Was muss man beachten, wenn man ein Auto verkauft?

Wer sein eigenes Auto verkaufen möchte, hat grundlegend zwei Möglichkeiten. Einerseits kann er sich an einen Autohändler des Vertrauens wenden und das Fahrzeug dort verkaufen oder auch in Zahlung geben, andererseits besteht die Option, es privat zu verkaufen. Tatsächlich lassen sich vor allem bei Privatverkäufen in der Regel die besseren Preise erzielen. Doch lohnt sich der Aufwand? Wie beliebt sind Gebrauchtwagen und worauf muss geachtet werden?

 

Frau und Mann mittleren alters sitzen am Tisch und schütteln sich die Hände. Im Hintergrund sind neue Autos zu sehen.

Gebrauchtwagenabsatz nimmt zu

Gebrauchtwagen sind beliebt. Im Jahr 2024 ist der Absatz von Gebrauchtwagen in Deutschland erheblich gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr haben demnach 7,4 Prozent mehr Gebrauchtwagen den Besitzer gewechselt. Damit belief sich der Gesamtabsatz auf rund 6,48 Millionen Fahrzeuge.

Dabei werden zahlreiche Gebrauchtwagen nicht einmal beim Händler, sondern bei Privatpersonen gekauft. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ergeben sich dadurch erhebliche Vorteile. Verkäufer erzielen beim Privatverkauf ihres Autos in der Regel mehr Geld. Käufer nutzen stattdessen Sparpotenzial, denn häufig sind die Gebrauchtwagen hier doch um einiges günstiger als beim Händler. Gerade das erste eigene Auto ist oft ein Gebrauchtwagen.

Auto als Privatperson verkaufen: das sind die gängigen Portale

Wer sein Auto verkaufen möchte, kann auf unterschiedliche Plattformen für die Vermarktung zurückgreifen. Eine gute Adresse ist ohne Zweifel das Internet. Hier bietet sich die Möglichkeit, das Auto bei verschiedenen Portalen anzupreisen, sodass eine durchschnittlich breite Zielgruppe angesprochen werden kann. Der große Vorteil besteht hier darin, dass auch überregional potenzielle Käufer erreicht werden können. Das erhöht die Chancen auf einen guten Preis einerseits, sorgt aber auch dafür, dass sich der Verkaufsprozess beschleunigt.

Für Privatverkäufer lohnen sich dabei natürlich vor allem die großen Portale, die auch bei den potenziellen Käufern einen hohen Stellenwert genießen. Zunächst müssen hier Mobile.de und Autoscout24 genannt werden. Bei Autoscout24 finden sich allerdings deutlich mehr Händlerwagen als Fahrzeuge von Privatpersonen. Auch bei Mobile ist das der Fall, wobei hier die Auswahl insgesamt größer ist. Bei Kleinanzeigen stehen dagegen die Gebrauchtwagen von Privatpersonen an erster Stelle. Hey.car gehört zu den wenigen Portalen, bei denen stattdessen nur Händlerwagen zu finden sind. Damit fällt diese Plattform für den Verkauf durch Privatpersonen raus.

Generell besteht natürlich auch immer die Chance, den eigenen Gebrauchtwagen über Zeitungsanzeigen zu verkaufen. Auch wenn Zeitungsanzeigen heute nicht mehr so häufig genutzt werden, sollte die Option nicht gänzlich außen vor bleiben.

Ermittlung des Marktwerts: der erste Schritt

Einer der wichtigsten Schritte beim Autoverkauf ist die Ermittlung des Marktwerts. Hier bieten sich generell unterschiedliche Möglichkeiten. Verkäufer, die auf Nummer sicher gehen möchten, verlassen sich hier nicht nur auf die eigene Analyse, sondern beauftragen einen Pkw-Gutachter oder Kfz-Gutachter. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn das eigene Auto einen Schaden hat. Durch ein Gutachten können sich die Verkäufer in vielerlei Hinsicht absichern. Hier ist es durchaus ratsam, ein technisches Gutachten anfertigen zu lassen. Dies räumt Zweifel aufseiten der potenziellen Käufer aus dem Weg. Weiterhin lassen sich damit oftmals deutlich bessere Preise erzielen. Die Gebühren für ein solches Gutachten fallen überschaubar aus.

Infografik: Worauf achten Deutsche beim Kauf eines neuen Autos? | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Auto privat verkaufen: so gestaltet sich der typische Ablauf

Wer ein Auto privat noch nie verkauft hat, ist vielleicht zunächst unsicher, ob sich der Aufwand lohnt. Generell ist der Privatverkauf allerdings nicht schwer und dank zahlreicher Vorlagen auch sicher – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Wichtig ist natürlich, dass zunächst der Wert ermittelt wird. Anschließend sollte der Zustand des Fahrzeugs genau beschrieben und Bilder angefertigt werden. Hierbei handelt es sich um die Grundlagen des Inserats. Bei der Gestaltung des Inserats sollte unbedingt auf Merkmale und Eigenschaften eingegangen werden, die potenziellen Käufern besonders wichtig sind. Laut offiziellen Umfragen handelt es sich dabei zum Beispiel um Sicherheitsmerkmale, aber auch um Alltagstauglichkeit, die allgemeine Qualität des Fahrzeugs und die Kraftstoffeffizienz.

Im nächsten Schritt geht es darum, die passenden Portale auszuwählen. Generell ist es empfehlenswert, sich nicht auf eines der Portale zu beschränken, sondern Inserate zu dem eigenen Fahrzeug wirklich auf allen Seiten zu veröffentlichen. Die Konditionen für die Anzeigen sind sehr unterschiedlich, teilweise können auch Extras wie eine prominentere Platzierung in den Suchergebnissen gebucht werden. Ob diese Option bereits zu Beginn in Anspruch genommen wird, lässt sich individuell entscheiden. Spätestens wenn nach Tagen keine Resonanz verzeichnet wird, sollte aber unbedingt darüber nachgedacht werden.

Haben sich Interessenten gemeldet, werden in der Regel Besichtigungen und Probefahrten vereinbart. Es folgen schließlich die Preisverhandlungen. Hier sollten sich Verkäufer immer auch am Gutachten orientieren.

Verkauf per Vertrag regeln

Hat sich ein Interessent dazu entschlossen, den Wagen zu kaufen, muss der Verkauf vertraglich geregelt werden. Hierzu gibt es online Musterverträge, die kostenlos per Download zur Verfügung stehen. Sie müssen dann nur noch mit den individuellen Daten gestaltet werden. Wichtig ist es, eine mögliche Gewährleistung beziehungsweise Haftung hier auszuschließen. Diese muss ein privater Verkäufer nicht übernehmen. Gibt es diesen Haftungsausschluss nicht, greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Die Zulassungsstelle muss übrigens von dem Verkäufer über die Veräußerung informiert werden. Wichtig ist, dass in dem Schreiben der Name des Käufers, der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und auch dessen Personalausweisnummer vermerkt ist.

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