Windows 10 ist vorbei: Was Verbraucher jetzt mit dem alten PC tun können

letzte Änderung am 2. November 2026 von der Redaktion

Der Rechner läuft, der Drucker druckt, das Onlinebanking funktioniert. Und trotzdem steht bei vielen Menschen in Deutschland ein PC auf dem Schreibtisch, für den es offiziell keine reguläre Unterstützung mehr gibt. Am 14. Oktober 2025 hat Microsoft die reguläre Unterstützung für Windows 10 eingestellt. Seitdem stellt sich in vielen Haushalten dieselbe Frage: Was mache ich jetzt mit dem alten Gerät? Weiter benutzen, umrüsten, verkaufen oder entsorgen? Dieser Überblick zeigt die Möglichkeiten und erklärt, was dabei rechtlich zu beachten ist.

ein Bild von Windows 10

Die Lage: Kein Support mehr, aber eine Gnadenfrist bis 2027

Ein Windows-10-PC hört nicht plötzlich auf zu funktionieren. Was fehlt, sind neue Funktionen, technische Hilfe und vor allem regelmäßige Sicherheitsupdates. Neu entdeckte Sicherheitslücken bleiben ohne Update offen, und genau die nutzen Angreifer aus.

Für Privatnutzer gibt es eine Übergangslösung: das Programm für erweiterte Sicherheitsupdates, kurz ESU. Laut Microsoft liefert es kritische und wichtige Sicherheitsupdates bis zum 12. Oktober 2027. Wer schon registriert ist, bleibt automatisch bis zu diesem Datum abgedeckt. Voraussetzung ist Windows 10 in der Version 22H2 mit den neuesten Updates und ein Microsoft-Konto. Im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Teilnahme ohne zusätzliche Kosten möglich, solange man mit diesem Konto am PC angemeldet bleibt. Wer lieber ein lokales Konto nutzt, kann die Updates einmalig für 30 US-Dollar bzw. den Gegenwert in Landeswährung kaufen. Die Registrierung findet sich unter Einstellungen, Update und Sicherheit, Windows Update. Wichtig: ESU bringt nur Sicherheitsupdates, keine neuen Funktionen und keinen Support. Es verschafft Zeit, ersetzt aber keine dauerhafte Lösung.

Möglichkeit 1: Auf Windows 11 umsteigen

Erfüllt der Rechner die Anforderungen, ist das Upgrade auf Windows 11 kostenlos. Die häufigsten Hürden sind ein zu alter Prozessor, ein fehlendes oder deaktiviertes TPM 2.0 (ein Sicherheitschip) und Secure Boot. Ob es passt, zeigt Microsofts kostenlose App „PC-Integritätsprüfung“. Oft fehlt nur eine Einstellung im BIOS bzw. UEFI. Steht der Prozessor nicht auf Microsofts Liste, hilft dagegen auch zusätzlicher Arbeitsspeicher nicht weiter.

Möglichkeit 2: Weiter nutzen, aber anders

Ein PC, der Windows 11 nicht schafft, ist nicht automatisch Schrott. Viele Linux-Distributionen bekommen weiterhin Sicherheitsupdates und laufen auch auf älterer Hardware ordentlich. Für Surfen, E-Mails, Briefe und Videotelefonie reicht das meist völlig. Als Spielerechner taugen alte Geräte dagegen immer seltener. Laut einer Auswertung von pcpruefer.de verlangen 68,8 % der PC-Spiele aus 2023–2025 schon im Minimum mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, bei Spielen aus 2016–2018 waren es nur 22,4 %. Ein Büro-PC mit 4 GB von vor zehn Jahren ist für aktuelle Spiele also keine Basis mehr.

Möglichkeit 3: Verkaufen oder verschenken, aber erst die Daten löschen

Funktionierende Geräte sind bei Familie, Freunden, Vereinen oder auf dem Gebrauchtmarkt oft noch gefragt. Vorher muss allerdings alles Persönliche runter: Fotos, Dokumente, E-Mails, gespeicherte Passwörter, Chatverläufe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass weder der Papierkorb noch eine normale Formatierung Daten sicher entfernt. Auch das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen reicht bei Desktop-PCs und Laptops oft nicht aus, weil die Daten unter Umständen wiederhergestellt werden können.

Sicherer sind laut BSI diese Wege:

  • Überschreiben: Spezielle Löschprogramme, oft von einem bootfähigen USB-Stick gestartet, überschreiben den kompletten Datenträger.
  • Löschbefehl des Datenträgers: Viele SSDs unterstützen einen eingebauten Befehl zum sicheren Löschen wie „Enhanced Security Erase“, häufig über das Tool des SSD-Herstellers oder die Firmware des PCs.
  • Verschlüsselung: War das Laufwerk vollständig verschlüsselt, genügt es, die Schlüssel sicher zu löschen.
  • Physische Zerstörung: Bei defekten Datenträgern bleibt nur die Zerstörung, bei SSDs müssen dabei die Speicherchips beschädigt werden.

Vorher gehört ein Backup dazu, das man auch einmal probehalber zurückspielt. Und nach dem Löschen lohnt ein Kontrollblick, ob wirklich nichts mehr lesbar ist. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt das BSI auf seiner Seite Daten endgültig löschen. Wie schnell persönliche Daten in falsche Hände geraten und woran man ein Datenleck erkennt, beschreibt bundesland24.de im Beitrag Wie man herausfindet, ob persönliche Daten im Internet geleakt wurden.

Und was hat die DSGVO damit zu tun?

Mehr, als viele denken, wenn auch nicht für jeden gleich. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nach Artikel 2 nicht für Datenverarbeitung, die natürliche Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke vornehmen. Wer seinen privaten Familien-PC verkauft, unterliegt also in der Regel nicht den Pflichten der DSGVO. Sinnvoll ist gründliches Löschen trotzdem, denn auf dem Rechner liegen meist auch Daten anderer Menschen: Fotos von Freunden, Adressbücher, Nachrichten.

Anders sieht es aus, wenn der Rechner beruflich oder ehrenamtlich genutzt wurde, etwa von Selbstständigen, im Homeoffice mit Kundendaten oder für die Mitgliederverwaltung eines Vereins. Dann kommen die Regeln der DSGVO ins Spiel, unter anderem die Pflicht, personenbezogene Daten durch geeignete technische Maßnahmen zu schützen (Artikel 32). Ein Altgerät mit Kundendaten einfach weiterzugeben, wäre damit kaum vereinbar. Bei Dienstgeräten lohnt deshalb die Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder dem Datenschutzbeauftragten, bevor ein Gerät das Haus verlässt.

Auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) greift das Thema auf: Kommunen, Händler und Hersteller müssen Verbraucher darüber informieren, dass sie für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten selbst verantwortlich sind. Wer einen PC abgibt, kann sich also nicht darauf verlassen, dass der Wertstoffhof oder der Händler das übernimmt.

Möglichkeit 4: Richtig entsorgen

Ist der Rechner wirklich am Ende, gehört er laut ElektroG nicht in den Restmüll, sondern in eine getrennte Sammlung. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät hin. Für Verbraucher gibt es zwei kostenlose Wege:

  • Kommunale Sammelstellen: Wertstoffhöfe nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten an, ein Entgelt für die Anlieferung darf nicht erhoben werden. Welche Sammelstelle zuständig ist und wann sie geöffnet hat, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt oder des Kreises.
  • Rücknahme im Handel: Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, müssen Altgeräte zurücknehmen. Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen sie ein gleichartiges Altgerät kostenlos mit, also etwa den alten PC beim Kauf eines neuen. Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge, zum Beispiel Mäuse, Tastaturen oder Webcams, nehmen sie auch ohne Neukauf zurück, höchstens drei pro Geräteart. Für Onlinehändler gelten vergleichbare Pflichten, wobei hier die Lager- und Versandflächen zählen.

Vor der Abgabe sind Altbatterien, die nicht fest im Gerät verbaut sind, zerstörungsfrei herauszunehmen und getrennt zu entsorgen. Bei Laptops betrifft das vor allem herausnehmbare Akkus. Wie es mit ausgedienten Smartphones weitergehen kann, zeigt der Beitrag Neues Handy: Was mache ich mit dem Alten; vieles davon gilt für Computer genauso.

Fazit

Das Ende von Windows 10 zwingt niemanden zum sofortigen Neukauf. Mit den erweiterten Sicherheitsupdates bleibt bis Oktober 2027 Zeit für eine überlegte Entscheidung. Wer kann, steigt auf Windows 11 um, ältere Geräte leisten mit einem anderen Betriebssystem oft noch jahrelang gute Dienste. Und wenn sich die Wege trennen, gilt: erst Daten sicher löschen, dann verkaufen, verschenken oder kostenlos beim Wertstoffhof oder im Handel abgeben. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stephan Sindera, pcpruefer.de

Bildquelle: depositphotos.com

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