Smartphone mit oder ohne Vertrag? Neues Gesetz über Vertragslaufzeiten soll Verbraucher besser schützen

Wenn Apple verkündigt, ein neues Modell seines iPhones auf den Markt zu bringen, warten die Menschen gespannt. Die Strahlkraft des Marktführers ist weiterhin ungebrochen. Die neueste Modellreihe wurde im letzten November lanciert, wobei der Kunde zwischen vier verschiedenen Geräten wählen kann, die mit weiteren technischen Gadgets ausgestattet sind. Apple hat zudem an der Preisspirale gedreht und lässt sich das Ganze entsprechend bezahlen.

eine Hand hält ein blaues Smartphone
Neues iPhone und neue Gesetzesregelung zu Vertragslaufzeiten! (Photo by Shiwa ID on Unsplash)

So fragen sich nun viele, ob das iPhone mit einem Mobilfunkvertrag vielleicht nicht günstigster ist. Konkurrieren am Markt doch viele Anbieter mit jeweils unterschiedlichen Tarifen. Zudem gibt es neue gesetzliche Bestimmungen über Vertragslaufzeiten, die den Verbraucherschutz stärken sollen.

Die Regelungen verursachen eine gewisse Unübersichtlichkeit und die Lage, ob ein iPhone mit Vertrag günstiger kommt, muss in jedem Einzelfall neu austariert werden. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich ein neues iPhone anzuschaffen, sollte sich vorher kundig machen, welcher Vertrag im individuellen Fall die beste Lösung beinhaltet.

Neuen Vertrag abschließen

Eine beliebte Methode der Mobilfunkanbieter ist es, bei einem neuen Vertrag ein neues iPhone oder Smartphone zu vordergründig günstigen Preisen anzubieten. Nahezu jedes Gerät können Verbraucher in Einheit mit einem Vertragsabschluss erhalten. Dabei sollte der Kunde darauf achten, seinen Bedarf richtig einzuschätzen und auch sonst den spitzen Bleistift ansetzen. Experten haben inzwischen herausgefunden, dass sich ein Handy mit Vertrag oft nur bei teuren Modellen lohnt. Bei günstigen Geräten bis zu 400 Euro wird dazu geraten, dass Verbraucher sie separat im Online-Shop oder Ladengeschäft kaufen und dann zusätzlich einen Vertrag abschließen.

Bei teuren Geräten wie dem iPhone oder auch dem Samsung Galaxy in seiner neuesten Ausführung können dagegen mit der Paketlösung Schnäppchen gemacht werden. Das bestätigt auch Christian Schiele, Telekommunikationsexperte des Vergleichsportals Verivox: „Zwar subventionieren die Provider die Geräte nicht mehr so stark wie früher, dennoch gibt es immer wieder gute Angebote – insbesondere bei neuen, vergleichsweise teuren Smartphones."

Eine neue Transparenzpolitik der Anbieter gibt Verbrauchern zudem eine weitere Stütze an die Hand. Kunden konnten lange Zeit bei Vertragsabschluss die genauen Kosten, die auf sie zukommen, nicht erfassen. Die meisten Anbieter listen nun die monatlichen Hardwarekosten auf, die während der Mindestlaufzeit anfallen.

Smartphone- undHandyvertrag  auch ohne Bonitätsprüfung möglich?

Verbraucher stoßen oft auf Ablehnung wenn sie einen Vertrag mit Schufa und Smartphone abschließen möchten. Jeder Anbieter sichert sich ab und fragt bei der SCHUFA nach Auskunft über den jeweiligen Vertragspartner. Dies machen die Mobilfunkanbieter aber nicht nur um die Bonität und die damit verbundene Zahlungsmoral zu prüfen, sondern auch um die Identität einer Person festzustellen. Also geht es bei einer SCHUFA Prüfung nicht alleinig darum jemanden zu berechtigen einen Handyvertrag trotz Schufa zu bekommen, sondern auch zu prüfen, ob derjenige monatliche Raten zuverlässig begleicht. Aber und das sollte jeder wissen, die Beantragung eines Handyvertrages ist auch ohne Bonitätsprüfung möglich.

