Die Abschreibung im Handels- und Steuerrecht

Abschreibung im Handels- und Steuerrecht bedeutet, dass die Anschaffungskosten für einen betrieblich genutzten Vermögensgegenstand auf die Laufzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt werden. Unterschieden werden die lineare und die degressive Abschreibungsmethode, wobei der Gesetzgeber die degressive Abschreibung immer wieder abgeschafft und…






