedergabe und gleicht so mögliche Unregelmäßigkeiten in der Datenverbindung aus. Bei langsamen Internetverbindungen allerdings können aufgrund von Aussetzern unschöne Wartezeiten entstehen, bis wieder ausreichend Video- oder Audiomaterial heruntergeladen wurde.

Tipps:

  • Das Ethernet bietet in der Regel eine schnellere Internetverbindung als herkömmliches WiFi.
  • Parallel laufende Prozesse können die Übertragungsrate reduzieren.
  • Für Filme und Serien sollte eine minimale Bandbreite von vier Mbit/s zur Verfügung stehen.

Hier können Sie einen Speedtest durchführen: dslregional.de

Was sollte beim Streaming rechtlich beachtet werden?

Ermöglicht wird das Streamen unter anderem über kostenpflichtige Mitgliedschaften bei legalen Streaming-Diensten. Zu ihnen zählen derzeit (Stand: August 2022) unter anderem

  • Netflix
  • Spotify
  • Amazon Prime Video
  • Disney plus
  • WOW (ehemals Sky Ticket)

 

Zu den legalen Livestreams zählen auch Internetradiosender. Daneben allerdings locken zahlreiche gebührenfreie Online-Anbieter, die den Abruf von Livestreams wie Sport- oder Gaming-Events ermöglichen. Mehr zum Thema Gewerbliches Musik-Streaming erfahren Sie auf soundsuit.fm

Über die Legalität dieser Dienste wurde lange gestritten – und trotz eines wegweisenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2017 gibt es noch immer eine Grauzone. Mit der richterlichen Entscheidung wurde nicht nur das bewusste und direkte Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch das über rechtwidrige Anbieter als illegal erklärt, sofern der User von dieser Rechtswidrigkeit hätte wissen können. Unter ein rechtswidriges Angebot können auch Filesharing-Dienste fallen, über die Dateien in Clouds hochgeladen und damit Dritten verfügbar gemacht werden können.

Hinweis: Der ausschließliche Besuch einer illegalen Streaming-Webseite ist ohne die Nutzung des Streaming-Angebotes jederzeit erlaubt.

An welchen Anhaltspunkten lassen sich illegale Streaming-Anbieter erkennen?

Nach der Urteilsfindung lässt sich die Rechtswidrigkeit eines Streams anhand einiger grundsätzlicher Faktoren auch von Laien richtig einschätzen:

  • Angebote aktuell in Kinos gespielter Filme
  • Von der Leinwand abgefilmte Videos
  • Webseiten ohne Kundenservice
  • Webseiten ohne Impressum oder mit exotischen Firmensitzen

Dennoch ist eine unfehlbare Einschätzung durch unerfahrene Nutzer nicht immer einfach. Einzig durch die Nutzung bekannter und zumeist kostenpflichtiger Streaming-Portale lässt sich eine Urheberrechtsverletzung komplett ausschließen. Diese Portale wiederum zahlen an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ihrerseits Gebühren und erlangen dadurch die erforderlichen Nutzungsrechte.

Ist VPN-Streaming eine legale Alternative?

Eine mögliche Alternative besteht in der Inanspruchnahme sogenannter Virtual Private Network-Anbieter, kurz VPN, aus dem Ausland. Sie verhindern die Nachverfolgung der genutzten IP-Adressen und ermöglichen so ein anonymes Streamen. Der Rückgriff auf diese Portale ist legal, sofern er nicht gegen die Nutzungsbedingungen der betroffenen Plattformen verstößt. Diese wiederum haben es in der eigenen Hand und dürfen VPN jederzeit blockieren.

Hinweis: Neben einem Streaming ermöglicht VPN auch den Zugriff auf geografisch gesperrte Ausstrahlungen (Geoblocking).

Welche rechtlichen Folgen ziehen illegale Streams nach sich?

Auf Grundlage des EuGH-Urteils gilt bewusstes oder auch fahrlässiges illegales Streamen als ein Verstoß gegen § 15 des Urheberrechtsgesetzes, nach dem allein dem Urheber die wirtschaftliche Verwertung seines Werkes obliegt. Die Folgen erstrecken sich abhängig von der individuellen Situation von einer ersten Abmahnung bis hin zu hohen finanziellen Schadensersatzforderungen, die erst nach Ablauf von zehn Jahren wieder verjähren:

  • Abmahnverfahren: bis 500 Euro
  • Filesharing: bis zu 1500 Euro
  • Schadensersatzforderungen: fünf bis zehn Euro pro Stream

Neben den verhängten Geldstrafen können zudem Kosten für Anwälte sowie ein mögliches Gerichtsverfahren anfallen. Häufig locken unseriöse Streaming-Portale Kunden darüber hinaus in preiswert klingende, am Ende jedoch teure Abonnements.

Hinweis: Ohne VPN ist eine Rückverfolgung der Nutzer anhand ihrer gespeicherten IP-Adresse möglich. So besteht jederzeit die Gefahr der Entdeckung.

Tipps zur Nutzung von Streaming-Diensten

Am Ende noch zwei Hinweise zur Inanspruchnahme von Streaming-Portalen:

  • Recherchen zu unbekannten Streaming-Diensten über Rezensionen oder Vergleichsportale ergeben hilfreiche Hinweise auf die Seriosität der Anbieter
  • Seriöse Streaming-Plattformen lassen sich in der Regel auch im europäischen Ausland nutzen

 Alternative Streaming-Angebote

Alternative Streaming-Angebote wie YouTube, TikTok und Twitch haben in jüngeren Altersgruppen dem Streaming von Spielfilmen längst den Rang abgelaufen. Hier produzieren weder Hollywood noch TV-Sender Spielfilme und Serien, sondern einzelne Personen oder kleine Teams beschäftigen sich mit Themen wie Freizeit, Games und Unterhaltung. Aber auch Bildung und Shows werden zunehmend populärer.

Auch herkömmliche Firmen, Behörden und Konzerne beschäftigen sich heute mit der Erstellung eigener Videostreams. Für eine breite Zielgruppe verwenden diese ebenfalls Portale wie YouTube. Jedoch möchten diese eigene Inhalte wie Produktvorstellungen und Schulungen auch auf der eigenen Webseite platzieren. Sowohl um die Zuschauer zum eigenen Angebot zu führen als auch um Ablenkungen von Mitbewerbern zu reduzieren. Hierfür gibt es spezielle Anbieter wie www.video-stream-hosting.com

Streams werden öffentlich oder auch intern für angemeldete Nutzer, Kunden oder Angestellte übertragen. Direkt auf der Webseite der Firma.
Diese zielen oftmals weniger auf Unterhaltung, sondern präsentieren Produkte, beinhalten Schulungen und Mediatheken, veranschaulichen komplizierte Inhalte oder übertragen per Livestream Events.

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