Vorsicht bei Tiefstpreisen

Besonders bei Kampfpreisen wird jedoch davor gewarnt, dass sich dann die monatlichen Kosten empfindlich erhöhen können. Dabei stehen die sogenannten „1-Euro-Handys" im Fokus. Zwar kosten die Geräte einmalig nur einen Euro, doch der Kaufpreis wird in den Monatsraten versteckt. Der Verbraucher zahlt das Gerät dann ab wie einen üblichen Kredit und von der vermeintlichen Preisersparnis bleibt nichts mehr hängen.

Allgemein gilt nämlich, dass sich die Mobilfunkanbieter bei einer niedrigen einmaligen Zuzahlung die Kosten über eine höhere monatliche Hardware-Pauschale quasi durchs Hintertürchen wieder hereinholen. Es steigen also die Tarifkosten. Wer eine höhere Einmalsumme beim Kauf auf den Tisch legt, spart dagegen bei den monatlichen Kosten. Wer ein Gerät sofort bezahlen kann, sollte sich ausrechnen, welche Lösung die bessere ist. Vor allem dann, wenn geplant ist, das Smartphone länger als zwei Jahre zu benutzen.

Regierung will Verbraucher vor Knebelverträgen schützen

Zur Thematik passt der Gesetzesentwurf des SPD-geführten Justizministeriums, der die Verbraucher vor undurchsichtigen Verträgen im Allgemeinen schützen will. Zwar hatte sich die Union lange dagegen gesträubt, doch nun wurde das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz" vom Kabinett in Berlin abgesegnet.

Wer künftig einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließen möchte, hat die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Vertragslaufzeiten. Dabei gelten die Prämissen kürzer und teurer oder länger und günstiger. So müssen die Anbieter neben den üblichen Zweijahresverträgen auch ein Papier mit einjähriger Laufzeit anbieten. Im Normalfall ist der Vertrag mit kürzerer Laufzeit teurer. Dieser Preisanstieg wurde per Gesetz gedeckelt. Die Verträge mit kürzerer Laufzeit dürfen nun nicht mehr als 25 % über den längerfristigen Verträgen liegen. Ein Handyvertrag, der über zwei Jahre hinweg 20 Euro pro Monat kostet, darf in der kürzeren Version nicht mehr als 25 Euro kosten.

Änderung bei automatischen Vertragsverlängerungen

Bewegung in das Gesetzesvorhaben brachte dabei der Bundesverband für Verbraucherzentralen (VZBV). Dieser notierte, dass mit der Corona-Krise immer mehr Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Soloselbstständige mit Budgetproblemen zu kämpfen hätten. Verantwortlich dafür wären auch ungewollte Vertragsverlängerungen. Dazu passt eine Forsa-Umfrage, die ermittelte, dass den Betroffenen im Schnitt Mehrkosten von 335 Euro entstehen würden. VZBV-Vorstand Klaus Müller monierte dazu, dass dieser Betrag über den einmaligen 300 Euro Kinderbonus liegt, welcher die Bundesregierung für das Corona-Konjunkturpaket ausbezahlt hatte.

Deshalb muss der jeweilige Anbieter vor einer automatischen Vertragsverlängerung seine Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Die Kündigungsfrist darf bei dieser Art „Dauerschuldverträgen" nicht länger als einen Monat betragen. So ist auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht der Meinung, dass die Verbraucher mit untergeschobenen Verträgen und überlangen Vertragslaufzeiten lange genug über den Tisch gezogen wurden. Die neuen Regeln schieben diesen Praktiken einen Riegel vor, da sich Verbraucher jetzt schneller bessere Angebote von anderen Dienstleistern zunutze machen können.

Letztlich behandelt das Gesetz auch neue Regelungen zur unerwünschten Telefonwerbung. Zukünftig wird den Unternehmen eine Dokumentationspflicht auferlegt, wenn der Verbraucher angeblich mit der Telefonwerbung einverstanden sei. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld. Sprecher des Justizministeriums sehen darin einen wichtigen Schritt im Kampf gegen unzulässige Telefonwerbung!

weiterführende Links:

https://tarifbook.de/mobilfunk/handyvertrag-ohne-bonitaetspruefung/
https://www.vzbv.de/