Die Bundesländer und das Elterngeld

Wenn eine Familie ein Kind bekommt, stehen in der ersten Zeit viele zusätzliche Ausgaben für das Neugeborene an. Gleichzeitig kann mindestens ein Elternteil nicht mehr im gleichen Umfang wie vor der Geburt arbeiten, weil Säuglinge rund um die Uhr betreut werden müssen. Um den Familien in dieser Situation zu helfen, wurde das Elterngeld erarbeitet. Dieser Artikel erklärt, worum es sich dabei genau handelt, wer bezugsberechtigt ist und welche Stellen die Anträge bearbeiten.

Allgemeine Informationen zum Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder finanziell unterstützt werden. Dadurch können die Eltern weniger arbeiten, ohne in Geldnöte zu geraten. Der Staat leistet diese Zahlungen, damit Eltern ihr Neugeborenes optimal versorgen können.

Das Geld, das an die Familien ausbezahlt wird, stellt der Bund bereit. Für die Anträge und die Verwaltung sind jedoch die einzelnen Bundesländer zuständig. Diese führen die Berechnung der Leistung durch und veranlassen die monatlichen Zahlungen.

Elterngeld kann entweder ein Elternteil oder beide erhalten. Hiervon hängt ab, wie lange die Bundesländer die Leistung ausbezahlen. Wer Elterngeld bezieht, darf bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten. Das Einkommen daraus wird allerdings angerechnet.

Die staatliche Unterstützung an sich ist steuerfrei. Wer sie bekommt, muss jedoch eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Es ist möglich, dass der bezugsberechtigte Elternteil dadurch in eine höhere Steuerklasse kommt und mehr Einkommenssteuer zahlen muss.

Wichtige Webseite zu diesem Thema:

Tipp: Elterngeld gibt es nur auf Antrag. Wer es nutzen möchte, sollte sich daher zeitnah nach der Geburt darum kümmern.

Drei Varianten

Elterngeld gibt es in drei Formen:

  1. Basiselterngeld
  2. ElterngeldPlus
  3. Partnerschaftsbonus

1. Basiselterngeld

Bei der ersten Variante erhalten die Eltern zwischen 300 und 1.800 EUR im Monat. Die Höhe hängt von mehreren Kriterien ab:

  • wie viel die Eltern zuvor verdient haben
  • wie hoch das Einkommen des Elterngeldbeziehers nach der Geburt ist
  • ob sie andere staatliche Leistungen beziehen
  • ob sie noch weitere Kleinkinder haben

Eltern erhalten 65 Prozent des Netto-Einkommens, das ihnen vor der Geburt zur Verfügung stand. Bei niedrigen Einkünften zahlt der Staat bis zu 100 Prozent des Netto-Gehalts. Das Basiselterngeld läuft für mindestens zwei und maximal 14 Monate, bei Frühgeburten verlängert sich der Berechtigungszeitraum auf höchsten 18 Monate.

2. ElterngeldPlus

ElterngeldPlus kann sich je nach Lebenssituation mehr lohnen als das Basiselterngeld. Es fällt mit 150 bis 900 EUR monatlich zwar niedriger aus, wird dafür allerdings für bis zu 28 Monate ausbezahlt. Für Eltern, die die staatliche Leistung in Anspruch nehmen und nebenher arbeiten wollen, ist ElterngeldPlus oft die bessere Alternative. Da es niedriger ist, wirken sich die Arbeitseinkünfte nicht so stark darauf aus. Unter dem Strich bleibt also mehr Geld übrig.

3. Partnerschaftsbonus

Wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung auf diese Weise besonders gerecht aufteilen, können sie den Partnerschaftsbonus erhalten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Monate für ElterngeldPlus. Der Bonus wird für zwei bis vier Monate gewährt und kann flexibel genutzt werden:

  • vor Basiselterngeld oder ElterngeldPlus
  • zwischen dem Wechsel von Basiselterngeld zu ElterngeldPlus
  • nach dem Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus

Wer bekommt Elterngeld (nicht)?

Es gibt einige Voraussetzungen, damit Elterngeld ausbezahlt wird. Zum einen muss der ständige Aufenthaltsort in Deutschland sein. Zum anderen muss der Elternteil, der die finanzielle Unterstützung beantragt, mit dem Kind in einem Haushalt leben. Zwei weitere Bedingungen für Bundesbürger sind:

  • die Leistungsempfänger erziehen und versorgen ihr Kind selbstständig
  • sie arbeiten weniger als 32 Stunden in der Woche

Auf den beruflichen Status kommt es hingegen nicht an. Somit können Arbeitssuchende, Studierende und Festangestellte ebenso Elterngeld erhalten wie Selbstständige, Beamte und Hausfrauen/-männer.

Ausländische Personen können ebenfalls Elterngeld bekommen. Dabei spielt ihre Staatsangehörigkeit eine Rolle. Berechtigt sind Eltern aus:

  • EU
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Island
  • Norwegen

Bei allen anderen Herkunftsländern ist ausschlaggebend, ob die Eltern ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland haben werden und eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Die zuständigen Stellen in den Bundesländern

Wie zuvor erwähnt, wenden sich Eltern für die staatliche Leistung an die Verwaltungsbehörden der einzelnen Länder. Welche Stelle zuständig ist, hängt zum einen vom Bundesland und zum anderen vom Wohnort ab. In einigen Bundesländern wie Bayern ist zwar grundsätzlich das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) der Ansprechpartner, für jede Region gibt es jedoch eigene Servicezentren, wie diese Liste zeigt:

  • Mittelfranken
  • Niederbayern
  • Oberfranken
  • Oberpfalz
  • Oberbayern
  • Schwaben
  • Unterfranken

Einfacher haben es Eltern in Baden-Württemberg, wo die L-Bank aus Karlsruhe die Anträge bearbeitet. In großen Städten wie Berlin hingegen sind die Bezirksämter in ihrer Rolle als Jugendamt verantwortlich. Zudem kommt es darauf an, in welchen Stadtteil die Eltern gemeldet sind. Unter anderem gibt es Verwaltungseinrichtungen in:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Berlin-Mitte
  • Neukölln
  • Pankow
  • Reinickendorf

Tipp: Wer nicht genau weiß, an welche Stelle er sich wenden muss, kann bei der örtlichen Stadtverwaltung nachfragen.

Aufsichtsbehörden helfen bei Problemen

Manchmal gibt es Unstimmigkeiten bei den Anträgen, die die kommunalen Verwaltungen nicht lösen können. Für diese Fälle wurde pro Bundesland eine Aufsichtsbehörde eingerichtet, die Beschwerden entgegennimmt. Sie sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgelistet.