Pflegegrad beantragen

Geht die Selbstständigkeit im Alltag durch die Begleiterscheinungen des Alters, durch Unfälle, Krankheiten und andere unvorhergesehene Ereignisse verloren, kommt es auf die Hilfe und Unterstützung Dritter an. Damit die notwendige Pflege möglich und finanzierbar wird, können Leistungen der Pflegekasse beantragt werden. Ist die Situation noch neu für Sie, werden Sie nach Informationen rund um die Pflegeleistungen und deren Beantragung suchen. Wir möchten Ihnen nun einige Tipps an die Hand geben, die Ihnen einen groben Überblick verschaffen und das Pflegegeld-Verfahren erleichtern helfen.

eine junge Hand hält eine ältere Hand

Welche Pflegegrade gibt es in Deutschland?

Ab dem Jahre 2017 hat die Pflegereform einige Änderungen in Deutschland mit sich gebracht. So wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Beschrieben werden Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Darin eingeschlossen sind die Mobilität, die kommunikativen Fähigkeiten, psychische Probleme, die vormals als Grundpflege definierte Selbstversorgung und die allgemeine Alltagsgestaltung.

Das bisherige System aus drei Pflegestufen wurde durch nunmehr fünf Pflegegrade abgelöst.

Die Änderungen verdeutlicht folgende Übersicht.

Pflegestufe ohne eingeschränkte AlltagskompetenzPflegestufe mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 1Pflegegrad 2ohne PflegestufePflegegrad 2
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegestufe 1Pflegegrad 3
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegestufe 2Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 HärtefallPflegegrad 5Pflegestufe 3 (Härtefall unerheblich)Pflegegrad 5

Weitere mit der Pflegereform 2017 in Kraft getretene Neuerungen stellt folgende Übersicht gegenüber:

überholtes Pflegegesetz Neuerungen seit der Pflegereform 2017
Pflegebedürftigkeit entspricht dem Grad der HilfebedürftigkeitPflegebedürftigkeit entspricht dem Grad der individuellen Selbstständigkeit
Unterteilung in drei Pflegestufen, inklusive HärtefallUnterteilung in fünf Pflegegrade
keine Leistungen für etwa 500.000 PflegebedürftigePflegegrad 1 fängt die Betroffenen auf
Kriterien der Begutachtung beziehen sich auf MinutenwerteBegutachtung folgt einer Punkteskala bezüglich der Fähigkeiten, den Alltag selbstständig zu bewältigen
physische Einschränkungen stehen im Vordergrundphysische und kognitive Einschränkungen sind gleichgestellt
Pflegegeld meist nur bei körperlichen Einschränkungenauch ohne körperliche Einschränkungen Anspruch auf Pflegegrad
bei stationärer Pflege erhöht sich der Eigenanteil mit der Pflegestufeeinheitlicher Eigenanteil, unabhängig von der Pflegestufe

Pflegegrad beantragen

Wie unterteilen sich die einzelnen Pflegegrade?

Während der Pflegebegutachtung werden Punkte vergeben. Diese orientieren sich an der Intensität und der Häufigkeit der Unterstützung des Pflegebedürftigen. Durch die Addition der ermittelten Punkte wird letztlich der Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl ausfällt, umso größer sind der Hilfsbedarf und die entsprechenden Leistungen für Pflege und Betreuung.

Die Aufteilung im Einzelnen:

  • Pflegegrad 1 = Punkte: 12,5 bis 26 (Selbstständigkeit gering beeinträchtigt)
  • Pflegegrad 2 = Punkte 27 bis unter 47,5 (Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt)
  • Pflegegrad 3 = Punkte: 47 bis 69 (Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt)
  • Pflegegrad 4 = Punkte: 70 bis 89 (Selbstständigkeit sehr schwer beeinträchtigt)
  • Pflegegrad 5 = 90 bis unter 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gegeben)

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Der erste Schritt bei der Beantragung eines Pflegegrades ist die Stellung eines formlosen Antrages bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse finden Sie dort, wo sich auch Ihre Krankenkasse befindet.

Tipp: Das Schreiben sollte folgenden Satz enthalten: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse".

Sie können den Antrag per Brief einsenden oder auch Fax und E-Mail nutzen. Da es sich um einen formlosen Antrag handelt, ist auch die telefonische Antragstellung möglich. Es empfiehlt sich jedoch der Schriftweg.

Innerhalb der nächsten 14 Tage wird sich die Pflegekasse dann bei Ihnen melden. Sie bekommen ein Formular zugeschickt, wo weitere Angaben zur pflegebedürftigen Person abgefragt werden. Das Formular füllt die Pflegeperson aus und schickt es an die Pflegekasse zurück. Sind die betroffenen Personen dazu nicht in der Lage, übernimmt eine dazu bevollmächtigte Person das Ausfüllen.

Nachdem der Antrag zurückgeschickt wurde, erfolgt im nächsten Schritt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat versicherten Personen kündigt sich der Medicproof an. Im häuslichen Umfeld wird nun eine professionelle Einschätzung vorgenommen und anhand des bereits erwähnten Punktesystems einer der genannten Pflegegrade ermittelt. Im letzten Schritt erhalten Sie erneut Post von der Pflegekasse. Das Schreiben enthält den ermittelten Pflegegrad und die damit in Verbindung stehenden Pflegeleistungen.

Hinweis: Der Prozess der Beantragung eines Pflegegrades umfasst von der Antragstellung bis zur Ausfertigung des Pflegegrad-Bescheides in der Regel einen Zeitraum von 25 Arbeitstagen, also in etwa fünf Wochen.

Welche Leistungen werden gezahlt?

Das dem Pflegegrad entsprechende Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Dieser kann dann selbst entscheiden, welche Gelder er den Pflegenden auszahlt.

Folgende monatliche Pflegegeld-Leistungen sind zu erwarten:

  • Pflegegrad 1 = 0 Euro
  • Pflegegrad 2 = 316 Euro
  • Pflegegrad 3 = 545 Euro
  • Pflegegrad 4 = 728 Euro
  • Pflegegrad 5 = 901 Euro

Wichtig: Wer Pflegegrad 1 erhält, bekommt kein Pflegegeld ausgezahlt. Die Pflegebedürftigkeit ist laut MDK noch so gering, dass der Betreffende seinen Alltag ohne Unterstützung bewältigen kann.

Ist die Beantragung des Pflegegrades kostenlos?

Die Beantragung ist kostenlos. Ein einfaches Schreiben an die Krankenkasse genügt. Daneben haben alle Antragsteller das Recht, sich kostenfrei zum Thema Pflege beraten zu lassen. Pflegeberater leisten Unterstützung beim bevorstehenden Besuch des Gutachters.

Hinweis: Nach Ablehnung des Pflegegrades oder wenn dieser zu niedrig ausfällt, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides Widerspruch einlegen.

weiterführende Links:

Antrag zur Einstufung in den richtigen Pflegegrad (1-5): baczko.de
Erste Hilfe für Pflegedienste: erstehilfe-lernen.de
Der große Pflegegrad Ratgeber: sanitaets-online.de
Ihre Pflegeberatung in Berlin-Lichtenrade: carna-pflegedienst.berlin
Beratung durch einen Pflegeberater: pflege-jederzeit.de
Checkliste Pflege zu Hause: 5 Schritte zur individuellen Versorgung:pflegehilfe-senioren.de
Pflegegrade verstehen – Ein Ratgeber zu Leistungen und Kriterien dipat.de

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